Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005)
1) ZIEL
Es soll ein Aktionsrahmen vorgegeben werden, der die Einbeziehung des Aspekts der Chancengleichheit in alle Maßnahmen der Gemeinschaft ermöglicht, damit diese zur Erreichung des Ziels beitragen können, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.
2) RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission vom 7. Juni 2000 - Für eine Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) [KOM(2000) 335 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
3) ZUSAMMENFASSUNG
Ziel dieser Mitteilung ist es, zur Beseitigung von Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft sowie in Bezug auf die Rechte als Bürger und Bürgerinnen beizutragen. Die vorgeschlagene Rahmenstrategie verfolgt einen dualen Ansatz. Zum einen ist sie darauf ausgerichtet, dass die Dimension der Geschlechtergleichstellung in sämtliche Gemeinschaftspolitiken eingebunden wird, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern haben (Mainstreaming-Grundsatz, proaktiver Ansatz: Einbeziehung der Dimension der Geschlechtergleichstellung). Zum anderen sieht die Rahmenstrategie parallel zu diesem umfassenden Ansatz spezifische Frauenfördermaßnahmen vor, die nach wie vor zur Beseitigung der noch bestehenden Ungleichheiten erforderlich sind. Dieser integrierte Ansatz bedeutet eine wesentliche Änderung gegenüber den früheren einschlägigen Maßnahmen der Gemeinschaft, die weitgehend auf Einzelmaßnahmen und -programmen basierten.
Im Hinblick auf die Durchführung der horizontalen und koordinierenden Maßnahmen schlägt die Kommission ein Programm zur Unterstützung der Rahmenstrategie vor, das die Organisation von Sensibilisierungskampagnen, die Verbesserung der Datenerhebung und die Umsetzung von transnationalen Projekten fördern soll.
Innerhalb der vorgeschlagenen Rahmenstrategie werden fünf miteinander verknüpfte Aktionsbereiche mit jeweils unterschiedlichen operativen Zielen definiert. Diese Aktionsbereiche sind: Wirtschaftsleben, gleiche Beteiligung und Vertretung, soziale Rechte, Rechte als Bürgerinnen und Bürger sowie Geschlechterrollen und Stereotype.
Förderung der Geschlechtergleichstellung im Wirtschaftsleben
Der Europäische Rat von Lissabon (März 2000) hat Kommission und Mitgliedstaaten aufgefordert, in der Beschäftigungspolitik die Chancengleichheit in allen ihren Aspekten zu fördern, u. a. durch Reduzierung der geschlechtsspezifischen Unterschiede im Beschäftigungsbereich und durch Erleichterung der Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben. In diesem Kontext schlägt die Strategie der Kommission drei operative Ziele vor:
- Stärkung der Gleichstellungsdimension in der europäischen Beschäftigungsstrategie. Angestrebt werden die Förderung des lebenslangen Lernens für Frauen sowie die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Frauen und ihres Zugangs zu IT-Berufen.
- Bessere Nutzung der Strukturfonds zur Förderung der Geschlechtergleichstellung, insbesondere im Rahmen der Gemeinschaftsinitiativen EQUAL, INTERREG, URBAN, LEADER.
- Entwicklung von Strategien zur Förderung des „Gender Mainstreaming" in allen Politiken, die Auswirkungen auf die Stellung der Frau in der Wirtschaft haben. In diesem Rahmen wird es erforderlich sein, den Dialog mit den Führungskräften der in Europa tätigen Unternehmen über den Beitrag der Unternehmen zur Gleichstellung der Geschlechter im Wirtschaftsleben zu entwickeln. Vorgeschlagen wird außerdem die Einführung eines europäischen Labels (Gleichstellungspreis oder -zertifikat), das jedes Jahr an Unternehmen verliehen wird, die eine vorbildliche Gleichstellungspraxis entwickelt haben.
