Kohärenter Indikator- und Benchmark-Rahmen zur Beobachtung der Lissabon-Ziele

Mit dem in dieser Mitteilung vorgeschlagenen Indikator- und Benchmark-Rahmen soll die Beobachtung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung gewährleistet werden. Die in diesem Bereich erzielten Fortschritte werden mit Blick auf die Vorgabe bewertet, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Referenz zu machen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 21. Februar 2007 „Ein kohärenter Indikator- und Benchmark-Rahmen zur Beobachtung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung“ [KOM(2007) 61 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Indikatoren und Benchmarks sind zur Beobachtung der Fortschritte beim Lissabon-Prozess unerlässlich. Der bestehende Rahmen stützt sich auf das Programm Allgemeine und berufliche Bildung 2010 und umfasst ein Set von 20 Basisindikatoren, die durch Kontextindikatoren ergänzt werden, sowie fünf Benchmarks.

Dieser Rahmen, der den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren begünstigt, dient dazu,

INDIKATOR- UND BENCHMARK-RAHMEN

Der Indikator- und Benchmark-Rahmen umfasst allgemeine Basisindikatoren und Kontextindikatoren, die Detailtiefe ermöglichen.

Die Indikatoren und Benchmarks sind an acht vorrangigen politischen Zielgebieten ausgerichtet, die in der Strategie Allgemeine und berufliche Bildung 2010 festgehalten sind. Diese Gebiete lauten:

Verbesserung der Gerechtigkeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung

In den europäischen Bildungssystemen ist Gerechtigkeit sicherzustellen. Die Gerechtigkeit wird anhand der Frage gemessen, inwieweit ein gerechter Umgang mit den Bürgern in der allgemeinen und beruflichen Bildung in Bezug auf Chancen, Zugang, Gleichbehandlung und Ergebnisse gewährleistet ist. Bestimmte wesentliche Aspekte, wie die Förderung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die Integration ethnischer Minderheiten und die Eingliederung von Menschen mit Behinderung, müssen kontrolliert werden.

Um die effektive Beteiligung am lebenslangen Lernen zu gewährleisten, muss die Zahl der Schulabbrecher gesenkt werden. Der Rat legte folglich eine Benchmark fest, die darauf abstellt, den Anteil von Schulabbrechern auf 10 % zu beschränken.

Zur Ermittlung der Fortschritte in diesem Bereich werden die folgenden Basisindikatoren genutzt:

Zur Untersuchung der strukturellen und institutionellen Differenzierung der Bildungssysteme wird ein Indikator zur Schichtung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung verwendet.

Steigerung der Effizienz in der allgemeinen und beruflichen Bildung

Die Steigerung der Effizienz von Bildungssystemen muss nachweislich die Gerechtigkeit nicht beeinträchtigen, sondern kann sogar mit einer Verbesserung der Gerechtigkeit einhergehen.

Die Effizienz in der allgemeinen und beruflichen Bildung hängt insbesondere von einer optimalen Ressourcennutzung ab. Die privaten und öffentlichen Investitionen sowie Investitionen in die Hochschulbildung, die in Europa im Vergleich zu den Drittstaaten eher unterfinanziert ist, müssen gefördert werden.

Die Effizienz der Investitionen wird mittels der Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung ermittelt.

Lebenslanges Lernen Realität werden lassen

Das lebenslange Lernen spielt eine entscheidende Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit, die Beschäftigungsfähigkeit, den wirtschaftlichen Wohlstand, die soziale Eingliederung, den aktiven Bürgersinn und die persönliche Entfaltung der Menschen in der wissensbasierten Wirtschaft.

Der Abschluss der Sekundarstufe II ist eine unerlässliche Voraussetzung für eine erfolgreiche berufliche Laufbahn und die uneingeschränkte Teilnahme am lebenslangen Lernen. Der Rat hat daher zwei Benchmarks festgelegt, nach denen zum einen bis 2010 mindestens 85 % der jungen Menschen die Sekundarstufe II abschließen sollen und zum anderen bis 2010 12,5 % der erwachsenen Bürger am lebenslangen Lernen teilnehmen sollen.

Zur Ermittlung der Fortschritte in diesem Bereich werden die folgenden Basisindikatoren herangezogen:

Außerdem zeigt der Indikator zum Abschluss der Sekundarstufe II durch junge Menschen inwiefern junge Menschen über eine Grundlage für eine spätere Teilnahme am Lebenslangen Lernen verfügen.

