Gemeinsame Zielsetzungen für die Partizipation und Information der Jugendlichen

In dieser Entschließung werden die gemeinsamen Zielsetzungen für eine verstärkte und bessere effektive Partizipation der europäischen Jugendlichen am demokratischen Leben und die Verbesserung des Zugangs der Jugendlichen zu Informationen festgelegt.

RECHTSAKT

Entschließung des Rates vom 25. November 2003 über gemeinsame Zielsetzungen für die Partizipation und Information der Jugendlichen [Amtsblatt C 295 vom 5.12.2003]

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dieser Entschließung billigt der Rat die gemeinsamen Ziele der Förderung des aktiven staatsbürgerlichen Engagements der Jugendlichen, der Verbesserung des Zugangs Jugendlicher zur Information sowie der Förderung ihrer Beteiligung an der Umsetzung der diesbezüglichen Strategien.

In dem neuen Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit sind Partizipation und Information der Jugendlichen als vorrangige Themen ausgemacht worden. Die vorliegende Entschließung enthält eine nicht erschöpfende Auflistung der möglichen Aktionslinien zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele in den beiden genannten Bereichen. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Integration benachteiligter Jugendlicher, um jeglicher Form der Diskriminierung oder der Ausgrenzung vorzubeugen (kulturelle oder ethnische Besonderheiten, Behinderungen, sozioökonomische Faktoren, Geschlecht usw.).

Die Partizipation stärken

In Sachen Partizipation Jugendlicher schlägt der Rat vor, die Durchführung und Unterstützung von Aktionen, die die Rolle der Jugendlichen als aktive Bürger fördern und ihre effektive Beteiligung an der demokratischen Gesellschaft stärken, zu fördern:

Die Information fördern

In Sachen Information schlägt der Rat vor, den Zugang der Jugendlichen zu Informationsdiensten zu verbessern, um sie damit stärker am öffentlichen Leben zu beteiligen und ihre Entwicklung zu aktiven, verantwortungsbewussten Bürgern zu fördern, insbesondere durch

Der Rat fordert die Mitgliedstaaten auf, vor dem Hintergrund dieser gemeinsamen Ziele ihre Prioritäten festzulegen und bis Ende 2005 nationale Berichte über die einzelstaatlichen Beiträge zur Umsetzung dieser Prioritäten vorzulegen. Ausgehend von diesen nationalen Beiträgen wird die Kommission einen Fortschrittsbericht erstellen und ggf. die Vertreter der für Jugendfragen zuständigen nationalen Behörden zu einem Fachtreffen einberufen, um auf diese Weise den Austausch von Informationen und vorbildlichen Praktiken zu fördern.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 24. Mai 2005 zur Verwirklichung des gemeinsamen Ziels „Stärkere Einbeziehung der Jugendlichen in das System der repräsentativen Demokratie" [Amtsblatt C 141/02 vom 10.06. 2005]

Der Rat weist darauf hin, dass Jugendliche nicht unbedingt daran interessiert sind, in Institutionen der repräsentativen Demokratie mitzuwirken, und dass die Partizipation der Jugendlichen in bestimmten Mitgliedstaaten einen rückläufigen Trend aufweist. Vor diesem Hintergrund betrachtet fordert der Rat die Mitgliedstaaten auf,

Der Rat fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf,

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 24. Mai 2005 zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele im Bereich der Jugendinformation [Amtsblatt C 141/03 vom 10.06. 2005]

Der Rat hat sich darauf verständigt, dass folgenden Aspekten besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist:

Wenn die Mitgliedstaaten sich mit Jugendinformation befassen, sollten sie die europäischen Programme nutzen, um Folgendes zu erreichen:

