Hochschulreformen im Rahmen der Lissabon-Strategie

Wenn die Akteure des Hochschulwesens nicht rechtzeitig handeln, droht sich die Kluft zwischen den europäischen Universitäten und ihren wichtigsten globalen Konkurrenten weiter zu vergrößern. In der Mitteilung werden drei Bereiche identifiziert, in denen die Hochschulreformen vorangetrieben werden müssen: Steigerung der Qualität und Attraktivität der Hochschulen in Europa, Verbesserung der Governance und der Systeme sowie Steigerung und Diversifizierung der Finanzierung (mit oder ohne substanziellen Beitrag von Seiten der Studierenden).

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 20. April 2005 - Das intellektuelle Potenzial Europas wecken: So können die Universitäten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Strategie leisten [KOM(2005) 152 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Den europäischen Hochschulen gelingt es trotz der guten Qualität ihrer Lehre nicht, ihr volles Potenzial freizusetzen, um das Wirtschaftswachstum zu stimulieren, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die Qualität und Quantität der Arbeitsplätze zu verbessern. Entsprechend ruft die Kommission die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmenvorschläge zu machen, damit die Hochschulen der Rolle voll gerecht werden können, die die überarbeitete Lissabon-Strategie für sie vorsieht. Ferner fordert sie den Rat auf, eine Entschließung anzunehmen, um eine neue Art von Partnerschaft zwischen der öffentlichen Hand und den Universitäten zu schaffen, und in ausreichender Höhe in das Hochschulwesen zu investieren.

Europa muss die drei Eckpunkte des Wissensdreiecks - Bildung, Forschung und Innovation - stärken. Für alle drei spielen die Universitäten eine zentrale Rolle. Höhere und effizientere Investitionen in die Modernisierung und die Qualität der Hochschulen sind Direktinvestitionen in die Zukunft Europas und die Zukunft der Europäer/innen.

Die vorliegende Mitteilung beruht weitgehend auf den Ergebnissen des Konsultationsprozesses, insbesondere den Punkten, bei denen ein Konsens festzustellen war. Im Rahmen der Konsultation konnten drei zentrale Herausforderungen für das europäische Hochschulwesen identifiziert werden: bei der Qualität Weltklasse erreichen, die Governance verbessern und die Finanzierung steigern und diversifizieren.

Im Rahmen der Lissabon-Strategie strebt die Kommission Initiativen auf drei Ebenen an:

Qualität und Attraktivität der Hochschulen

In den Vereinigten Staaten, Kanada und Südkorea ist der Studierenden- und Absolventenanteil höher als in Europa. Die EU nimmt zwar bei der Ausbildung von Forschern eine Spitzenstellung ein, doch werden in der EU nicht genügend Forscher beschäftigt. Die Tendenz zu Einheitlichkeit in den nationalen Systemen bewirkt, dass häufig schulische Fähigkeiten privilegiert werden und dass diejenigen, die nicht in das Standardmodell passen, ausgegrenzt werden. Dadurch, dass das europäische Hochschulwesen fragmentiert und von der Industrie weithin isoliert ist, fehlt es den Absolventen an Unternehmergeist, und sie entsprechen nicht den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes.

Nach Konsultation der europäischen Hochschulen stellt die Kommission Handlungsbedarf in folgenden Bereichen fest:

Die Kommission fördert die Qualität insbesondere durch das Programm „Marie Curie" (EN) für die Karriereentwicklung und Mobilität von Forscherinnen und Forschern sowie durch das Europäische Hochschulinstitut in Florenz (EN), wo sie ein Postdoc-Programm unterstützt. Ferner strebt die Kommission die Schaffung eines europäischen Technologie-Instituts an.

Governance

Überregulierung und die Programmgestaltung auf nationaler Ebene verhindern die Modernisierung und eine effizientere Hochschulverwaltung in der EU. Um das Hochschulmanagement zu reformieren, fordern die Hochschulen verstärkt Autonomie bei der Entwicklung ihrer Studienprogramme, bei der Personalverwaltung und beim Management ihrer Einrichtungen und Ressourcen. Zugleich befürworten Sie eine Stärkung der öffentlichen Hand hinsichtlich der strategischen Ausrichtung des Gesamtsystems. Es handelt sich demnach nicht um eine Forderung nach einem Rückzug des Staates, sondern nach einer Umverteilung der Aufgaben.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen zu verschlanken, um es dem Universitätsmanagement zu ermöglichen, echte Veränderungen vorzunehmen und strategische Entscheidungen zu treffen.