Förderung einer gleichen Beteiligung und Vertretung
Die immer noch bestehende Unterrepräsentation der Frauen in allen Bereichen der Entscheidungsfindung ist ein schwerwiegendes Demokratiedefizit, das verschiedene Maßnahmen erforderlich macht. Folgende Ziele sind dabei zu verfolgen:
- Herstellung eines ausgewogeneren Verhältnisses zwischen Frauen und Männern in politischen Entscheidungsprozessen. Angeregt wird u. a. eine Bewertung des Einflusses von Wahlsystemen, Rechtsvorschriften, Quoten, Zielvorgaben und anderen Maßnahmen auf die Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Frauen und Männern in gewählten politischen Gremien. Außerdem sind Maßnahmen vorgesehen, mit denen die europäischen Bürgerinnen und Bürger für die Notwendigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Frauen und Männern in gewählten öffentlichen Gremien und in den Strukturen der politischen Parteien sensibilisiert werden sollen.
- Herstellung eines ausgewogeneren Verhältnisses zwischen Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Kommission die Begleitung und Bewertung des Übergangs von der Ausbildung ins Berufsleben, der Einstellung und der beruflichen Laufbahn von potenziellen Topmanagerinnen. Des Weiteren schlägt sie vor, eine umfassende Sammlung statistischer Daten über Frauen in Entscheidungspositionen in Wirtschaft und Gesellschaft zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren.
- Herstellung eines ausgewogeneren Verhältnisses zwischen Frauen und Männern in der Europäischen Kommission.
Förderung eines gleichen Zugangs zu sozialen Rechten sowie eines gleichen Genusses der sozialen Rechte für Frauen und Männer
Ein gleicher Zugang zu den sozialen Rechten und ein voller Genuss dieser Rechte gehören zu den Grundpfeilern demokratischer Gesellschaften. Viele Frauen haben jedoch keinen gleichen Zugang zu den sozialen Rechten, entweder weil einige dieser Rechte auf einem veralteten Familienmodell basieren, das von einem Ernährer ausgeht, oder weil die Ausgestaltung der Rechte nicht der Tatsache Rechnung trägt, dass es in erster Linie die Frauen sind, die die schwierige Aufgabe zu bewältigen haben, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Dies manifestiert sich in vielen Sozialschutzsystemen und ist wohl auch eine der Erklärungen für die zunehmende Feminisierung der Armut in der Europäischen Union. Ziel der gemeinschaftlichen Maßnahmen wird es somit sein,
- die Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften, insbesondere derjenigen zum Sozialschutz und in den Bereichen Elternurlaub, Mutterschutz und Arbeitszeit, zu optimieren. Zu diesem Zweck ist sicherzustellen, dass die Umsetzung der im sozialen Bereich geltenden Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten überwacht und bewertet wird; außerdem sind die NRO, Sozialpartner, Arbeitsaufsichtsbehörden und Angehörigen der Rechtsberufe stärker für die Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) im sozialen Bereich sowie die einschlägige Rechtsprechung zu sensibilisieren. Des Weiteren beabsichtigt die Kommission, einen auf Artikel 13 des Vertrags beruhenden Richtlinienvorschlag zur Gewährleistung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in anderen Bereichen als dem der Beschäftigung vorzulegen;
- Maßnahmen zur Information und Aufklärung der europäischen Bürgerinnen und Bürger über die Sozialgesetzgebung der EU zu unterstützen;
- die Einbindung der Geschlechterperspektive bei Konzeption, Durchführung und Bewertung der Politiken und Maßnahmen der Gemeinschaft, die Auswirkungen auf das tägliche Leben von Frauen und Männern haben, sicherzustellen, etwa in der Verkehrspolitik, im Bereich der öffentlichen Gesundheit, in den Außenbeziehungen, einschließlich Menschenrechtspolitik, und im Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen auf der Grundlage von Artikel 13 des Vertrags.
