Modernisierung der Universitäten

Die Kommission schlägt vor, die europaweiten Maßnahmen zur Umsetzung der für die Modernisierung der europäischen Universitäten erforderlichen Reformen zu intensivieren. Als Schlüsselakteure einer wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft stehen die Universitäten vor zahlreichen Herausforderungen und müssen die Reformen in Angriff nehmen, die für ihre vollwertige Teilnahme am weltweiten Wettbewerb in Bildung, Forschung und Innovation unerlässlich sind. Bei diesen Reformen, die auf eine Umstrukturierung der Universitäten abheben, geht es im Wesentlichen um Mobilität, Anerkennung von Abschlüssen, Autonomie, Kompetenzen, Finanzierungsmöglichkeiten, Exzellenz und Partnerschaften mit Unternehmen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 10. Mai 2006 „Das Modernisierungsprogramm für Universitäten umsetzen: Bildung, Forschung und Innovation“ [KOM(2006) 208 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit 4000 Hochschulen, über 17 Millionen Studierenden und ungefähr 1,5 Millionen Mitarbeitern (darunter 435 000 Mitarbeiter im Forschungsbereich) verfügen die europäischen Universitäten über ein enormes Potenzial. Dessen ungeachtet sieht die Kommission eine Reihe von Aspekten, die als Herausforderungen gelten müssen, und denen sich die Mitgliedstaaten und die Universitäten stellen müssen, um das Hochschulwesen und die Forschung zu modernisieren und umzustrukturieren und so im weltweiten Wettbewerb bestehen zu können; dabei handelt es sich um folgende Aspekte:

Vor diesem Hintergrund geraten die europäischen Universitäten im zunehmenden internationalen Wettbewerb um talentierte Wissenschaftler und Studierende ins Hintertreffen. Sie müssen jedoch ihr eigenes Potenzial voll entfalten können und dazu auch in die Lage versetzt werden. Selbst wenn alle Hochschulen bestimmte Werte und Aufgaben teilen, müssen sie doch nicht alle notwendigerweise die gleiche Aufteilung von Lehre und Forschung, die gleiche Herangehensweise an Forschung und Forschungsausbildung oder die gleiche Palette an Dienstleistungen und wissenschaftlichen Disziplinen aufweisen. Die Forschung muss eine grundlegende Aufgabe jedes Bildungssystems bleiben, doch sollte sie auch auf eine gewisse Anzahl von Hochschulen beschränkt sein, um das Wissen besser mobilisieren zu können.

Reformen zur Entwicklung des Potenzials der europäischen Universitäten

Um die geografische wie die intersektorale Mobilität zu fördern und zu verdoppeln, sind Hindernisse für Universitäten zu beseitigen. Forscher sind besonders betroffen.

Die Mobilität ist als Quelle der Bereicherung von Studium und Karriere aufzuwerten, ist aber auch durch Stipendien und Studiendarlehen zu erleichtern, die in die gesamte Europäische Union (EU) übertragen werden können. Die umfassende Übertragbarkeit von Rentenansprüchen und die Beseitigung jeglicher Hindernisse für die berufliche sowie die internationale oder intersektorale Mobilität sind geeignet, um die Mobilität von Hochschulangehörigen und Forschern zu fördern und dadurch neue Innovationsimpulse zu setzen.

Die wichtigsten Reformen des Bologna-Prozesses sollten bis 2010 in der gesamten Europäischen Union umgesetzt sein. Dabei geht es vor allem um die Schaffung vergleichbarer Abschlüsse (Kurzstudiengänge, Bachelor-Abschluss oder gleichwertiger Abschluss, Master-Abschluss, Promotion), flexibler Curricula, die den Erfordernissen des Arbeitsmarktes entsprechen, und glaubwürdiger Qualitätssicherungssysteme.

Diese Reformen sollten nicht nur auf bewährten Methoden beruhen, sondern auch von den nationalen Behörden angestoßen werden, damit sie auch tatsächlich durchgeführt werden. Des Weiteren ist das System zur Anerkennung akademischer Qualifikationen zu vereinfachen, damit wie bei der kürzlich erfolgten Modernisierung und Vereinfachung des Systems zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen schnelle Verfahren eingeführt werden können.

