Bologna-Prozess: Schaffung eines Europäischen Hochschulraums
Der Bologna-Prozess, der mit der Bologna-Erklärung (1999) eingeleitet und alle drei Jahre auf Ministerkonferenzen bewertet wird, hat die Einführung eines besser vergleichbaren, kompatibleren und kohärenteren Systems für den Europäischen Hochschulraum zum Ziel.
RECHTSAKT
Die Bologna-Erklärung vom 19. Juni 1999 - Gemeinsame Erklärung der europäischen Bildungsminister (nicht im Amtsblatt veröffentlicht)
ZUSAMMENFASSUNG
Der Bologna-Prozess, der mit der Bologna-Erklärung (1999) eingeleitet und alle drei Jahre auf Ministerkonferenzen bewertet wird, hat die Einführung eines besser vergleichbaren, kompatibleren und kohärenteren Systems für den Europäischen Hochschulraum zum Ziel.
WICHTIGE ECKPUNKTE
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Mit diesem Prozess soll ein System von besser vergleichbaren Hochschulabschlüssen eingeführt werden, die leichter anerkannt werden können, die Mobilität von Studierenden, Lehrkräften und Wissenschaftlern fördern und eine hohe Bildungsqualität sicherstellen.
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Zu den wesentlichen Schwerpunkten des Prozesses zählen lebenslanges Lernen, Beschäftigungsfähigkeit, Fördermittel, Studienabschlüsse, internationale Offenheit, Datenerhebung und Qualitätssicherung.
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Ein vorrangiges Ziel während der ersten zehn Jahre des Prozesses war die Gründung des Europäischen Hochschulraums (EHR), der im Jahr 2010 mit der Erklärung von Budapest und Wien eröffnet wurde. Für das nächste Jahrzehnt steht die Konsolidierung des EHR im Mittelpunkt.
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Der Prozess ist derzeit in 48 Ländern, die gemeinsam mit der Europäischen Kommission Mitglieder des Bologna-Prozesses sind, umgesetzt.
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Der Prozess wird den nationalen Regierungen oder Universitäten nicht aufgezwungen. Tatsächlich ist er eine zwischenstaatliche, freiwillige Verpflichtung aller Unterzeichnerländer zur Reform ihrer Bildungssysteme.
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Der Bologna-Prozess war ein beispielloser Erfolg einer regionalen, grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Hochschulbildung und ist in anderen Teilen der Welt auf großes Interesse gestoßen. Ein Hauptaugenmerk liegt auf der Intensivierung des Dialogs mit Partnern in der ganzen Welt zur Förderung des Prozesses. Der Rat geht in seinen Schlussfolgerungen zur globalen Dimension des Europäischen Hochschulwesens aus dem Jahr 2014 auch auf diesen Punkt ein.
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Die letzte Ministerkonferenz fand am 14. und 15. Mai in Eriwan, Armenien, statt. Die kommende Ministerkonferenz ist für 2018 in Frankreich geplant.
HINTERGRUND
Die Länder, die Vertragsparteien des Europäischen Kulturabkommens (1954) sind, können Mitglieder des Europäischen Hochschulraums werden, sofern sie ihre Absicht erklären, die Ziele des Bologna-Prozesses in ihrem eigenen Hochschulsystem umzusetzen. In ihrem Aufnahmeantrag müssen sie darlegen, wie sie die Grundsätze und Ziele verwirklichen wollen.
Der Bologna-Prozess steht im Zusammenhang mit den Zielen des Rahmens für die allgemeine und berufliche Bildung und der Strategie Europa 2020 für Wachstum und Beschäftigung der EU.
Weitere Informationen sind auf der EHR-Website verfügbar.
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Der Europäische Hochschulraum im Jahr 2015: Bericht über die Umsetzung des Bologna-Prozesses
Schlussfolgerungen des Rates zur globalen Dimension der europäischen Hochschulbildung (ABl. C 28 vom 31.1.2014, S. 2-5)
Letzte Aktualisierung: 23.07.2015