Comett I

1) ZIEL

Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft bei der Ausbildung im Technologiebereich.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Beschluß des Rates 86/365/EWG vom 24. Juli 1986 zur Annahme des Programms über die Zusammenarbeit von Hochschule und Wirtschaft auf dem Gebiet der Technologie (Comett).

3) INHALT

Bestimmung der Begriffe "Hochschule" und "Wirtschaft".

Ziele des Programms

Maßnahmen zur Durchführung von Comett

Comett I bestand aus fünf zusammenhängenden Aktionsbereichen, von denen jeder einen Teil des Programms darstellte:

Teil A: Entwicklung von Ausbildungspartnerschaften Hochschule-

Wirtschaft (APHW) im Rahmen eines Europäischen Netzes;

Teil B: Austauschprogramme für Studenten und Personal zwischen

Hochschulen und Unternehmen;

Teil C: Entwicklung und Erprobung von gemeinsamen Vorhaben von

Hochschulen und Wirtschaft im Bereich der Fortbildung;

Teil D: multilaterale Maßnahmen zur Entwicklung von Multimedia-

Unterrichtssystemen;

Teil E: zusätzliche Informationen und Bewertungsmaßnahmen zur

Sicherung der Rahmenbedingungen und des Follow-up der

wichtigen Entwicklungen in bezug auf das Comett-Programm.

Rahmenbedingungen zur Durchführung des Programms

Die Kommission wird von einem Ausschuß unterstützt, der sich aus je zwei Vertretern pro Mitgliedstaat zusammensetzt. Zwei Vertreter der Sozialpartner nehmen an den Arbeiten als Beobachter teil. Die Mitglieder des Ausschusses sind für die Verbindung zwischen Comett und ähnlichen Initiativen in den Mitgliedstaaten verantwortlich. Der Ausschuß gibt Stellungnahmen zu den Leitlinien, der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft, den Kriterien für die Auswahl der verschiedenen Arten von Vorhaben und zu allen Maßnahmen ab, die eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft von über 100 000 ECU erfordern.

Informationszentren wurden eingerichtet, um die Verbreitung von Informationen über Comett zu erleichtern und zu fördern. Die Kommission gründete eine Comett-Expertengruppe, um über eine zusätzliche Quelle für Ratschläge und spezielles technisches Know-how zu verfügen.

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Entfällt.

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

Amtsblatt L 222 vom 8.8.1986

7) weitere arbeiten

8) durchführungsmassnahmen der kommission

Von 1986 bis 1990 wurden mehr als 1 300 Vorhaben in der gesamten Europäischen Gemeinschaft auf den Weg gebracht, die mit insgesamt 52,5 Millionen ECU durch die Gemeinschaft unterstützt wurden. Die im Rahmen von Comett I finanzierten Vorhaben haben die Einrichtung von 125 Ausbildungspartnerschaften HochschuleWirtschaft (APHW), die Durchführung von 4 000 Studentenpraktika in Unternehmen anderer Mitgliedstaaten und die Organisation von 232 Austauschprogrammen für Personal zwischen Hochschulen und Unternehmen ermöglicht. Außerdem konnten 329 gemeinsame Vorhaben im Bereich der Fortbildung und multinationale Maßnahmen zur Entwicklung von Multimedia-Unterrichtssystemen finanziert werden. Bei der Durchführung der Vorhaben im Rahmen von Comett I haben mehr als 6 000 Unternehmen, 1 500 Hochschulen und 1 000 andere Einrichtungen mitgewirkt. Der (bei weitem) am stärksten vertretene technologische Sektor war die Produktion und Fertigung. Auch andere Bereiche waren gut vertreten: Informatik, Betriebsführung, Biologie, Chemie, Flächennutzung. Der Anteil der Human- und Sozialwissenschaften (3,6 %) ist darauf zurückzuführen, daß die Gewerkschaftsvorschläge, die auf die Auswirkungen der technologischen Veränderung auf die Organisation der Arbeit, die Tarifverhandlungen und die Organisation der Gewerkschaften abzielten, angenommen wurden.