Förderung von Organisationen, die im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern tätig sind (2004-2006)

Die Europäische Union hat ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur finanziellen Unterstützung von Organisationen, die auf europäischer Ebene im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern tätig sind, aufgelegt.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 848/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von Organisationen, die auf europäischer Ebene im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern tätig sind [Vgl. ändernde Rechtsakte].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Vorschlag beruht auf Artikel 13 Absatz 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, durch den dem Rat die Befugnis verliehen wird, sämtliche Vorkehrungen zu treffen, die zur Bekämpfung von Diskriminierungen aller Art, insbesondere der auf dem Geschlecht begründeten Diskriminierungen, geeignet sind.

Ziel

Das vorgeschlagene Aktionsprogramm stellt einen Basisrechtsakt dar, um Aktivitäten von Organisationen zu fördern, die ein Ziel von allgemeinem europäischen Interesse im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern verfolgen.

Zuschussempfänger

Um in den Genuss eines Zuschusses zu kommen, müssen die Organisationen an der Gemeinschaftspolitik für die Gleichstellung von Frauen und Männern mitwirken, die einschlägigen Grundsätze und Rechtsvorschriften einhalten und ein transnationales Potenzial aufweisen. Darüber hinaus muss es sich um seit über einem Jahr rechtmäßig konstituierte Einrichtungen handeln, die allein oder in Form von mehreren koordinierten Vereinigungen tätig sind. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage von Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen.

Da die Europäische Frauenlobby eine grundlegende Förderungs-, Begleitungs- und Verbreitungstätigkeit auf dem Gebiet der Gemeinschaftsaktionen für Frauen ausübt, wird sie namentlich im Programm erwähnt. Ihr wird daher ein Betriebskostenzuschuss ohne Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen gewährt.

Der Vorschlag sieht eine umfassende geographische Abdeckung vor. Die Zuschussempfänger können ihren Sitz in den Mitgliedstaaten oder in den Beitrittsländern haben, wobei letztere eine Vereinbarung über die Teilnahme am Programm unterzeichnet haben müssen.

Finanzielle Aspekte

Gemäß dem vorgeschlagenen Programm darf der Betriebskostenzuschuss nur zur Finanzierung von höchstens 80 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben der Organisation während des Kalenderjahres dienen, für das der Zuschuss gewährt wird.

Das Programm beginnt am 1. Januar 2004 und endet am 31. Dezember 2006. Die Mittelausstattung für diesen Zeitraum beläuft sich auf 3,3 Millionen Euro.

Entsprechend den ausnahmsweise festgelegten Übergangsklauseln kann für die im Jahr 2004 gewährten Zuschüsse der Zeitraum der Förderfähigkeit unter gewissen Bedingungen am 1. Januar 2004 beginnen.

Hintergrund

Das Weißbuch der Kommission zum Thema Governance [KOM (2001) 428 endg.] propagiert eine Einbindung und Beteiligung der Bürger der Zivilgesellschaft und deren Organisationen von der Gestaltung bis zur Durchführung der Politik.

Entsprechend der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung müssen die vorhandenen Unterstützungsaktionen für Organisationen, die im Bereich der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern tätig sind, auf einen Basisrechtsakt gestützt werden. Die Europäische Union schlägt daher vor, ein strukturiertes Programm zu beschließen, mit dem diesen Organisationen eine finanzielle Unterstützung gewährt wird.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 848/2004/EG

1.5.2004

-

ABl. L 157 vom 30.4.2004

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 1554/2005/EG

30.9.2005

-

ABl. L vom 30.9.2005

Letzte Änderung: 16.01.2006