Für ein Europa des Wissens

1) ZIEL

Vorstellung der Leitlinien für künftige Gemeinschaftsaktionen in den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Jugend für den Zeitraum 2000-2006, die das Europa des Wissens vorbereiten sollen

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Mitteilung der Kommission vom 12. November 1997: Für ein Europa des Wissens

3) INHALT

Die Leitlinien für künftige Gemeinschaftsaktionen in den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Jugend verfolgen im wesentlichen zwei Ziele:

Eine breite Öffentlichkeit erwartet, daß die bereits laufenden Aktionen (SOKRATES, LEONARDO DA VINCI, JUGEND FÜR EUROPA) fortgeführt werden. Die neuen Gemeinschaftsaktionen sollten den vorhandenen Erfahrungsschatz nutzen und sich auf einige wenige Vorhaben konzentrieren.

Das Hauptziel ist die allmähliche Errichtung eines offenen und dynamischen europäischen Bildungsraumes, der auf drei sich ergänzenden Fundamenten ruht: die Bürger/innen sollen die Mittel und Möglichkeiten erhalten, die erforderlich sind, um ihre Kenntnisse laufend auf den neuesten Stand zu bringen. Sie sollen ihre Beschäftigungsfähigkeit durch die Aneignung von Kompetenzen verbessern und so mit den Veränderungen des Arbeitsmarktes und der Arbeitsorganisation Schritt halten können. Darüber hinaus soll der Bildungsraum dem Konzept der Unionsbürgerschaft eine neue Dimension verleihen. Ein Vorhaben dieser Tragweite setzt eine stärkere Integration der Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugendpolitik voraus.

Die neue Generation der Aktionen muß sich also auf einige wenige Ziele konzentrieren:

Die angestrebte Konzentration soll im wesentlichen durch sechs Arten von Maßnahmen erreicht werden:

Alle diese Aktivitäten werden auf transnationaler Ebene geplant und durchgeführt.

Im Zentrum der neuen Generation von Aktionen steht die Überlegung, daß die Verantwortung für die Aktivitäten auf die Gemeinschaft, die Mitgliedstaaten und die übrigen betroffenen Akteure - die Partner im Bildungsbereich, im sozialen Bereich, in der Wirtschaft, in den Regionen und in der Gesellschaft - aufgeteilt werden soll. Dazu muß ein gemeinsamer Rahmen von Zuständigkeiten erstellt werden, der gleichzeitig die Voraussetzung dafür bildet, daß das Europa des Wissens Gestalt annehmen kann.

Darüber hinaus ist diese Politik dem Ziel verpflichtet, die internationale Zusammenarbeit zu stärken: Die Programme sind ab sofort für die Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes geöffnet und sollen nach und nach auch Beitrittskandidaten einbeziehen. Der Austausch mit den Drittländern des Mittelmeerraumes und den anderen Industrienationen soll verstärkt werden.

Das rechtliche Instrumentarium dieser Politik wird sich auf Artikel 126 und 127 des Vertrages (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) stützen. Gemeinsame Vorschriften sollen den Willen zur Integration bezeugen:

Die Kommission vertritt die Auffassung, daß die Gemeinschaftsaktionen sowie die von der Union verfolgten Ziele ein klareres öffentliches Profil erhalten sollten. Ein partnerschaftlicher noch stärker auf Zusammenarbeit ausgerichteter Ansatz soll den unterschiedlichsten Akteuren Gelegenheit geben, die Entwicklungsstadien dieser Gemeinschaftsaktion mitzuverfolgen.

Die Kommission ist bestrebt, die Komplementarität und die Kohärenz der diversen politischen Maßnahmen im Bereich der Humanressourcen voranzutreiben. Sie schlägt vor, den Verwaltungsablauf zu vereinfachen und für die betroffenen Gruppen benutzerfreundlicher zu gestalten sowie den Zugang zu Gemeinschaftszuschüssen zu erleichtern.

4) frist für den erlaß einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Entfällt

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

6) quellen

Mitteilung der Kommission KOM(97) 563 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

7) weitere arbeiten

Die Kommission wird im Mai 1998 Rechtsvorschriften auf der Grundlage der Artikel 126 und 127 des Vertrages - Beschlußentwürfe - für die Umsetzung der Politik in den Bereichen "Allgemeine und berufliche Bildung; Jugend" vorlegen. Die Beschlüsse des Rates und des Parlaments (Mitentscheidungsverfahren) werden für das Frühjahr 1999 erwartet.

8) durchführungsmaßnahmen der kommission

Umsetzung der Beschlüsse für den Zeitraum 01.01.2000 - 31.12.2006 ab dem 1. Januar 2000 durch die Kommission und die Mitgliedstaaten.