Schlüsselkompetenzen junger Menschen

Der Erwerb von Grundfertigkeiten ist unerlässlich für das Arbeiten in der wissensbasierten Gesellschaft. In diesem Sinne legte der Rat eine Benchmark fest, nämlich die Verminderung des Anteils der 15-Jährigen mit schlechten Leseleistungen in der EU um mindestens 20 % gegenüber dem Jahr 2000.

Die Basisindikatoren zur umfassenden Ermittlung der Grundfertigkeiten beziehen sich auf folgende Schlüsselkompetenzen:

Modernisierung der Schulbildung

Maßgebend für die Qualität in der Schulbildung sind die Verbesserung der Qualität der Lehrerausbildung und Maßnahmen für die kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung aller aktiven Lehrkräfte. Der Rat wies darauf hin, dass Instrumente wie die Selbstbewertung von Schulen ebenfalls von großer Bedeutung sind. Insofern ist es notwendig, Schulungsmaßnahmen zum Management und zum Einsatz solcher Instrumente zu fördern.

Zur Ermittlung der Fortschritte in diesem Bereich werden die folgenden Basisindikatoren genutzt:

Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Entsprechend dem Kopenhagen-Prozess ist es erforderlich, Image und Attraktivität der Berufsbildung für Arbeitgeber zu verbessern, die Teilnahme an der Berufsbildung zu erhöhen sowie Qualität und Flexibilität bei der beruflichen Erstausbildung zu fördern.

Die Fortschritte in diesem Bereich werden anhand des Basisindikators Abschluss der Sekundarstufe II durch junge Menschen (unter besonderer Berücksichtigung des berufsbildenden Zweigs) beobachtet.

Der Indikator Stratifikation der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung dient zur Ermittlung des Ausmaßes, indem Berufsbildungsangebote innerhalb der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung verfügbar sind.

Mit dem Kontextindikator zur Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung kann zudem analysiert werden, welche Rolle die Unternehmen für die Teilnahme ihrer Beschäftigten an der beruflichen Weiterbildung sowie bei der Finanzierung der Weiterbildung spielen.

Modernisierung der Hochschulbildung

Die Modernisierung der Hochschulbildung und höhere Investitionen in die Hochschulforschung tragen dazu bei, dass die EU ihr Ziel erreichen kann, sich zu einem wettbewerbsfähigen wissensbasierten Wirtschaftsraum zu entwickeln. Im Übrigen stellt der Bologna-Prozess darauf ab, bis 2010 einen europäischen Hochschulraum mit einer einheitlichen Ausbildungsstruktur zu schaffen, durch den die Mobilität von Studierenden und Arbeitnehmern erleichtert werden soll.

Zur Evaluierung der Modernisierung der Hochschulbildung werden zwei Benchmarks herangezogen: zum einen die Benchmark, der zufolge mindestens 2 % des BIP (einschl. öffentlichen und privaten Investitionen) bis 2015 in ein modernisiertes Hochschulwesen fließen sollen, und zum anderen die europäische Benchmark, gemäß welcher die Anzahl der Absolventen mathematischer, naturwissenschaftlicher und technischer Fächer bis 2010 um 15 % gesteigert werden soll.

Die Fortschritte werden mit Hilfe von drei Basisindikatoren beobachtet:

Beschäftigungsfähigkeit

Um der Herausforderung, die Erwerbsquote zu steigern, zu begegnen, hat der Rat konkrete Ziele für die allgemeinen Erwerbsquoten, die Erwerbsquoten für ältere Arbeitnehmer und die Erwerbsquoten für Frauen festgelegt.

Der Bildungsstand und die Schlüsselkompetenzen sind die maßgeblichen Faktoren für die Eignung für den Arbeitsmarkt eines Menschen und seine lebenslange Anpassungsfähigkeit.

Als Indikatoren für die Beschäftigungsfähigkeit dienen folgende:

DATENQUELLEN FÜR DEN KOHÄRENTEN RAHMEN

Die Daten, auf die sich der Indikator- und Benchmark-Rahmen stützt, stammen vorwiegend aus dem Europäischen Statistischen System (ESS).

Daten aus dem ESS

Für die Generierung von Daten über die allgemeine und berufliche Bildung im Rahmen des ESS und die Festlegung von Indikatoren werden verschiedene Quellen herangezogen, die in zwei Gruppen eingeteilt werden können.

