Einbindung der Frauen in die Wissenschaft

Das Thema „Frauen und Wissenschaft" ist bei der Schaffung des Europäischen Forschungsraums von zentraler Bedeutung. In allen Bereichen der Wissenschaft sind Frauen unterrepräsentiert: Obgleich mehr als die Hälfte aller Schüler und Studenten weiblich sind, macht der Frauenanteil im Forschungsbereich der Hochschulen auf dem Gebiet der Europäischen Union (EU) gerade einmal 31,7 % aus. Eine umfassende und gleichberechtigte Integration von Frauen auf allen Gebieten und Ebenen der Wissenschaft wird zur weiteren Verbesserung der Qualität der wissenschaftlichen Arbeit in Europa und zu einer noch schnelleren Entwicklung des wissenschaftlichen Fortschritts beitragen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 17. Februar 1999 „Frauen und Wissenschaft": Mobilisierung der Frauen im Interesse der europäischen Forschung.

ZUSAMMENFASSUNG

Kontext

Frauen sind immer zahlreicher in den meisten Bereichen des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Lebens vertreten, jedoch sind weiterhin nur sehr wenige Frauen in der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung tätig. Obwohl signifikant viele (und manchmal die Mehrheit der) Hochschulabsolventen Frauen sind, verringert sich der Anteil der Frauen auf den verschiedenen Ebenen der wissenschaftlichen Laufbahn: in den höheren Positionen ist der Prozentsatz von Frauen schwindend gering.

Diese Lage muss sich im Interesse der Chancengleichheit von Männern und Frauen ändern, die ein demokratisches Erfordernis und eine politische Priorität der Europäischen Union darstellt (Artikel 2 und 3 des Vertrags). Darüber hinaus wäre es der Sache abträglich, wenn auf die Bereicherung, die eine größere Beteiligung der Frauen in der Forschung sowohl im Hinblick auf die Methoden als auch auf die Interessengebiete und die mit der Forschung verfolgten Ziele darstellt.

Einbindung der Chancengleichheit in das Fünfte Rahmenprogramm

Die Kommission hat am 17. Februar 1999 eine Mitteilung „ Frauen und Wissenschaft " vorgelegt, die darauf abzielt, die Chancengleichheit im Rahmen der Forschungstätigkeit der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen des Fünften Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung (1998-2002) zu fördern.

Diese Mitteilung schließt an die Konferenz an, die gemeinsam von der Kommission und dem Europäischen Parlament vom 28. bis 29. April 1998 veranstaltet wurde, und auf der Wissenschaftler und politische Entscheidungsträger gefordert haben, die Bemühungen zu verstärken, damit mehr Frauen in der europäischen Forschung vertreten sind.

Sie gibt einen umfassenden Überblick über die Maßnahmen, die im Rahmen des Fünften Rahmenprogramms zur Förderung der Frauen in der Forschungstätigkeit ergriffen werden. Es werden zwei Ziele verfolgt:

Um zu gewährleisten, dass die Forschung den Bedürfnissen der Frauen gerecht wird, ist nach Auffassung der Kommission auf allen Ebenen der Durchführung und der Verwaltung der Forschungsprogramme ein Frauenanteil von 40 % (insbesondere an den Marie-Curie-Stipendien (EN), beratenden Versammlungen und Gutachtergremien des Fünften FTE-Rahmenprogramms) anzustreben.

Es werden Studien über die Auswirkungen innerhalb jedes spezifischen Programms durchgeführt, die Aufschluss darüber geben sollen, ob die Arbeitsprogramme und die finanzierten Forschungsaktivitäten den potenziell unterschiedlichen Bedürfnissen der Frauen und Männer Rechnung tragen.

In diesem Zusammenhang ist den sozialen und wirtschaftlichen Faktoren sowie der entscheidenden Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung bei der Förderung einer aktiveren Beteiligung der Frauen im Bereich der Forschung Rechnung zu tragen.

Das „Gender mainstreaming" darf sich nicht auf die Förderung von Frauen als Forscherinnen beschränken, sondern muss sicherstellen, dass die Forschung den Bedürfnissen aller Bürger entspricht, also der Männer und der Frauen.

Nach Auffassung der Rates sind die beiden wichtigsten in der Mitteilung der Kommission genannten Ziele:

Zudem fordert der Rat die Mitgliedstaaten auf,

Kürzlich erzielte Fortschritte bei der Integration von Frauen in die Forschung

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

KOM(99) 76 endg.

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VERWANDTE RECHTSAKTE

Entschließung des Rates vom 20. Mai 1999 zum Thema Frauen und Wissenschaft [Amtsblatt C 201 vom 16.7.1999].

Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission: „Frauen in der Wissenschaft: die Geschlechterdimension als Antrieb für die Reform der Wissenschaft" [SEK(2001) 771 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 14.04.2004