Bericht über die Chancengleichheit 2002

1) ZIEL

Vermittlung eines Überblicks über die wichtigsten Entwicklungen und Fortschritte im Bereich der Geschlechtergleichstellung, die im Jahr 2002 auf Ebene der Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene erzielt wurden, sowie Beschreibung der Perspektiven für das Jahr 2003

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 5. März 2003 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union - Jahresbericht 2002 [KOM (2003) 98 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

DIE ERWEITERUNG

Das Jahr 2002 war ein historisches Jahr im Erweiterungsprozess der Europäischen Union (EU) mit dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit zehn Beitrittsländern. Die bis zum EU-Beitritt am 1. Mai 2004 verbleibende Zeit kann genutzt werden, um diese Länder in der letzten Phase ihrer Vorbereitungen auf die volle Mitgliedschaft durch Monitoring und Zusammenarbeit noch stärker zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund wurde das Aktionsprogramm zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Jahr 2002 für die Beitrittsländer geöffnet.

Im Bereich Chancengleichheit für Frauen und Männer galt es, neun Gleichstellungsrichtlinien umzusetzen. Der Prozess der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands ist in den meisten Beitrittsländern gut vorangekommen, insbesondere in Zypern, in der Tschechischen Republik, in Lettland, Litauen, Ungarn, der Slowakei und Slowenien. Die Zusammenarbeit mit Bulgarien und Rumänien, die beträchtliche Fortschritte bei der Rechtsangleichung gemacht haben, wird fortgesetzt.

Durchführungsstrukturen

Die Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften allein reicht aber nicht aus. Genauso wichtig ist die Schaffung geeigneter institutioneller und administrativer Strukturen wie Gleichstellungsstellen, Ombudsleute für Gleichstellungsfragen sowie unabhängige Beratungsstellen. Eine Reihe von Ländern hat bereits derartige Strukturen eingerichtet, etwa die Tschechische Republik, Ungarn, Lettland, Litauen, Slowenien und Polen. In Zypern und Malta sind zwar bereits die erforderlichen Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes vorhanden, doch müssen sie weiter ausgebaut werden.

Die sozioökonomische Dimension

Ganz im Gegensatz zu den Erfahrungen der jetzigen Mitgliedstaaten war die Arbeitsmarktbeteiligung der Frauen in den Beitrittsländern früher üblicherweise hoch, bevor sie dann in den ersten Jahren des Übergangsprozesses dramatisch zurückging. Besonders in Lettland, Litauen, Malta, Polen und der Slowakischen Republik ist eine hohe Arbeitslosigkeit zu beklagen, sowohl bei Frauen als auch bei Männern. Andererseits liegt die Erwerbsbeteiligung der Männer unter dem EU-Durchschnitt, so dass die geschlechtsspezifischen Unterschiede sowohl bei den Beschäftigtenzahlen als auch bei den Arbeitslosenzahlen weniger stark ausgeprägt sind als in der EU. Wie die Arbeitsmärkte in der EU weisen allerdings auch die Arbeitsmärkte in den Beitrittsländern eine starke geschlechtsspezifische Segregation auf. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle ist sogar noch größer als in der EU. Man ist sich durchaus der Notwendigkeit einer Gender-Mainstreaming-Politik und einer geeigneten Strategie bewusst, wenngleich es an den hierfür erforderlichen Instrumenten fehlt. Abgesehen von den grundlegenden Vorschriften über Mutterschaftsurlaub und Elternurlaub sind familienfreundliche Arbeitszeitregelungen nur selten anzutreffen.

Im Bereich der sozialen Eingliederung besteht die Zusammenarbeit im Wesentlichen in der Ausarbeitung von Joint Inclusion Memoranda (JIM, Gemeinsame Memoranden zur Eingliederung). Ziel ist es, die Beitrittsländer auf eine volle Einbindung in den europäischen Koordinierungsprozess im Bereich soziale Eingliederung vorzubereiten, und zwar ab dem Zeitpunkt des Beitritts. Die Memoranden werden bis Ende 2003 fertig gestellt sein. Sie sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Erstellung der ersten nationalen Aktionspläne zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung durch die Beitrittsländer im Jahre 2005.

Was die Rolle der Frauen in Entscheidungsprozessen anbelangt, so ist es wichtig, dass die Frauen in den Beitrittsländern die ihnen durch die bestehenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften garantierten Gleichstellungsrechte in Anspruch nehmen können. Im Rahmen der im Juni 2004 anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament müssen Frauen genauso wie Männer in vollem Umfang an den Entscheidungsprozessen und am politischen Leben teilhaben können. Im Jahr 2003 wird die Kommission ihre Aktivitäten auf die Förderung des Geschlechtergleichgewichts in Entscheidungsprozessen konzentrieren. Damit wird ein solides Fundament für einschlägige Maßnahmen und für den Austausch zwischen Beitrittsländern und Mitgliedstaaten gelegt.