Zur ersten Gruppe zählen die jährliche Erhebung von UNESCO (EN) /OECD (EN) (FR) / Eurostat (UOE-Erhebung), bei der Daten zu den formalen Bildungssystemen in den Mitgliedstaaten gesammelt werden, die fünfjährliche Erhebung über die betriebliche Weiterbildung (CVTS), bei der Informationen über die Weiterbildung auf Unternehmensebene zusammengetragen werden, und die fünfjährliche Erhebung über die Erwachsenenbildung (AES) zur Bereitstellung von Informationen über die Lernmuster von Erwachsenen.

Die zweite Gruppe umfasst allgemeinere Informationsquellen, zu denen beispielsweise die Arbeitskräfteerhebung (AKE) und die EU-Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) zählen. Es gibt auch noch andere spezifische Quellen (Erhebungen zur IKT-Nutzung in Haushalten und Unternehmen).

International vergleichbare Daten sind auf nationaler Ebene von Interesse. Deshalb entwickeln zahlreiche Länder derzeit statistische Infrastrukturen, um Informationen über Bildungseinrichtungen bzw. Schüler/Studierenden zu erhalten. Die EU begleitet diese Entwicklungen.

Daten, die nicht aus dem ESS stammen

Das ESS kann nicht als statistische Infrastruktur für alle Indikatoren dienen, die der Indikator- und Benchmark-Rahmen umfasst. Eurydice und Cedefop produzieren in Zusammenarbeit mit Eurostat Kontextdaten und -indikatoren für diesen Rahmen.

Außerdem kann die Kommission selbst Modalitäten zur Entwicklung von Instrumenten vorschlagen, etwa für den Bereich der Sprachkenntnisse. Sie hat im Übrigen eine Empfehlung zur Entwicklung eines Erhebungsinstruments für den Bereich Lernkompetenz ausgearbeitet. Eine länderübergreifende Piloterhebung soll im Jahr 2007 durchgeführt werden.

Die Kommission arbeitet auch mit internationalen Organisationen, etwa der OECD, die ihre eigenen Indikatoren entwickeln, oder mit den Mitgliedstaaten zusammen.

HINTERGRUND

Im Jahr 2002 einigten sich die Staats- und Regierungschefs darauf, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Referenz zu machen. Im Rahmen der Lissabon-Strategie vereinbarten die Bildungsminister gemeinsame Ziele für die Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und legten zur Erreichung dieser Ziele das Arbeitsprogramm mit dem Titel „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ auf.

Anhand des in der vorliegenden Mitteilung beschriebenen kohärenten Indikator- und Benchmark-Rahmens sollen die erzielten Fortschritte evaluiert werden. Dieser rationalisierte und stärker konzentrierte Rahmen ersetzt den für den Zeitraum 2004-2006 festgelegten Rahmen, der zur Beobachtung der Fortschritte bei der Erreichung 13 konkreter Ziele immerhin 29 Indikatoren und fünf Benchmarks umfasste.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung [Amtsblatt C 155 vom 8.7.2009].

Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über allgemeine Bildung und lebenslanges Lernen [Amtsblatt L 145 vom 4.6.2008].

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 3. August 2007 – Verbesserung der Qualität der Lehrerausbildung [KOM(2007) 392 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Empfehlung 2006/962/EG Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen [Amtsblatt L 394 vom 30.12.2006].

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 8. September 2006 – Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung [KOM(2006) 481 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 20. Oktober 2005 – Europäische Werte in der globalisierten Welt - Beitrag der Kommission zur Tagung der Staats- und Regierungschefs im Oktober [KOM(2005) 525 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 12. Oktober 2005 – Mehr Forschung und Innovation – In Wachstum und Beschäftigung investieren – Eine gemeinsame Strategie [KOM(2005) 488 endg. – Amtsblatt C 49 vom 28.2.2006].

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 1. August 2005 – Europäischer Indikator für Sprachenkompetenz“ [KOM(2005) 356 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 25. Mai 2005 zur Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft [KOM(2005) 217 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 20. April 2005 – Das intellektuelle Potenzial Europas wecken: So können die Universitäten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Strategie leisten [KOM(2005) 152 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2003 – Wirkungsvoll in die allgemeine und berufliche Bildung investieren: eine Notwendigkeit für Europa [KOM(2002) 779 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 20. November 2002 – Europäische Benchmarks für die allgemeine und berufliche Bildung: Follow-up der Tagung des Europäischen Rates von Lissabon [KOM(2002) 629 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zum lebensbegleitenden Lernen [Amtsblatt C 163 vom 9.7.2002].

Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2001 zur europäischen Zusammenarbeit bei der Bewertung der Qualität der Schulbildung [Amtsblatt L 60 vom 1.3.2001].

Letzte Änderung: 16.08.2010