Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Sie errichtet das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE), dessen Aufgabe darin besteht, die Organe der Europäischen Union (EU) und die Mitgliedstaaten der EU bei der Einbeziehung des Grundsatzes der Geschlechtergleichstellung in ihre Politik und der Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu unterstützen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ziele des EIGE

Das Institut stellt den Organen der Europäischen Union (EU) und den Mitgliedstaaten sein technisches Fachwissen zur Verfügung, um folgende Ziele zu erreichen:

Arbeitsweise des EIGE

Arbeitsmethoden

Mittelausstattung

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 19. Januar 2007 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 9-17).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2019/126 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates (ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 58-73).

Verordnung (EU) 2019/127 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über die Gründung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates (ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 74-89).

Verordnung (EU) 2019/128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates (ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 90-105).

Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1-14).

Letzte Aktualisierung: 14.12.2021