RAHMENSTRATEGIE ZUR FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN

Die Gender-Mainstreaming-Strategie hat sich als wirksames Instrument zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen erwiesen. Gender-Mainstreaming-Maßnahmen in Verbindung mit spezifischen Aktionen in Form von Gesetzgebung und Finanzierungsprogrammen bilden den doppelten Ansatz, wie in der Rahmenstrategie zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern beschrieben.

Die europäische Beschäftigungsstrategie

Im Jahr 2002 hat die Kommission eine Bewertung der europäischen Beschäftigungsstrategie vorgenommen. Die Ergebnisse belegen, dass die Dimension der Geschlechtergleichstellung selbst in den „hinterherhinkenden" Mitgliedstaaten stärker berücksichtigt wurde und die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei Beschäftigungsquoten und Arbeitslosenquoten reduziert werden konnten. Gleichwohl bleibt noch viel zu tun, um die nach wie vor zu großen geschlechtsspezifischen Diskrepanzen zu beseitigen. Wesentliche Anstrengungen sind außerdem noch zur Verbesserung der Kinderbetreuungsmöglichkeiten zu unternehmen.

Die Strukturfonds

Auch im Rahmen der Strukturfonds verfolgt die Politik zur Geschlechtergleichstellung den dualen Ansatz, der auf eine Verknüpfung spezifischer Chancengleichheitsmaßnahmen mit einer durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechterproblematik bei allen Strukturfondsinterventionen setzt. Am weitesten entwickelt ist dieser duale Ansatz beim Europäischen Sozialfonds (ESF), dem wichtigsten Finanzinstrument der EU zur Unterstützung der europäischen Beschäftigungsstrategie. Die meisten Initiativen zum Abbau geschlechtsspezifischer Ungleichheiten stellen auf die Beschäftigung ab und werden vom ESF finanziert. In anderen von den Strukturfonds abgedeckten Bereichen, zum Beispiel Verkehr, Umwelt oder ländliche Entwicklung, erwies sich die Umsetzung des Gender-Mainstreaming als schwieriger.

Was die erforderlichen Verbesserungen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung im Rahmen der Strukturfonds betrifft, so ist festzuhalten, dass lediglich einige wenige Strukturfondsprogramme in den Mitgliedstaaten eine umfassende Gender-Mainstreaming-Strategie vorsehen. Überdies lassen die meisten Programme - was die Gleichstellungskomponente anbelangt - klare Zielvorgaben und geeignete Überwachungsmechanismen vermissen.

Der Soziale Eingliederungsprozess

Der europäische soziale Eingliederungsprozess soll die Mitgliedstaaten in ihren Anstrengungen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung unterstützen. Der Ministerrat hat gemeinsame Ziele festgelegt, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne erstellen. Der Rat forderte die Mitgliedstaaten ferner auf, in all ihren Strategien zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung durchgängig der Geschlechterperspektive Rechnung zu tragen.

In den ersten nationalen Aktionsplänen, die im Jahr 2001 vorgelegt wurden, war die geschlechtsspezifische Dimension noch nicht sehr deutlich zu erkennen. Im Juli 2002 erzielten die Minister Einigung darüber, dass die geschlechtsspezifische Dimension stärker berücksichtigt werden muss. Hierdurch wurden wichtige Impulse gegeben für ein erfolgreiches Gender-Mainstreaming. Die nationalen Aktionspläne des zweiten Turnus werden im Juli 2003 vorgelegt. Es ist davon auszugehen, dass spezifische Aktionen betreffend die Geschlechterdimension in den Plänen einen größeren Stellenwert haben werden und dass das Gender-Mainstreaming als durchgängige Komponente deutlicher erkennbar sein wird.

Die Geschlechterdimension in den nationalen Rentenstrategien

Obwohl Frauen die Mehrheit der älteren Menschen stellen, sind die meisten Rentensysteme traditionell auf den männlichen Alleinverdiener zugeschnitten, der vollzeitbeschäftigt ist und ohne Unterbrechung einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Die ersten nationalen Berichte, die im September 2002 vorgelegt wurden, zeigen, dass sich viele Rentensysteme nach wie vor an diesem Grundmuster orientieren. Das durchschnittliche Rentenniveau der Frauen liegt in vielen Ländern immer noch deutlich unter dem der Männer. Es zeigt sich jedoch, dass die Mitgliedstaaten ihre Systeme Zug um Zug an die sich wandelnden sozialen und wirtschaftlichen Rollen von Frauen und Männern anpassen. Gleichwohl wird es wohl lange dauern, bis die Auswirkungen spürbar werden.

