„Jugend in Aktion" (2007-2013)

Das Programm „Jugend in Aktion“ für den Zeitraum 2007-2013 soll die europäische Zusammenarbeit im Jugendbereich weiterentwickeln und unterstützen. Es ist darauf ausgerichtet, junge Menschen – insbesondere diejenigen, die am stärksten benachteiligt sind oder Behinderungen haben – zur Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermuntern und ihren Sinn für Eigeninitiative, ihren Unternehmergeist und ihre Kreativität zu fördern. Um dies zu erreichen, legt das Programm allgemeine Ziele und Einzelziele fest, die mit fünf Aktionen umgesetzt werden.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die Einführung des Programms „Jugend in Aktion" im Zeitraum 2007-2013 [vgl. ändernde(r) Rechtsakt(e)].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dem für den Zeitraum 2007-2013 aufgelegten Programm „Jugend in Aktion“ sollen die Zusammenarbeit und die Maßnahmen der Europäischen Union (EU), die im Rahmen des Programms Aktionsprogramm Jugend 2000-06) und des Programms zur Förderung von im Jugendbereich tätigen Einrichtungen (2004-2006) durchgeführt wurden, fortgesetzt und intensiviert werden. Ziel des Programms ist es, bei den jungen Menschen ein Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa zu entwickeln, indem sie als aktive Bürger in das gesellschaftliche Leben eingebunden werden.

Außerdem soll das Programm einen Beitrag zu einer qualitativ hoch stehenden allgemeinen und beruflichen Bildung im weitesten Sinne leisten und die Solidarität und das gegenseitige Verständnis zwischen jungen Menschen fördern.

Ziele

Das Programm sieht fünf allgemeine Ziele vor, welche die Aktivitäten der EU ergänzen (Bildung, Kultur, Sport oder Beschäftigung) und zur Durchführung der EU-Politiken beitragen (in den Bereichen kulturelle Vielfalt, sozialer Zusammenhalt, nachhaltige Entwicklung und Antidiskriminierung). Jedes dieser allgemeinen Ziele ist in Einzelziele unterteilt.

Für das allgemeine Ziel „Förderung der aktiven Bürgerschaft junger Menschen“, das u. a. der Förderung der europäischen Bürgerschaft der jungen Menschen gewidmet ist, gelten folgende 10 Einzelziele:

Das allgemeine Ziel „Entwicklung der Solidarität junger Menschen“ ist der Förderung der Toleranz und der Festigung des sozialen Zusammenhalts im Rahmen folgender zwei Einzelziele gewidmet:

Das allgemeine Ziel „Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen den jungen Menschen aus unterschiedlichen Ländern“ umfasst drei Einzelziele:

Im Rahmen des allgemeinen Ziels „Entwicklung der Qualität der Systeme zur Unterstützung der Aktivitäten junger Menschen und der Kompetenzen der Organisationen der Zivilgesellschaft im Jugendbereich“ werden folgende Einzelziele verfolgt:

Bei dem allgemeinen Ziel „Förderung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich“ geht es um die Berücksichtigung der lokalen und regionalen Aspekte, und es wurden folgende vier Einzelziele festgelegt:

Aktionen

Mit den fünf im Programm vorgesehenen Aktionen sollen die allgemeinen Ziele und die Einzelziele verwirklicht werden. Diese Aktionen unterstützen Projekte begrenzten Umfangs, die eine aktive Teilnahme junger Menschen, die Sichtbarkeit und die Auswirkungen der Projekte auf europäischer Ebene gewährleisten. Es handelt sich hierbei um lokale, regionale, nationale oder internationale Projekte, einschließlich vergleichbarer Projekte in verschiedenen teilnehmenden Ländern, die vernetzt werden.

Die Aktion „Jugend für Europa“ zielt vor allem darauf ab, den Jugendaustausch zu fördern, um die Mobilität junger Menschen zu verbessern und das Gefühl, europäische Bürger zu sein, zu stärken. Der Schwerpunkt liegt auf der Teilnahme der jungen Menschen – sei es bei Projekten zur Sensibilisierung für unterschiedliche soziale und kulturelle Gegebenheiten und zur Entwicklung gegenseitigen Verständnisses oder bei Projekten, welche die Teilnahme der jungen Menschen insbesondere im sprachlichen und interkulturellen Bereich fördern. Diese Aktivitäten basieren auf transnationalen Partnerschaften.

Diese Aktion soll die jungen Menschen außerdem ermuntern, eigene Projekte zu entwickeln, um so ihre Eigeninitiative, ihren Unternehmungsgeist und ihre Kreativität zu fördern.

Ebenfalls unter diese Aktion fallen Projekte zur Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben, mit denen der Bürgersinn und das gegenseitige Verständnis der jungen Menschen gefördert werden sollen. Ziel ist es, die aktive Teilnahme junger Menschen auf lokaler, regionaler, nationaler oder internationaler Ebene zu fördern sowie auf internationalen Partnerschaften basierende Projekte oder Aktivitäten zu unterstützen, die dem Austausch von Ideen, Erfahrungen und vorbildlichen Verfahren lokaler oder regionaler Projekte auf europäischer Ebene gewidmet sind.

Die Aktion „Europäischer Freiwilligendienst“ zielt auf die stärkere Beteiligung junger Menschen an verschiedenen Arten von Freiwilligentätigkeiten innerhalb und außerhalb der EU ab, um die Solidarität zwischen jungen Menschen zu entwickeln sowie ihren Bürgersinn und das gegenseitige Verständnis zu fördern.

