Bologna-Prozess: Schaffung eines Europäischen Hochschulraums

Der Bologna-Prozess, der mit der Bologna-Erklärung (1999) eingeleitet und alle drei Jahre auf Ministerkonferenzen bewertet wird, hat die Einführung eines besser vergleichbaren, kompatibleren und kohärenteren Systems für den Europäischen Hochschulraum zum Ziel.

RECHTSAKT

Die Bologna-Erklärung vom 19. Juni 1999 - Gemeinsame Erklärung der europäischen Bildungsminister (nicht im Amtsblatt veröffentlicht)

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bologna-Prozess, der mit der Bologna-Erklärung (1999) eingeleitet und alle drei Jahre auf Ministerkonferenzen bewertet wird, hat die Einführung eines besser vergleichbaren, kompatibleren und kohärenteren Systems für den Europäischen Hochschulraum zum Ziel.

WICHTIGE ECKPUNKTE

HINTERGRUND

Die Länder, die Vertragsparteien des Europäischen Kulturabkommens (1954) sind, können Mitglieder des Europäischen Hochschulraums werden, sofern sie ihre Absicht erklären, die Ziele des Bologna-Prozesses in ihrem eigenen Hochschulsystem umzusetzen. In ihrem Aufnahmeantrag müssen sie darlegen, wie sie die Grundsätze und Ziele verwirklichen wollen.

Der Bologna-Prozess steht im Zusammenhang mit den Zielen des Rahmens für die allgemeine und berufliche Bildung und der Strategie Europa 2020 für Wachstum und Beschäftigung der EU.

Weitere Informationen sind auf der EHR-Website verfügbar.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Der Europäische Hochschulraum im Jahr 2015: Bericht über die Umsetzung des Bologna-Prozesses

Schlussfolgerungen des Rates zur globalen Dimension der europäischen Hochschulbildung (ABl. C 28 vom 31.1.2014, S. 2-5)

Letzte Aktualisierung: 23.07.2015