Sonstige Politikbereiche

Im Bereich Forschung und Entwicklung plant die Kommission die Schaffung einer europäischen Plattform der Frauen in der Wissenschaft, die Aktivitäten entwickeln soll, um Wissenschaftlerinnen zu fördern und um diese Frauen aktiver in die Gestaltung der wissenschaftspolitischen Debatte auf nationaler und europäischer Ebene einzubeziehen. Im Dezember 2002 hat die Kommission die ersten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Sechsten Forschungsrahmenprogramms veröffentlicht, darunter eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Aktivitäten zum Thema „Frauen und Wissenschaft".

Im Bildungsbereich nahm der Rat als Reaktion auf die Mitteilung der Kommission „Einen Europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen" im Mai 2002 eine Entschließung an, in der die Chancengleichheit als einer der fundamentalen Grundsätze des Konzepts des lebenslangen Lernens genannt wird. Den Faktoren Zugang der Frauen zum lebenslangen Lernen und Beteiligung der Frauen am lebenslangen Lernen, insbesondere in den Unternehmen, wird eine zentrale Bedeutung zuerkannt.

Was den Bereich Umwelt betrifft, so hat das Gender-Mainstreaming Eingang in den Managementplan der Generaldirektion (GD) Umwelt der Kommission gefunden. Sichtbare Fortschritte wurden insbesondere in den Bereichen Abfallwirtschaft, Gewässerschutz, Schutz des Meeres und Erhaltung der Böden erzielt, in denen Studien zur Bewertung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen politischer Maßnahmen durchgeführt wurden.

GEZIELTE POLITKEN UND AKTIONEN FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON MANN UND FRAU

Rechtsvorschriften

Die Richtlinie 76/207/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen wurde im September 2002 geändert. Einer der wichtigsten Aspekte der Überarbeitung betraf die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Nunmehr wird erstmals auf europäischer Ebene in verbindlichen Rechtsvorschriften definiert, was unter sexueller Belästigung zu verstehen ist, und sexuelle Belästigung als eine Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verboten. Wenngleich die Mitgliedstaaten die Richtlinie erst bis 2005 in nationales Recht umsetzen müssen, sind die meisten bereits tätig geworden, um auf nationaler Ebene gegen sexuelle Belästigung vorzugehen. Das ist in Belgien, Frankreich, Finnland und Irland der Fall

Mit der Frage des gleichen Arbeitsentgelts hatten sich mehrere nationale Gerichte zu befassen. So hat beispielsweise in den Niederlanden ein Gericht zugunsten einer weiblichen Pflegekraft entschieden, die auf gleiches Arbeitsentgelt geklagt hatte.

In mehreren Mitgliedstaaten wurden im Laufe des Jahres 2002 Initiativen zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf den Weg gebracht. Entsprechende Maßnahmen wurden in Österreich, den Niederlanden, Finnland, Katalonien und Deutschland ergriffen.

Das Aktionsprogramm

Gleiches Arbeitentgelt für Frauen und Männer in der EU lautete das Schwerpunktthema im Jahr 2001, dem ersten Jahr der Programmdurchführung, denn im geschlechtsspezifischen Lohngefälle kommt die Benachteiligung der Frauen in der Arbeitswelt am deutlichsten zum Ausdruck. Die Mehrzahl der im Rahmen des Aktionsprogramms ausgewählten Projekte befasste sich mit dem Thema „gleiches Arbeitsentgelt". Die Ergebnisse dürften im Jahr 2003 vorliegen. Da die Projektdauer 15 Monate beträgt, fanden im Jahr 2002 jedoch bereits mehrere Konferenzen statt. Auf diesen Konferenzen wurde erneut deutlich gemacht, dass es nach wie vor ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle gibt.

Schwerpunktthema im Jahr 2002 war die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese Zielvorgabe stellt eine zentrale Komponente der geschlechtsspezifischen Dimension der europäischen Beschäftigungsstrategie und des Koordinierungsprozesses im Bereich soziale Eingliederung dar. Angestrebt werden günstige Bedingungen, die es Frauen und Männern erleichtern, in den Arbeitsmarkt ein- bzw. wiedereinzutreten und dort zu verbleiben. Voraussetzungen hierfür sind der Zugang zu erschwinglichen und hochwertigen Betreuungseinrichtungen, eine gerechte Aufteilung von Betreuungsaufgaben und häuslichen Pflichten, die Ermutigung der Väter, von ihrem Recht auf Elternurlaub Gebrauch zu machen und Möglichkeiten für flexible Arbeitsregelungen für Männer und Frauen. Im Anschluss an die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Geschlechtergleichstellungsprogramms wurden im Jahr 2002 18 Projekte ausgewählt, die diesem Thema gewidmet waren.