Mitteilung der Kommission an den Rat - Folgemaßnahmen zum Weißbuch „Neuer Schwung für die Jugend Europas" - Vorschlag für gemeinsame Zielsetzungen im Bereich der Partizipation und Information der Jugendlichen gemäß der Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa [KOM(2003) 184 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht über die Auswertung der Antworten der Mitgliedstaaten auf die Fragebögen der Kommission zur Partizipation und Information der Jugendlichen [SEK (2003) 465 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Entsprechend dem der Kommission mit der Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 erteilten Auftrag hat die Kommission getreu der offenen Methode der Koordinierung für den Bereich Jugend in Absprache mit den Mitgliedstaaten zwei ausführliche Fragebögen für die im Weißbuch „Jugend" ausgemachten Prioritäten, d. h. Partizipation der Jugendlichen am öffentlichen Leben und Information der Jugendlichen, verfasst. Diese Fragebögen wurden den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern zugestellt, um grundlegende Angaben zur Lage und zur Gesetzgebung in den einzelnen Ländern zu gewinnen und davon ausgehend die Leitlinien der gegenwärtigen nationalen Politiken zu präsentieren flankierend dazu Beispiele vorbildlicher Praktiken aufzuzeigen und schließlich die Erwartungshaltungen auf europäischer Ebene genauer fest zu machen.

In der auf 27 Mitgliedstaaten angewachsenen Europäischen Union leben 75 Millionen Jugendliche in der Altersgruppe von 15-25 Jahre; das macht je nach Land zwischen 11 % und 19 % der Bevölkerung aus. Gemessen an der Gesamtbevölkerung beträgt der Anteil der Jugendlichen an den stimmberechtigten Bürgern je nach Land zwischen 10,5 % und 17,5 %. Ihnen stehen eine Vielzahl unterschiedlicher Partizipationsstrukturen zur Verfügung, davon als gängigste:

Um sich ein besseres Bild von den Ansichten und Bedürfnissen der Jugendlichen zu verschaffen, setzen zahlreiche Länder auf Konsultationen in Form von Umfragen, Foren, Rundtischgesprächen, Debatten usw.

Informationen, die einer Gesamtdarstellung über den Partizipationsgrad der Jugendlichen am öffentlichen Leben ermöglichen, tun allerdings Not. Die Qualität der Partizipation der Jugendlichen an den Entscheidungsprozessen lässt sich durch stärkere Berücksichtigung ihrer spezifischen Bedürfnisse und ihrer persönlichen Entwicklungen sowie durch Ausbau der Strukturen für Mitverantwortung und Mitentscheidung verstärken. Die Mitgliedstaaten und die Beitrittsländer sind sich darin einig, welche gemeinsamen Schwerpunkte in die Praxis umzusetzen sind: Verbesserung der Partizipation Jugendlicher am öffentlichen Leben in ihrer Gemeinschaft, an den Mechanismen der repräsentativen Demokratie und an ihrem Umfeld im Bildungsbereich.

Was die Informationen betrifft, so verfügen nur wenige Mitgliedstaaten über eine gezielte jugendspezifische Informationsstrategie, die im Wege nationaler Jugendinformationsnetze durchgeführt wird und eine abgestimmte Vorgehensweise zwischen nationaler, regionaler und lokaler Ebene gewährleistet. In den meisten Mitgliedstaaten und Beitrittsländern gibt es weder eine wirklich systematische Jugendinformationspolitik, die kohärent und integriert und mit entsprechenden Haushaltsmitteln ausgestattet wäre noch eine globale Jugendinformationsstrategie. Um nun allen Jugendlichen auf die gleiche Weise und ohne Diskriminierung den Zugang zu Informations- und Beratungsdiensten zu ermöglichen, wird für den anstehenden Bereich vorgeschlagen, die Nutzung des Internet als wichtigstes Informationsmedium für Jugendliche zu verstärken. Die Mitgliedstaaten und die Beitrittsländer sind sich einig über die in die Praxis umzusetzenden gemeinsamen Schwerpunkt, nämlich Zugang Jugendlicher zur Information, Verbesserung der Qualität der Information und Partizipation der Jugendlichen an der Erarbeitung und der Verbreitung von Informationen.

Die Methode der offenen Koordinierung sieht vor, dass gemeinsame Ziele festgelegt und Folgemaßnahmen zur Weiterbehandlung dieser Ziele entwickelt werden. Auf europäischer Ebene erfolgt diese Weiterbehandlung durch die Kommission.

See also

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 27. Juni 2002 zur Festlegung eines neuen Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa [Amtsblatt C 168 vom 13.7.2002].

Weißbuch der Kommission „ Neuer Schwung für die Jugend Europas " vom 21. November 2001 [KOM(2001) 681 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Jugendminister vom 8. Februar 1999 zur Mitbestimmung von jungen Menschen [Amtsblatt C 42 vom 17.2.1999]

Letzte Änderung: 16.10.2005