Petra II

1) ZIEL

Aufwertung der beruflichen Bildung und der Erstausbildung sowie Förderung des Erfahrungsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen. Verlängerung des Programms "PETRA" bis zum 31. Dezember 1994.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Beschluß 91/387/EWG des Rates vom 22. Juli 1991 zur Änderung des Beschlusses 87/569/EWG über ein Aktionsprogramm für die Berufsbildung Jugendlicher und zur Vorbereitung der Jugendlichen auf das Erwachsenen- und Erwerbsleben.

3) INHALT

Das Programm wird für eine Laufzeit von drei Jahren angenommen. Sein Ziel ist es, durch gemeinschaftliche Maßnahmen die Politik der Mitgliedstaaten zu unterstützen und zu ergänzen, die darauf ausgerichtet ist, allen Jugendlichen, die dies wünschen, im Anschluß an ihre Vollzeitschulpflicht für die Dauer von zwei oder mehr Jahren die Teilnahme an einer Berufsbildungsmaßnahme zu ermöglichen, die zu anerkannten beruflichen Qualifikationen führt.

Das Programm zielt insbesondere darauf ab:

Unterstützung für grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Projekten, einschließlich einer spezifischen Unterstützung von Initiativen, bei denen die Jugendlichen selbst aktiv an der Konzeption, Organisation und Durchführung von Maßnahmen beteiligt sind. Diese Zusammenarbeit ist insbesondere darauf ausgerichtet, innerhalb der Gemeinschaft folgende Maßnahmen zu fördern:

Förderung von Maßnahmen zur Einführung einer europäischen Dimension in die Prozesse und Systeme der Berufsinformation und -beratung:

Technische Unterstützung, soweit erforderlich, bei der Durchführung des Programms; vergleichende Untersuchungen über Fragen betreffend Bildung und Berufsausbildung, einschließlich Analyse der Auswirkungen der Ausbildungsprogramme für Jugendliche; Prüfung der Entwicklung im Bereich der beruflichen Qualifikationen.

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Entfällt.

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

6) quellen

Amtsblatt L 214 vom 02.08.1991

7) weitere arbeiten

Bericht der Kommission über die Durchführung des PETRA-Programms gemäß Artikel 8 des Beschlusses 91/387/EWG (KOM(93) 704 endg.)

Die von der Gemeinschaft gewährte finanzielle Unterstützung beläuft sich auf 104,2 Mio. ECU für den Zeitraum 1992-1994.

Die Gemeinschaftsmaßnahmen im Rahmen des PETRA-Programms zur Verwirklichung der im Beschluß festgelegten Ziele und zur Unterstützung der Aktivitäten der Mitgliedstaaten lassen sich in die Kategorien Aktion I, II III und Ergänzungsmaßnahmen klassifizieren.

In Aktion I, der Förderung von Stellenvermittlungen für die Berufsausbildung oder für ein Praktikum in Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat für Jugendliche in der beruflichen Erstausbildung, für junge Arbeitnehmer, für junge Arbeitsuchende und für Jugendliche in der beruflichen Weiterbildung, haben von 1992-1994 36 000 Jugendliche an einer Maßnahme im Rahmen der Aktion I teilgenommen.

Im Rahmen der Aktion II, der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Durchführung gemeinsamer neuartiger Ausbildungsprojekte zwischen mehreren Mitgliedstaaten, einschließlich der Jugendinitiativprojekte innerhalb des europäischen Ausbildungspartnernetzes, haben schätzungsweise 100 000 Jugendliche und 20 000 Lehrer und Ausbilder unmittelbar von 1992 bis 1994 am Ausbildungsnetz teilgenommen. Insgesamt wurden im Rahmen des Programms ferner über 900 Jugendinitiativprojekte gefördert. 25 000 Jugendliche haben seit 1988 direkt an den Jugendinitiativprojekten teilgenommen.

Im Rahmen der Aktion III des PETRA-Programms zur Unterstützung nationaler Systeme für die Förderung des Datenaustauschs im Bereich Berufsberatung, wurde ein Gemeinschaftsnetz von Zentren in den Mitgliedstaaten geschaffen; ferner wurden Berufsberater auf europäischer Ebene ausgebildet, wobei 27 Zentren derzeit in der gesamten Europäischen Union zusammenarbeiten.

Was die Ergänzungsmaßnahmen zur Förderung der Verbreitung der Ergebnisse des Programms, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Forschung über Berufsausbildung von Jugendlichen, die technische Unterstützung auf Gemeinschaftsebene und auf nationaler Ebene zur Durchführung, Koordination und Bewertung des Programms betrifft, so wurde das Programm seit 1988 auf über 200 Informationsgroßveranstaltungen auf Gemeinschafts- oder nationaler Ebene vorgestellt. PETRA hat Forschungspartner auf nationaler Ebene unterstützt; hieran waren über 70 von den einzelstaatlichen Behörden beauftragte Forschungszentren beteiligt.

Schwerpunktforschungen wurden in Problembereichen, wie gerichtliche und verwaltungstechnische Hindernisse für die grenzüberschreitende Vermittlung von Ausbildungsplätzen und Berufserfahrungen, die Beglaubigung solcher Maßnahmen und der Zugang von Jugendlichen zur Berufsausbildung durchgeführt.

Abschlußbericht der Kommission vom 22. Juli 1997 über die Durchführung des PETRA-Programms [KOM(97) 385 endg., nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Der Bericht zeigt die Entwicklung des PETRA-Programms (1988-1994, mit einem Gesamtbudget von 150 Mio. ECU für den gesamten Zeitraum).

Das PETRA-Programm hat ein zweifaches Ergebnis gezeitigt: es wurden zahlreiche Studien durchgeführt und außerdem Verbundnetze geschaffen. 5 Gruppen von Verbundnetzen sind entstanden:

Oberstes Ziel von PETRA war es, die Teilnahme der Jugendlichen an Berufsbildungsprogrammen zu fördern und dadurch die Politik der Mitgliedstaaten zu unterstützen und zu ergänzen. Die Mitgliedstaaten haben ihre Ausbildungsprogramme umfassenden Reformen unterzogen. In erster Linie ist auf folgende Maßnahmen hinzuweisen:

Die einzelstaatlichen Initiativen beinhalten auch die qualitative Verbesserung des Ausbildungsangebots und die Anpassung der beruflichen Erstausbildung an die neuen Erfordernisse des Arbeitsmarktes. So wurde in Portugal eine neue Art von Berufsschulen, den sogenannten "Escolas Profissionais", eingerichtet, in denen die alten technischen und berufstechnischen Ausbildungsgänge durch neue Technologieausbildungsgänge ersetzt werden.

Die meisten Mitgliedstaaten haben die im Rahmen des Programms angebotenen Möglichkeiten gezielt ausgelotet, um eine Gemeinschaftsdimension in ihr Berufsausbildungsangebot einzubringen oder diese zu stärken. Hierbei wurde die grenzübergreifende Mobilität weit höher bewertet als der Erwerb einer Fremdsprache für berufliche Zwecke.

Die wichtigsten Ziele des PETRA-Programms sind nach wie vor aktuell:

Diese Ziele werden auch mit dem Leonardo da Vinci-Programm verfolgt, das alle Maßnahmen im Bereich der beruflichen Erst- und Weiterbildung zusammenfasst.

8) durchführungsmassnahmen der kommission