Im Jahr 2003 lautet das Schwerpunktthema „Frauen in Entscheidungsprozessen". Die Verwirklichung der Geschlechterparität im politischen Leben ist nach wie vor ein Anliegen sowohl auf der Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf europäischer Ebene. In einigen Mitgliedstaaten wurden zwar entsprechende Rechtsvorschriften eingeführt, doch haben die Ergebnisse der jüngsten Wahlen auf nationaler Ebene die Erwartungen nicht erfüllt. In Frankreich beispielsweise hatte das Gesetz über die Geschlechterparität nicht die erwarteten Auswirkungen im Sinne einer ausgewogeneren Vertretung der Geschlechter - und zwar weder bei den Kommunalwahlen noch bei den Parlamentswahlen. Mehrere Mitgliedstaaten haben sich des Themas der ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in der Politik angenommen. Das ist in Belgien, Irland, Spanien und dem Vereinigte Königreich der Fall.

Das Schwerpunktthema für 2004-2005 wird den geschlechtsspezifischen Stereotypen gewidmet sein.

MENSCHENRECHTE

Menschenhandel

Die Bekämpfung des Menschenhandels ist eine der politischen Prioritäten der EU. So legte die EU im Jahr 1996 das Programm STOP auf mit dem Ziel, Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung von Kindern zu unterstützen. Im September 2002 fand in Brüssel die „Europäische Konferenz zur Prävention und zum Kampf gegen den Menschenhandel - Globale Herausforderung für das 21. Jahrhundert" statt. Die Konferenz wurde im Rahmen des Programms STOP II von der Europäischen Kommission initiiert und von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und der Kommission organisiert. Die „Brüsseler Erklärung" ist das Hauptresultat der Konferenz. Ziel der Erklärung ist es, die weitere Entwicklung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit, konkrete Maßnahmen, Standards, gute Praktiken und Mechanismen zu fördern, um den Menschenhandel zu vermeiden und zu bekämpfen. Zu diesem Zweck enthält die Brüsseler Erklärung Empfehlungen zur Prävention des Menschenhandels, für den Opferschutz sowie zur Zusammenarbeit von Polizei und Justiz.

Häusliche Gewalt

Die Gemeinschaftsaktion zur Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen wird im Rahmen des Programms DAPHNE umgesetzt. Anfang 2003 hat die Kommission einen Vorschlag für die zweite Phase (2004-2008) des Aktionsprogramms der Gemeinschaft, DAPHNE II, vorgelegt. Der Vorschlag baut auf der im Zuge der Durchführung des ersten Programms gewonnenen Erfahrung auf. In seiner Struktur orientiert er sich an dem ursprünglichen Programm DAPHNE (2000-2003).

Sonstige Initiativen

Besondere Aufmerksamkeit wurde außerdem einer Reihe von Besorgnis erregenden Fällen geschenkt (Elend afghanischer Frauen, Steinigung von Frauen und Integration muslimischer Frauen in die europäische Gesellschaft).

PERSPEKTIVEN FÜR 2003

Das Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2003 wird folgende bereichsübergreifende - also für sämtliche Dienststellen geltende - Prioritäten enthalten:

Bei neuen politischen Initiativen wird im Rahmen der globalen Folgenabschätzung gegebenenfalls eigens eine Bewertung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen vorgenommen; gleichzeitig wird das Gender-Mainstreaming weiter vorangetrieben, um es in bestimmten Politikfeldern zu implementieren, in denen bislang kein Gender-Mainstreaming praktiziert wurde.

Jede Dienststelle wird verstärkte Anstrengungen unternehmen, um nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten zu erheben, sämtliche einschlägigen Statistiken systematisch nach Geschlecht aufzuschlüsseln und Gleichstellungsindikatoren zu entwickeln.

Alle Generaldirektionen und Dienste werden in ihre Fortbildungspläne für die Mitarbeiter auf allen Ebenen, insbesondere auf Managementebene, Gender-Mainstreaming-Module integrieren.

Im Bereich der Gleichbehandlung wird die Kommission eine offene Anhörung einleiten zur möglichen Ausrichtung der Arbeiten für eine Neufassung der bestehenden Richtlinien. Die Kommission beabsichtigt ferner, im Jahr 2003 einen Bericht über die Durchführung der Richtlinie über den Elternurlaub vorzulegen, in dem unter anderem der Frage nachgegangen werden soll, warum so viele Väter von ihrem Recht auf Elternurlaub keinen Gebrauch machen. Schließlich werden der griechische und der italienische Ratsvorsitz eine Analyse zum Thema „Frauen in Entscheidungsprozessen" in Angriff nehmen und geeignete Indikatoren vorschlagen.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 23.01.2007