Europäischer Raum des lebenslangen Lernens

Um den Übergang zu einer wissensbasierten Gesellschaft zu erleichtern, fördert die Kommission die Erarbeitung von Strategien und konkreten Maßnahmen für lebenslanges Lernen im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Raums des lebenslangen Lernens. Diese Zielsetzung ist ein Herzstück der Lissabon-Strategie und insbesondere des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010". Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, entsprechende Strategien bis 2006 einzuführen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 21. November 2002 über die Schaffung eines europäischen Raums des lebenslangen Lernens [KOM(2001) 678 endg. – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Zukunft Europas hängt davon ab, wie weit die Bürger Europas sich den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen werden stellen können. Ein Europäischer Raum des lebenslangen Lernens gibt den Menschen die Möglichkeit, frei zwischen Lernumgebungen und Arbeitsstellen, Regionen und Ländern zu wählen, um ihre Kenntnisse und Kompetenzen optimal einzusetzen. So bezieht sich das lebenslange Lernen auf das Lernen vom Vorschul- bis ins Rentenalter („von der Wiege bis zur Bahre") und deckt alle Formen der Bildung (formal, informell, nicht-formal) ab.

Vor dem Hintergrund des vom Europäischer Rat in Lissabon im März 2000 formulierten Ziels, die Europäische Union (EU) zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum weltweit werden zu lassen, gilt für den integrierten Rahmen der politischen Zusammenarbeit „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ die Leitschnur des lebenslangen Lernens, und zwar in Synergie mit den einschlägigen Aspekten der Jugend-, Beschäftigungs-, Integrations- und Forschungspolitik. Die neuen integrierten Richtlinien, die im Jahr 2005 im Rahmen der Lissabon-Strategie angenommen wurden, umfassen auch das Ziel des lebenslangen Lernens.

Die zentrale Rolle des Lernenden, die Wichtigkeit der Chancengleichheit, die Qualität und Relevanz der Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten müssen im Fokus der Strategien für die Schaffung eines europäischen Raums des lebenslangen Lernens stehen.

Bestandteile einer kohärenten und umfassenden Strategie für lebenslanges Lernen

Infolge des Europäischen Rates von Feira im Jahr 2000 wurde auf allen Tagungen des Europäischen Rats die Notwendigkeit betont, kohärente und umfassende nationale Strategien für lebenslanges Lernen umzusetzen. Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, entsprechende Strategien bis 2006 einzuführen.

Diese Mitteilung definiert die Bausteine solcher Strategien, die die Bemühungen der Mitgliedstaaten und der sonstigen Akteure unterstützen sollen. Die Umgestaltung der herkömmlichen Systeme ist ein erster Schritt bei der Schaffung eines allgemeinen Zugangs zu den Angeboten des lebenslangen Lernens. Weitere Aspekte werden angesichts folgender Notwendigkeiten ermittelt:

Vorrangige Maßnahmen einer Strategie für lebenslanges Lernen

Wie aus der Mitteilung hervorgeht, ist für die Schaffung eines Europas des lebenslangen Lernens Folgendes unverzichtbar:

Die Kommission, das Europäische Parlament und die übrigen Gemeinschaftsorgane, die Mitgliedstaaten, die EWR-Länder und die Beitrittsländer, die Sozialpartner, die NRO und die internationalen Einrichtungen sind aufgerufen, im Sinne der Förderung des lebenslangen Lernens zusammenzuarbeiten. In diesem Zusammenhang regt die Mitteilung der Kommission die Schaffung einer Datenbank an, in der vorbildliche Verfahren, Informationen und Erfahrungen in diesem Bereich zusammengestellt werden, sowie die Einsetzung einer hochrangigen Gruppe von Vertretern der für das lebenslange Lernen zuständigen Ministerien, die die Koordinierung der unterschiedlichen Entscheidungsebenen beobachten soll (gemeinschaftlich, national, regional, lokal).

Die Durchführung geschieht in Form von Programmen, Instrumenten, Netzwerken und Indikatoren.

Ein Beitrag zum Thema wurde dem Rat von Barcelona im März 2002 vorgelegt. Im Jahr 2003 hat die Kommission dem Europäischen Rat und dem Parlament einen Bericht über die Fortschritte in den Mitgliedstaaten und auf Gemeinschaftsebene im Bereich des lebenslangen Lernens vorgelegt. Anschließend wurde beschlossen, dass die Beobachtung der Durchführung und der erzielten Fortschritte im Rahmen des alle zwei Jahre erscheinenden Berichts über die Durchführung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010" erfolgen sollte.

Kontext

Im Juni 2000 forderte der Europäische Rat von Feira die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine kohärente Strategie zu erarbeiten, die allen Europäern Zugang zum lebenslangen Lernen eröffnet. Das Memorandum über das lebenslange Lernen hat eine breite Diskussion auf europäischer Ebene ausgelöst. Die vorliegende Mitteilung ist das Ergebnis dieser Debatte, an der sich in den Jahren 2000/2001 etwa 12 000 Bürger sowie die Mitgliedstaaten, die EWR-Länder und die Beitrittsländer, die Gemeinschaftsorgane, die Sozialpartner sowie NRO beteiligten.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entwurf einer Entschließung des Rates vom 21. November 2008 und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einer besseren Integration lebensumspannender Beratung in die Strategien für lebenslanges Lernen [Amtsblatt C 319 vom 13.12.2009]. Diese Entschließung unterstreicht die Notwendigkeit, die aktive Gestaltung der Beratungspolitik im Rahmen der nationalen Strategien für lebenslanges Lernen zu verstärken. Sie legt vier Schwerpunktbereiche für die lebensumspannende Beratung fest, durch die:

Im Zusammenhang mit der Verbesserung lebensumspannender Beratung muss der Informationsaustausch über die jeweilige nationale Politik und Praxis sowie die geeignete Verfolgung und Bewertung ihrer Umsetzung aufgebaut werden. Zudem muss die Zusammenarbeit auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene weiter gefördert werden. Dazu können das Programm für lebenslanges Lernen, die Europäischen Strukturfonds, das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und die Europäische Stiftung für Berufsbildung genutzt werden.

Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18 Dezember 2006 November 2005 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen [Amtsblatt L 394 vom 30.12.2006].

Diese Empfehlung soll ein Referenzinstrument präsentieren, mit dem die Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen festgelegt werden.

Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens [Amtsblatt L 327 vom 24.11.2006].

Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zum lebensbegleitenden Lernen [Amtsblatt C 163 vom 9.7.2002]. Der Rat begrüßt die Mitteilung der Kommission vom November 2001 über „Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen". Er begrüßt zudem die Tatsache, dass in der Mitteilung lebensbegleitendes Lernen zu einem Leitprinzip für allgemeine und berufliche Bildung gemacht wird.

Letzte Änderung: 03.06.2009