Force

1) ZIEL

Die von und in den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich der beruflichen Weiterbildung unterstützen und ergänzen.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Entscheidung 90/267/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über ein Aktionsprogramm zur Förderung der beruflichen Weiterbildung in der Europäischen Gemeinschaft (FORCE).

3) INHALT

Das Programm wird für den Zeitraum vom 1. Januar 1991 bis 31. Dezember 1994 festgelegt.

Definition der Begriffe "berufliche Weiterbildung": alle Maßnahmen der beruflichen Bildung, an der ein Arbeitnehmer im Laufe seines Arbeitslebens teilnimmt; "Unternehmen": große , kleine und mittlere Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, dem Wirtschaftsbereich und der Art der Wirtschaftstätigkeit; "Ausbildungseinrichtung": alle Einrichtungen, die Maßnahmen der beruflichen Bildung durchführen; eingeschlossen sind ebenfalls selbständige Wirtschaftsorganisationen und Berufsverbände; "Arbeitnehmer": alle Erwerbspersonen, die Verbindung zum Arbeitsmarkt haben, einschließlich der Selbständigen.

Zielsetzungen:

Das Programm umfaßt einen gemeinsamen Rahmen von Leitlinien, die dazu beitragen sollen, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu unterstützen und zu ergänzen, sowie eine Reihe von länderübergreifenden Maßnahmen, die auf Gemeinschaftsebene durchgeführt werden. Gefördert wird die Konvergenz der Initiativen der Mitgliedstaaten, die insbesondere darauf abzielen:

Die Kommission führt die länderübergreifenden Maßnahmen für Arbeitnehmer in den Unternehmen durch, wobei sie die unterschiedlichen Erfordernisse und Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten berücksichtigt. Diese länderübergreifenden Maßnahmen umfassen:

Die Kommission trägt dafür Sorge, daß dieses Programm und die übrigen Gemeinschaftsprogramme miteinander im Einklang stehen und sich ergänzen. Sie vergewissert sich der Unterstützung durch das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung und wird von einem Beratenden Ausschuß unterstützt, den sie regelmäßig über den Fortgang des Programms unterrichtet.

4) frist für den erlaß einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Entfällt.

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

01.01.1991

6) quellen

Amtsblatt L 156 vom 21.06.1990

7) weitere arbeiten

Entscheidung 92/170/EWG des Rates vom 16. März 1992, Amtsblatt L 75 vom 21.03.1992, zur Änderung der Entscheidung 89/657/EWG (Eurotecnet) und der Entscheidung 90/267/EWG (FORCE) zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für Bildung und Weiterbildung zur Zusammenfassung der Programme FORCE und Eurotecnet.

Am 12. Juli 1997 nahm die Kommission ihren Abschlußbericht über das FORCE-Programm [KOM(97) 384 endg., nicht im Amtsblatt veröffentlicht] an.

Dieser Bericht ergänzt den von der Kommission ausgearbeiteten Zwischenbericht (Dok. KOM(94)418 endg. vom 13. Oktober 1994), in dem die Durchführung des FORCE-Programms in der Zeit vom 1. Januar 1991 bis zum 31. Dezember 1993 dargelegt wurde.

Der Abschlußbericht enthält zwar einen Überblick über die gesamte Umsetzung des FORCE-Programms vom 1. Januar 1991 bis zum 31. Dezember 1994, konzentriert sich jedoch insbesondere auf Aspekte wie Evaluierung, Nutzung, Überwachung und Verbreitung der Ergebnisse sowie die für die Entwicklung der Gemeinschaftspolitik auf dem Gebiet der beruflichen Weiterbildung (BWB) zu ziehenden Schlußfolgerungen.

Das Programm umfaßt zwei Teile:

Kernstück der länderübergreifenden Maßnahmen ist der Grundsatz des gemeinschaftsweiten Transfers von Wissen, Innovation, Erfahrung und Know-how mit Hilfe aktiver Partnerschaften zwischen Unternehmen, Sozialpartnern und Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen. FORCE ermöglichte zum ersten Mal die Erprobung eines kooperativen Ansatzes für die Entwicklung der gemeinschaftlichen Politik und Praxis auf dem Gebiet der beruflichen Weiterbildung.

Der Bericht konzentriert sich auf die Ergebnisse der länderübergreifenden Maßnahmen, d. h. Pilotprojekte und Forschungsprojekte.