Autonomie und Verantwortlichkeit der Universitäten sind wesentliche Voraussetzungen für mehr Innovation und Bewältigung des Wandels. Sie setzen eine Aufgabenverteilung zwischen Mitgliedstaaten und Universitäten voraus. So sollten die Mitgliedstaaten den allgemeinen Rahmen (Regeln, politische Ziele, Finanzierung und Anreize) abstecken. Die Hochschulen wiederum sollten neue Regeln für die Governance aufstellen, die auf strategischen Prioritäten und auf professionellem Management der Humanressourcen sowie ihrer Investitionen und Verwaltungsabläufe beruhen. Ferner müssen sie ihre Zersplitterung in Abteilungen und Verwaltungseinheiten überwinden und Verantwortung für ihre Ergebnisse übernehmen.

Es werden Anreize für strukturierte Partnerschaften mit Unternehmen erforderlich sein, um die Hochschulen stärker an die Welt der Wirtschaft heranzuführen. Über ihre ursprüngliche Aufgabe hinaus müssen sich die Universitäten ihrer Rolle als Akteure der Wirtschaft bewusst werden, die in der Lage sind, besser und schneller auf Anforderungen des Marktes zu reagieren, um der Forschung größeres Gewicht zu verleihen. Mit strukturierten Partnerschaften lassen sich die Wechselwirkungen zwischen Universitäten und Unternehmen (bezüglich Finanzierung, Möglichkeiten für Forscher usw.) verstärken. Es bedarf also unbedingt klarer Anreize, um in den Hochschulen die notwendigen Strukturen zu schaffen, den Unternehmergeist zu entwickeln und die Fähigkeiten in den Bereichen Management, unternehmerisches Handeln und Innovation auszubauen.

Darüber hinaus müssen die Universitäten die Fertigkeiten und das Können anbieten, das dem Bedarf des Arbeitsmarkts angepasst ist. Mit anderen Worten: Die Qualifikationen der Hochschulabsolventen müssen dem Bedarf des Arbeitsmarktes entsprechen. Davon betroffen sind alle Bildungsebenen, einschließlich der Erwachsenenbildung. Auf diese Vorgabe haben sich auch die Pläne für das lebensbegleitende Lernen einzustellen. Mit Hilfe innovativer Curricula, Lehrmethoden und Schulungs- bzw. Umschulungsprogrammen, die neben den mehr disziplinenspezifischen Kenntnissen auch beschäftigungsbezogene Fertigkeiten umfassen, kann auf diesen Bedarf eingegangen werden. Die Universitäten sollten ferner die Unternehmenskultur integrieren sowie Praktika in der Industrie anerkennen und voll in ihre Curricula einbeziehen. Der Erfolg auf dem Arbeitsmarkt könnte somit als Indikator für die Qualität und Leistungsfähigkeit der Universitäten dienen.

Auf der Ebene der Promotion bedeutet dies beispielsweise, dass Anwärter auf eine professionelle Forscherkarriere neben der Ausbildung in Forschungstechniken auch Fertigkeiten im Management von Forschung und von geistigen Eigentumsrechten, in Kommunikation, Vernetzung, unternehmerischem Denken und Teamarbeit erwerben sollten.

Das System zur Finanzierung der Universitäten ist zu reformieren, damit hervorragende Leistungen in Lehre und Forschung erreicht werden, wie es in der Lissabonner Strategie steht, die das Ziel vorgegeben hat, bis zum Jahr 2010 2 % des BIP in ein modernisiertes Hochschulwesen fließen zu lassen. Des Weiteren werden die Universitäten ihrer Rolle in der europäischen Forschung mit mehr Investitionen gerecht (Ziel ist es, bis 2010 3 % des BIP für Forschung und Entwicklung auszugeben). Daneben ist aber auch die Studienfinanzierung zu überarbeiten, damit alle Studierenden und hier vor allem die aus benachteiligten sozialen Schichten stammenden Studierenden gleichermaßen Zugang zu Hochschulen und gleiche Erfolgsaussichten haben.