Diese Aktion unterstützt:

Die Aktion deckt die Auslagen der Freiwilligen, ihre Versicherung, die Unterhalts- und Reisekosten sowie gegebenenfalls einen weiteren Zuschuss für benachteiligte junge Menschen ab.

Die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission sorgen für die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards in Bezug auf eine nicht formale Bildungserfahrung (Vorbereitung der jungen Menschen in persönlicher, interkultureller und fachlicher Hinsicht sowie fortlaufende persönliche Betreuung), die Realität der Partnerschaft oder die Vermeidung von Risiken.

Die Aktion „Jugend für die Welt“ will einen Beitrag zur Entwicklung der Völkerverständigung und des aktiven Engagements im Geiste der Offenheit leisten. Im Rahmen dieser Aktion sollen Projekte unterstützt werden, die mit Nicht-EU-Ländern durchgeführt werden, die mit der EU für den Jugendbereich relevante Abkommen geschlossen haben, insbesondere der Austausch von Jugendlichen sowie von in der Jugendarbeit tätigen Personen und Organisationen. Ferner werden Initiativen zur Stärkung des gegenseitigen Verständnisses junger Menschen und ihres Sinns für Solidarität und Toleranz sowie die Entwicklung der Zusammenarbeit im Jugendbereich und in der Zivilgesellschaft in den genannten Ländern unterstützt.

Das Programm unterscheidet zwischen Projekten, die mit Nachbarländern durchgeführt werden (Partnerländer der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), Russland und westliche Balkanstaaten), und Projekten mit anderen Nicht-EU-Ländern. Gefördert werden vor allem der Austausch von Ideen und vorbildlichen Verfahren, die Entwicklung von Partnerschaften und Netzen sowie die Entwicklung der Zivilgesellschaft.

Die Aktion „Unterstützungssysteme für die Jugend“ fördert:

Die Aktion „Unterstützung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich“ zielt darauf ab, einen strukturierten Dialog zwischen den verschiedenen betroffenen Akteuren, also jungen Menschen, den in der Jugendarbeit tätigen Personen und Organisationen sowie den für die Jugendpolitik Verantwortlichen, in die Wege zu leiten. Die Aktivitäten können Folgendes betreffen:

Durchführung

Mit dem Programm werden gemeinnützige Projekte für junge Menschen, Jugendgruppen und in der Jugendarbeit tätige Personen und Organisationen unterstützt. Zielgruppe sind junge Menschen zwischen 15 und 28 Jahren (unter gewissen Voraussetzungen zwischen 13 und 30 Jahren).

Teilnahmeberechtigt sind die EU-Mitgliedstaaten und die EFTA-Länder, die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, die Kandidatenländer, die westlichen Balkanländer und die Schweiz, sofern ein bilaterales Abkommen mit diesem Land geschlossen wird, sowie Nicht-EU-Länder (oder Partnerländer), die mit der EU für den Jugendbereich relevante Kooperationsabkommen geschlossen haben. Das Programm ist auch für eine Zusammenarbeit mit für Jugendfragen zuständigen internationalen Organisationen, insbesondere mit dem Europarat, offen.

Für die Durchführung dieses Programms im Zeitraum 2007-2013 stehen 885 Mio. EUR zur Verfügung.

Die Kommission und die am Programm teilnehmenden Länder stellen sicher, dass die zur Durchführung des Programms erforderlichen Strukturen auf europäischer, nationaler und gegebenenfalls regionaler und lokaler Ebene bestehen. Die Kommission wird von einem Verwaltungsausschuss unterstützt, der sich aus den Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem ein Vertreter der Kommission den Vorsitz führt. Die meisten Durchführungsmaßnahmen sind nach dem Verwaltungsverfahren zu erlassen. Nur Entscheidungen über die Gewährung von Finanzhilfen in geringer Höhe, die keine politische Tragweite haben, werden nicht im Ausschussverfahren getroffen. Das Programm wird hauptsächlich dezentral von unabhängigen nationalen Agenturen verwaltet, die die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung einzuhalten haben und deren Finanzen kontrolliert und überwacht werden. Die zentralisierten Projekte werden allerdings von der Exekutivagentur „Audiovisuelles, Bildung und Kultur verwaltet.

Im Übrigen treffen die Kommission und die am Programm teilnehmenden Länder geeignete Maßnahmen zur Förderung der Anerkennung des nicht formalen und informellen Lernens junger Menschen (durch Bescheinigungen, Zeugnisse usw.) und der im Rahmen des Programms erworbenen Erfahrung.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 1719/2006/EG

14.12.2006 – 31.12.2013

-

ABl. L 327, 24.11.2006

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens – Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 1349/2008/EG

25.12.2008 – 31.12.2013

-

ABl. L 348, 24.12.2008

Die Änderungen und Berichtigungen des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG wurden in den Grundlagentext eingearbeitet. Diese konsolidierte Fassung dient lediglich Referenzwecken.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission vom 20. April 2011 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Zwischenbewertung des Programms „Jugend in Aktion“ [KOM(2011) 220 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Beschluss des Rates 2011/82/EU vom 31. Januar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (2007 - 2013) [Amtsblatt L 32 vom 8.2.2011].

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Jugendarbeit [Amtsblatt C 327 vom 4.12.2010].

See also

Letzte Änderung: 12.05.2011