Während der Laufzeit von FORCE wurden drei Ausschreibungen durchgeführt, in deren Rahmen 720 Projekte (von insgesamt etwa 2 400 eingereichten Projekten) ausgewählt wurden. Bei der Bewertung der Projekte hatten folgende Aspekte Priorität: der Beitrag der Unternehmen zu Investitionen in die berufliche Weiterbildung und die Verbesserung des Zugangs aller Arbeitnehmerkategorien zur Weiterbildung; die direkte Einbeziehung vor allem von Unternehmen, insbesondere KMU, und der Sozialpartner; die Konzipierung, Ausarbeitung und Umsetzung von Ausbildungsplänen als Teil der Geschäftsstrategie des Unternehmens; der Stellenwert der länderübergreifenden Partnerschaften. Etwa 56 % der Ergebnisse der länderübergreifenden Projekte erhielten für ihr Ausbildungsprodukt das Label "Transnationales Produkt".

Die im Rahmen der drei Ausschreibungen ausgewählten 720 Projekte führten zur Schaffung eines bedeutenden länderübergreifenden Netzes von Unternehmen, Sozialpartnern, Ausbildungseinrichtungen und staatlichen Stellen für die Weitergabe von Fachwissen und Innovationen im Bereich der beruflichen Weiterbildung. Das Netz umfaßt mehr als 7 000 Mitglieder, von denen Unternehmen, zum Großteil KMU oder KMU-Arbeitsgemeinschaften, 50 % ausmachen, die Sozialpartner etwa 15 %.

Die "Forschungs"-Projekte umfaßten die vier sektoralen Erhebungen über berufliche Weiterbildungspläne, die Analyse der Tarifpolitik im Bereich der beruflichen Weiterbildung, die statistische Erhebung über die betriebliche berufliche Weiterbildung, das Berichtsystem (Zugang, Qualität und Umfang der beruflichen Weiterbildung in Europa) sowie den Europäischen Bericht über berufliche Weiterbildung. In ihrer Gesamtheit liefern diese Aktivitäten eine Fülle von Daten über die einzelstaatlichen Systeme und Maßnahmen sowie einen wertvollen Bestand an Informationen über die Sozialpartner, die Unternehmen und die Entscheidungsträger auf allen Ebenen.

Der Bericht geht zusammenfassend auf die Vorgehensweise bei der Verbreitung der Projektergebnisse, die wichtigsten Ergebnisse der statistischen Erhebung über die berufliche Weiterbildung, und die Verbindungen zwischen der Politik auf dem Gebiet berufliche Weiterbildung und anderen Gemeinschaftspolitiken (Strukturpolitik, Verkehrspolitik, Industriepolitik) ein. Auch enthält er einen Überblick über die finanzielle Unterstützung während der Laufzeit des Programms in Höhe von insgesamt 83,4 MECU und eine Liste der wichtigsten Veröffentlichungen.

Schließlich werden die wichtigsten Schlußfolgerungen der Abschlußevaluierung wiedergegeben, die viele der unbestreitbaren Stärken des FORCE-Programms beleuchteten und insbesondere folgendes betrafen:

Das FORCE-Programm war zwangsläufig bei der Realisierung einiger seiner Ziele weniger erfolgreich; auch konnten die potentiellen Ergebnisse nicht immer in vollem Umfang erzielt werden. Insbesondere sind dabei folgende Punkte zu nennen:

Abschließend läßt sich sagen, daß im Rahmen des FORCE-Programms auf der Grundlage der vorgenommenen Investitionen und der verfügbaren Mittel eine Reihe konkreter Ergebnisse erzielt worden sind. Dazu gehören insbesondere eine starke Beteiligung von Unternehmen an den Projekten, die Herausbildung von echten länderübergreifenden Bildungspartnerschaften, die Einleitung einer Politik der systematischen Herausgabe von vergleichbaren Informationen über die einzelstaatlichen BWB-Systeme und -Maßnahmen sowie ein wesentlicher Beitrag zur Erweiterung der Kenntnisse über die Praxis der beruflichen Bildung, insbesondere durch sektorale Erhebungen und Netze. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, daß das Programm Teil der Strategie für den Ausbau der beruflichen Weiterbildung sowohl auf der Ebene der einzelstaatlichen Politik als auch im Rahmen gemeinschaftlicher Aktionen (Sozialer Dialog, Access, Ziel 4 usw.) bildete.

8) durchführungsmaßnahmen der kommission