Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005)

1) ZIEL

Es soll ein Aktionsrahmen vorgegeben werden, der die Einbeziehung des Aspekts der Chancengleichheit in alle Maßnahmen der Gemeinschaft ermöglicht, damit diese zur Erreichung des Ziels beitragen können, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 7. Juni 2000 - Für eine Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) [KOM(2000) 335 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Ziel dieser Mitteilung ist es, zur Beseitigung von Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft sowie in Bezug auf die Rechte als Bürger und Bürgerinnen beizutragen. Die vorgeschlagene Rahmenstrategie verfolgt einen dualen Ansatz. Zum einen ist sie darauf ausgerichtet, dass die Dimension der Geschlechtergleichstellung in sämtliche Gemeinschaftspolitiken eingebunden wird, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern haben (Mainstreaming-Grundsatz, proaktiver Ansatz: Einbeziehung der Dimension der Geschlechtergleichstellung). Zum anderen sieht die Rahmenstrategie parallel zu diesem umfassenden Ansatz spezifische Frauenfördermaßnahmen vor, die nach wie vor zur Beseitigung der noch bestehenden Ungleichheiten erforderlich sind. Dieser integrierte Ansatz bedeutet eine wesentliche Änderung gegenüber den früheren einschlägigen Maßnahmen der Gemeinschaft, die weitgehend auf Einzelmaßnahmen und -programmen basierten.

Im Hinblick auf die Durchführung der horizontalen und koordinierenden Maßnahmen schlägt die Kommission ein Programm zur Unterstützung der Rahmenstrategie vor, das die Organisation von Sensibilisierungskampagnen, die Verbesserung der Datenerhebung und die Umsetzung von transnationalen Projekten fördern soll.

Innerhalb der vorgeschlagenen Rahmenstrategie werden fünf miteinander verknüpfte Aktionsbereiche mit jeweils unterschiedlichen operativen Zielen definiert. Diese Aktionsbereiche sind: Wirtschaftsleben, gleiche Beteiligung und Vertretung, soziale Rechte, Rechte als Bürgerinnen und Bürger sowie Geschlechterrollen und Stereotype.

Förderung der Geschlechtergleichstellung im Wirtschaftsleben

Der Europäische Rat von Lissabon (März 2000) hat Kommission und Mitgliedstaaten aufgefordert, in der Beschäftigungspolitik die Chancengleichheit in allen ihren Aspekten zu fördern, u. a. durch Reduzierung der geschlechtsspezifischen Unterschiede im Beschäftigungsbereich und durch Erleichterung der Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben. In diesem Kontext schlägt die Strategie der Kommission drei operative Ziele vor:

Förderung einer gleichen Beteiligung und Vertretung

Die immer noch bestehende Unterrepräsentation der Frauen in allen Bereichen der Entscheidungsfindung ist ein schwerwiegendes Demokratiedefizit, das verschiedene Maßnahmen erforderlich macht. Folgende Ziele sind dabei zu verfolgen:

Förderung eines gleichen Zugangs zu sozialen Rechten sowie eines gleichen Genusses der sozialen Rechte für Frauen und Männer

Ein gleicher Zugang zu den sozialen Rechten und ein voller Genuss dieser Rechte gehören zu den Grundpfeilern demokratischer Gesellschaften. Viele Frauen haben jedoch keinen gleichen Zugang zu den sozialen Rechten, entweder weil einige dieser Rechte auf einem veralteten Familienmodell basieren, das von einem Ernährer ausgeht, oder weil die Ausgestaltung der Rechte nicht der Tatsache Rechnung trägt, dass es in erster Linie die Frauen sind, die die schwierige Aufgabe zu bewältigen haben, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Dies manifestiert sich in vielen Sozialschutzsystemen und ist wohl auch eine der Erklärungen für die zunehmende Feminisierung der Armut in der Europäischen Union. Ziel der gemeinschaftlichen Maßnahmen wird es somit sein,

Förderung der Geschlechtergleichstellung in Bezug auf die Rechte als Bürgerinnen und Bürger

Im Rahmen dieses Ziels geht es darum, die Mechanismen zur Durchsetzung der Gleichbehandlungsvorschriften zu stärken und weiterzuentwickeln, das Bewusstsein für Gleichstellungs- und Menschenrechte der Frauen zu schärfen und entsprechende Schulungsmaßnahmen zu fördern. Unter anderem sind Maßnahmen zur Schulung von Angehörigen der Rechtsberufe und Maßnahmen zur Information der NRO über die einschlägigen Rechtsvorschriften geplant. Besonderes Augenmerk hat Frauen zu gelten, die unter einer mehrfachen Diskriminierung zu leiden haben (z. B. Zuwanderinnen, behinderte Frauen) sowie Frauen, die Opfer von Gewalt oder sexueller Ausbeutung sind. Die Europäische Union hat eine europaweite Politik zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Frauenhandel in Gang gesetzt; hierzu wurden insbesondere das Programm STOP und anschließend die Initiative DAPHNE und das neue Programm DAPHNE (2002-2003) in die Wege geleitet. Gleichwohl sind weitere Maßnahmen in diesem Bereich erforderlich. Dabei werden folgende Ziele verfolgt:

Förderung der Veränderung von Geschlechterrollen und -stereotypen

In diesem Aktionsbereich geht es um die Notwendigkeit, durch Bildung und Ausbildung, vor allem über Medien, Kultur und Wissenschaft Verhalten, Einstellungen, Normen und Wertvorstellungen zu ändern, die die Geschlechterrollen in der Gesellschaft bestimmen und beeinflussen. Das Ausräumen von hartnäckigen Vorurteilen und Stereotypen ist von wesentlicher Bedeutung für die Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung. Die Kommission schlägt daher Maßnahmen vor, die auf Folgendes abzielen:

4) durchführungsmassnahmen

Bericht [KOM(2003) 98 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission vom 3. März 2003 - Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union - Jahresbericht 2002

Im Rahmen der Jahresberichte der Kommission über die Chancengleichheit für Frauen und Männer in der EU, u. a. im Rahmen des oben genannten Berichts für 2002, wird eine jährliche Bestandsaufnahme der Strategie unterbreitet.

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 08.05.2003