Deshalb sollte sich die Finanzierung eher an den Ergebnissen und weniger an den Mitteln der Universitäten orientieren. Sie sollte vielfältiger werden und sich verstärkt privaten Finanzierungsquellen öffnen, insbesondere in der Forschung. Es ist also eine ausgewogene Mischung aus Grundfinanzierung und Finanzierung nach wettbewerblichen oder ergebnisorientierten Kriterien notwendig. Diese zweite Finanzierungsform sollte auf Leistungsindikatoren beruhen, mit denen sich die Beziehungen zwischen den eingesetzten Mitteln (Input) und den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ergebnissen (Output) eindeutig messen lassen. Damit wird die Eigenverantwortung der Universitäten für ihre Rentabilität gestärkt.

Interdisziplinarität und Transdisziplinarität sind für die Universitäten von wesentlicher Bedeutung, wenn sie sich den neuen Möglichkeiten und den neuen Schwerpunkten anpassen wollen, die sich aus den Entwicklungen in den einzelnen Fachgebieten ergeben. Die Universitäten müssen also ihre Schwerpunkte für Lehre und Forschung neu definieren und sich dabei eher auf Forschungsfelder und weniger auf wissenschaftliche Disziplinen konzentrieren. Sie müssen ferner die Mobilität von Studierenden, Forschern und Forschergruppen fördern, um den Austausch zwischen ihnen zu intensivieren. Zu diesem Zweck sind neue institutionelle und organisatorische Herangehensweisen an Personalmanagement, Evaluierung, Finanzierung, Lehre usw. erforderlich.

Die Universitäten haben das Wissen durch die Einbeziehung der gesamten Gesellschaft zu fördern. In einer wissensbasierten Gesellschaft kommt es darauf an, dass die Hochschulen die Kommunikation und den Dialog mit den von ihrer Tätigkeit betroffenen Akteuren, aber auch mit der Gesellschaft insgesamt durch Konferenzen, Tage der offenen Tür und Diskussionsforen intensivieren. Damit werden sie an Legitimität gewinnen, aber auch für Investitionen interessant werden. Darüber hinaus müssen sie Möglichkeiten für ein lebenslanges Lernen eröffnen.

Ein Kernanliegen der Universitäten muss auch die Entwicklung der Exzellenz sein. Die Attraktivität der Universitäten kann durch die Konzentration der Ressourcen, durch Mobilität und gesteigerten Wettbewerb nur gewinnen. Zwar sollen die Universitäten ihre Anziehungskraft auf Forscher und Studierende steigern, müssen aber gleichzeitig flexible und transparente Einstellungsverfahren einführen, für die Unabhängigkeit der Forschung sorgen und attraktive Karriereaussichten bieten. Exzellenz bedeutet auch, bestimmten Bereichen Vorrang einzuräumen.

Exzellenz fördert ferner den Aufbau von Einrichtungen für die Betreuung von Hochschulabsolventen oder Doktoranden, die bestimmte Schlüsselkriterien einzuhalten haben, nämlich eine kritische Masse, Interdisziplinarität und Transdisziplinarität, die europäische Dimension, die Unterstützung durch den Staat und durch die Wirtschaft, klare und anerkannte Exzellenzbereiche, Studienangebote für die Zeit nach der Promotion sowie ein zuverlässiges Qualitätssicherungssystem. Mit der Schaffung des Europäischen Technologieinstituts und des Europäischen Forschungsrats wird ein erster Schritt in diese Richtung gemacht.

Die Sichtbarkeit und Anziehungskraft des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums  sind von wesentlicher Bedeutung, wenn es um die Stärkung der Rolle der europäischen Hochschulen und der europäischen Forschung in der Welt geht. Sie bedeuten jedoch, dass sich die Universitäten ihrer Rolle stärker bewusst werden, sich weiter öffnen und zunehmend auf Qualität achten, um im Wettbewerb bestehen zu können. Hierzu sind die von den Universitäten bisher mit verschiedenen Formen der Zusammenarbeit (Konsortien, Abkommen, Doppeldiplomen) und Mobilitätsnetzen gewonnenen Erfahrungen über Europa hinaus weiter zu entwickeln. Die Zusammenarbeit müsste besser strukturiert, finanziell angemessen unterstützt und durch bilaterale oder multilaterale Abkommen gefördert werden. Die Öffnung zur Welt hin bedeutet aber auch, attraktiv für nicht europäische Studierende, Dozenten und Forscher zu sein und die Mobilität von Studierenden, Dozenten und Forschern in außereuropäische Länder zu fördern.