Förderung der Geschlechtergleichstellung in Bezug auf die Rechte als Bürgerinnen und Bürger
Im Rahmen dieses Ziels geht es darum, die Mechanismen zur Durchsetzung der Gleichbehandlungsvorschriften zu stärken und weiterzuentwickeln, das Bewusstsein für Gleichstellungs- und Menschenrechte der Frauen zu schärfen und entsprechende Schulungsmaßnahmen zu fördern. Unter anderem sind Maßnahmen zur Schulung von Angehörigen der Rechtsberufe und Maßnahmen zur Information der NRO über die einschlägigen Rechtsvorschriften geplant. Besonderes Augenmerk hat Frauen zu gelten, die unter einer mehrfachen Diskriminierung zu leiden haben (z. B. Zuwanderinnen, behinderte Frauen) sowie Frauen, die Opfer von Gewalt oder sexueller Ausbeutung sind. Die Europäische Union hat eine europaweite Politik zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Frauenhandel in Gang gesetzt; hierzu wurden insbesondere das Programm STOP und anschließend die Initiative DAPHNE und das neue Programm DAPHNE (2002-2003) in die Wege geleitet. Gleichwohl sind weitere Maßnahmen in diesem Bereich erforderlich. Dabei werden folgende Ziele verfolgt:
- Monitoring des Gemeinschaftsrechts und der Rechtsprechung zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern und, soweit erforderlich, Vorlage von Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften. Die Richtlinie 75/117/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen soll überprüft werden, um Verbesserungsmöglichkeiten auszuloten. Die Kommission schlägt des Weiteren vor, Rolle und Befugnisse der Arbeitsaufsichtsbehörden im Bereich der einschlägigen Rechtsvorschriften zu stärken. Vorgesehen ist auch die Unterstützung spezifischer Informations- und Schulungsmaßnahmen für Angehörige der Rechtsberufe, Arbeitsaufsichtsbehörden und Sozialpartner zu den Themen Gleichstellungsgesetzgebung und Menschenrechte der Frauen.
- Förderung der Frauenrechte als Menschenrechte durch Unterstützung von Sensibilisierungsmaßnahmen und -kampagnen in der EU und in den Bewerberländern. Angezeigt ist auch die Unterstützung von Netzwerkaktivitäten zur Erfassung von Vergleichsdaten über geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen. Im Übrigen soll sichergestellt werden, dass die spezifischen Bedürfnisse und/oder die spezifische Situation von Frauen gebührend berücksichtigt werden, gegebenenfalls im Rahmen von Initiativen im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts von Drittstaatenangehörigen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten.
- Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt und des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, einschlägige Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen bei Polizei und Justiz zu fördern sowie die grenzübergreifende Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen und vorbildlichen Praktiken innerhalb der EU und insbesondere zwischen der EU und den Bewerberländern zu unterstützen.
Förderung der Veränderung von Geschlechterrollen und -stereotypen
In diesem Aktionsbereich geht es um die Notwendigkeit, durch Bildung und Ausbildung, vor allem über Medien, Kultur und Wissenschaft Verhalten, Einstellungen, Normen und Wertvorstellungen zu ändern, die die Geschlechterrollen in der Gesellschaft bestimmen und beeinflussen. Das Ausräumen von hartnäckigen Vorurteilen und Stereotypen ist von wesentlicher Bedeutung für die Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung. Die Kommission schlägt daher Maßnahmen vor, die auf Folgendes abzielen:
- Sensibilisierung für Fragen der Geschlechtergleichstellung. Vor allem soll sich intensiver um die Beseitigung stereotyper geschlechtsspezifischer Diskriminierungen im Bildungswesen, z. B. in Lehrmaterialien, sowie um die Entwicklung einer vorbildlichen Praxis in diesem Bereich bemüht werden.
- Überwindung geschlechtsspezifischer Stereotype in einschlägigen Politiken und durch einschlägige Politiken. Angeregt wird insbesondere, gemeinsam mit den bestehenden nationalen Ethikkomitees die Möglichkeiten für eine Einbeziehung der Geschlechterperspektive in ihre Arbeit zu erörtern und die Netzwerkaktivitäten der nationalen Ethikkomitees zu unterstützen. Des Weiteren sollen der Gedankenaustausch und der Austausch bewährter Praktiken in den Medien gefördert werden; ferner soll eine Gruppe von Medienvertreterinnen und -vertretern eingesetzt werden, die der Kommission dabei behilflich ist, die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Diskussionen in Gang zu bringen.
4) durchführungsmassnahmen
Bericht [KOM(2003) 98 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission vom 3. März 2003 - Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union - Jahresbericht 2002
Im Rahmen der Jahresberichte der Kommission über die Chancengleichheit für Frauen und Männer in der EU, u. a. im Rahmen des oben genannten Berichts für 2002, wird eine jährliche Bestandsaufnahme der Strategie unterbreitet.
Letzte Änderung: 08.05.2003