EU-Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 2062/94 – EU-Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Sie richtet die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ein, um den EU-Einrichtungen, den EU-Ländern und den betroffenen Kreisen auf diesem Gebiet technische, wissenschaftliche und wirtschaftliche Informationen zur Verfügung zu stellen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Aufgaben

Die Agentur hat unter anderem folgende Aufgaben:

Aufbau

Strategie

Die Agentur erstellt jährliche Programmplanungsdokumente auf der Grundlage einer 6-Jahres-Strategie. Die Strategie 2014-2020 umfasst sechs Schwerpunktbereiche, bei denen Netzwerkarbeit im Mittelpunkt steht, und steht im Einklang mit dem Strategischen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020 der EU.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 9. September 1994 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1-7)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über einen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020 (COM(2014) 332 final vom 6.6.2014)

Letzte Aktualisierung: 05.12.2016