Grundlegende Bedeutung kommt der Vereinfachung und Beschleunigung der rechtlichen und administrativen Verfahren für die Einreise von Studierenden und Forschern aus Nicht-EU-Ländern zu. Für die Einreise und den Aufenthalt von Forschern aus Drittländern wurde bereits 2005 ein Maßnahmenpaket für die Visa-Ausstellung für Forscher geschnürt. Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Sichtbarkeit und Attraktivität der europäischen Hochschulen und der europäischen Forschung in der Welt ist die Anerkennung von Studienabschlüssen. Nach dem Vorbild der Anerkennung beruflicher Abschlüsse ist auch die Anerkennung akademischer Abschlüsse zu fördern. Voraussetzungen hierfür sind der europäische Qualifikationsrahmen und kompatible Qualitätssicherungssysteme. Darüber hinaus könnten Doppeldiplome und von Hochschulkonsortien ausgestellte gemeinsame Diplome eine Ausweitung und Aufwertung erfahren.

Maßnahmen auf Ebene der Europäischen Union

Die Kommission liefert einen Rahmen für politische Impulse mit Hilfe der offenen Koordinierungsmethode der die Mitgliedstaaten angeschlossen sind. Sie bietet Möglichkeiten zur Ermittlung und Verbreitung bewährter Methoden sowie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten in ihrem Streben nach effizienteren Hochschulsystemen.

Die Kommission kann ferner Mittel für die Verbesserung der Qualität und der Leistungsfähigkeit der Universitäten bereitstellen. Zu diesen Finanzierungsmöglichkeiten gehören im Zeitraum 2007-2013 das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung, das Programm für lebenslanges Lernen, das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, die Strukturfonds, die vor allem für die schwach entwickelten Regionen zuständig sind, sowie die Darlehen der Europäischen Investitionsbank.

Des Weiteren ist die Gründung des Europäischen Technologieinstituts eine Reaktion auf die Zielsetzungen dieser Mitteilung, denn im Mittelpunkt der Arbeit dieses Instituts stehen Exzellenz, Interdisziplinarität, Netze sowie die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft.

Die Kommission unterstreicht erneut die Bedeutung der Koordinierung aller von der Umstrukturierung und Modernisierung der Universitäten betroffenen Akteure. Bei der Erarbeitung integrierter Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sowie nationaler Reformprogramme haben sich die Mitgliedstaaten diesen Herausforderungen zu stellen. Die Universitäten haben die entsprechenden strategischen Entscheidungen zu treffen. Auf EU-Ebene bieten das Programm von Lissabon sowie das Arbeitsprogramm Bildung und Ausbildung 2010 den Rahmen für eine Unterstützung.

Hintergrund

Beim informellen Treffen in Hampton Court im Oktober 2005 wurden Forschung und Entwicklung und der Universitätsbereich als entscheidende Grundlagen für die Wettbewerbsfähigkeit der EU gewürdigt. Der Europäische Rat forderte bei seiner Tagung im Frühjahr 2006 eine Intensivierung der Maßnahmen, um die Reformen zur Modernisierung der Universitäten und des Forschungssektors mit Nachdruck voranzutreiben.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 21. Februar 2007 „Ein kohärenter Indikator- und Benchmark-Rahmen zur Beobachtung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung“ [KOM(2007) 61 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 8. September 2006 „Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung“ [KOM(2006) 481 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 20. April 2005 „Das intellektuelle Potenzial Europas wecken: So können die Universitäten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Strategie leisten“ [KOM(2005) 152 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Die Rolle der Universitäten im Europa des Wissens“ [KOM(2003) 58 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Detailliertes Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa [Amtsblatt C142/02 vom 14.6.2002].

Letzte Änderung: 12.12.2007