Hochschulbildung – Zusammenarbeit zwischen EU- und Drittländern

ZUSAMMENFASSUNG VON DOKUMENT:

Intensivierung der Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Hochschulbildung – KOM(2001) 385 endgültig

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Die Mitteilung legt eine Strategie fest und bestimmt Regeln zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen EU- und Drittländern im Bereich der Hochschulbildung.

Sie nennt folgende Ziele:

WICHTIGE ECKPUNKTE

HINTERGRUND

Europäische Universitäten haben eine gute Erfolgsbilanz in internationaler Zusammenarbeit, indem sie die Entwicklung internationaler Studienpläne und gemeinsamer Abschlüsse vereinfacht, internationale Forschung und Innovationsprojekte finanziert sowie den Austausch von Studenten, Lehrpersonal und Wissen unterstützt haben. Diese Zusammenarbeit verbessert nicht ausschließlich die Qualität von Bildung und Ausbildung, sondern fördert Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Mobilität. Zudem bietet sie Lehrpersonal und Studenten Gelegenheiten, ihren Horizont zu erweitern.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen: ein akademisches System zur Anrechnung von Studienleistungen, das es Studenten erleichtern soll, in unterschiedlichen Ländern zu studieren. Es wurde von den meisten Ländern im Europäischen Hochschulraum und von vielen weiteren Ländern umgesetzt.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Hochschulbildung (KOM(2001) 385 endgültig vom 18.7.2001)

Letzte Aktualisierung: 26.10.2015