Finanzierung

Bei den Ausgaben für die Hochschulen liegt Europa mit 1,1 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zwar gleichauf mit Japan, bleibt jedoch deutlich den Vereinigten Staaten oder Kanada zurück. Um diesen Rückstand aufzuholen, fordert die Kommission, dass europaweit zusätzlich 150 Milliarden Euro pro Jahr investiert werden. Ihrer Einschätzung nach sind Investitionen in Höhe von etwa 2 % des BIP erforderlich, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen. Während in der Europäischen Union das Hochschulwesen im Wesentlichen von der öffentlichen Hand finanziert wird, lässt sich in den Wettbewerberländern eine Diversifizierung der Finanzierung beobachten, d. h. die Wirtschaft und die privaten Haushalte leisten einem größeren Beitrag.

Die Hochschulen sollten zunächst eine effiziente Nutzung der vorhandenen Ressourcen nachweisen können, bevor sie die Möglichkeit erhalten, auf neue Finanzierungsmöglichkeiten zurückzugreifen. Die zusätzlichen Finanzmittel würden als Anreiz für mehr Innovation und Reformen dienen, um eine hohe Qualität von Lehre, Forschung und Dienstleistungen zu erreichen. Die Kommission spricht auch die Frage der Erhöhung der Studiengebühren an. Eine solche Erhöhung müsste mit der Einrichtung eines gut funktionierenden Beihilfensystems für Studierende aus niedrigeren Einkommensgruppen sowie dem Aufbau langfristiger Partnerschaften zwischen Industrie und Hochschulen einhergehen.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die Finanzierungslücken im Hochschulbereich zu schließen, damit die Lissabon-Strategie wirksam umgesetzt werden kann. Die Anteile der verschiedenen Finanzierungsquellen könnten je nach den Hochschultraditionen der Mitgliedstaaten variieren. Zugleich müssen mittels steuerlicher Anreize Partnerschaften zwischen Unternehmen und Hochschulen angestoßen werden. In jedem Fall muss ein gleichberechtigter Zugang zum Hochschulstudium für alle gewährleistet sein.

Die Kommission spricht sich dafür aus, mehr Mittel aus dem Budget der Strukturfonds bzw. der Europäischen Investitionsbank (EIB) bereitzustellen. Im Rahmen des Programms „ Allgemeine und beruflichen Bildung 2010 " wird die Europäische Kommission die Reformen durch den Austausch vorbildlicher Praktiken, Forschungsarbeiten und Studien sowie durch die Förderung des wechselseitigen Lernens unter Entscheidungsträgern unterstützen. Darüber hinaus sollen im Rahmen des vorgeschlagenen integrierten Aktionsprogramms im Bereich des lebenslangen Lernens für den Zeitraum 2007-2013 insbesondere die Mobilität und die Kooperation zwischen Hochschulen und der Industrie unterstützt werden.

Hintergrund

Der Text stützt sich auf die Mitteilung „ Die Rolle der Universitäten im Europa des Wissens " sowie auf die durch diese Mitteilung angestoßene Debatte. Es soll erreicht werden, dass die europäischen Hochschulen eine maßgebliche Rolle bei der Erreichung des strategischen Ziels spielen, das der Europäische Rat auf seiner Tagung von Lissabon festgelegt hat: die europäische Union zum dynamischsten und wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen.

Das Wirtschaftswachstum und die Entwicklung zur Wissensgesellschaft sind offensichtlich in hohem Maße abhängig von vier miteinander zusammenhängenden Elementen: Schaffung neuen Wissens, Einbringung dieses Wissens in die allgemeine und berufliche Bildung, Verbreitung mittels Informations- und Kommunikationstechnologien und Nutzung durch die Industrie oder im Rahmen neuer Dienstleistungen. Die europäischen Hochschulen spielen demnach die Schlüsselrolle in diesem neuen Prozess.

Die Kommission wird diese Mitteilung durch einen Aktionsplan zur universitären Forschung ergänzen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die verstärkte europäische Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Hochschulbildung [Amtsblatt Nr. L 64/60 vom 4.3.2006]

Mitteilung der Kommission vom 5. Februar 2003 „ Die Rolle der Universitäten im Europa des Wissens " [KOM(2003) 58 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2003 „ Wirkungsvoll in die allgemeine und berufliche Bildung investieren: eine Notwendigkeit für Europa " [KOM(2002) 779 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Empfehlung 98/561/EC des Rates vom 24. September 1998 betreffend die europäische Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Hochschulbildung [Amtsblatt L 270 vom 7.10.1998]

Letzte Änderung: 23.10.2006