Einbindung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in die politischen Konzepte der Gemeinschaft

Die Europäische Union folgt dem Grundsatz, wonach die Chancengleichheit von Frauen und Männern („gender perspective") systematisch in allen politischen Konzepten und Maßnahmen der Gemeinschaft systematisch, aktiv und sichtbar von Beginn an berücksichtigt werden muss.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 21. Februar 1996: „Einbindung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in sämtliche politischen Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft" [KOM(96) 67 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Das Prinzip des „Gender Mainstreaming" besteht darin, die Unterschiede zwischen den Lebensverhältnissen, den Situationen und den Bedürfnissen von Frauen und Männern systematisch auf allen Politik- und Aktionsfeldern der Gemeinschaft zu berücksichtigen. Dieser globale und sektorübergreifende Ansatz erfordert eine Mobilisierung sämtlicher Politiken:

In der Mitteilung werden zunächst der gemeinschaftliche Besitzstand im Bereich der Chancengleichheit und Aktionsperspektiven in verschiedenen Bereichen aufgezeigt:

Der zweite Teil der Mitteilung geht auf die Rolle der Strukturfonds für die Förderung der Chancengleichheit ein, die das wichtigste Finanzinstrument der Gemeinschaft darstellen und die in mehreren dieser Bereiche intervenieren.

4.. Die schrittweise Verwirklichung dieses Konzepts erfordert eine beträchtliche Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen der Kommission und der Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und den verschiedenen Akteuren und Organisationen.

Hintergrund

Die Mitteilung der Kommission steht im Zusammenhang mit der Rolle, die die Europäische Gemeinschaft auf der vierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen im Beijing im September 1995 gespielt hat.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 7. Juni 2000 - Für eine Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) [KOM(2000) 335 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Die Europäische Union hat eine gemeinschaftliche Rahmenstrategie zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern entwickelt. Dieser Aktionsrahmen ermöglicht die Berücksichtigung der Chancengleichheit bei allen Gemeinschaftsmaßnahmen, so dass diese zur Erreichung des Ziels beitragen, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Die Rahmenstrategie wird ergänzt durch ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm für die Chancengleichheit, das eine finanzielle Unterstützung beinhaltet.

Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 [ABl. C 364 vom 18.12.2000]

Artikel 23 Absatz 1: „Die Gleichheit von Männern und Frauen ist in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts, sicherzustellen."

Fortschrittsbericht der Kommission über Folgemaßnahmen zu der Mitteilung: „Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politischen Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft" [KOM(98) 122 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

In dem Bericht werden große Fortschritte bei der Berücksichtigung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in den politischen Konzepten und Maßnahmen der Gemeinschaft seit 1996 festgestellt. Unter der Leitung der Gruppe der mit Gleichstellungsfragen befassten Kommissionsmitglieder wurde eine neue Struktur geschaffen, an der für jede Generaldirektion ein spezifisch mit der Förderung der Chancengleichheit beauftragter Beamter beteiligt ist. Das Ziel ist, die Dimension der Chancengleichheit systematisch in alle politischen Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft zu integrieren.

Gute Ergebnisse wurden insbesondere bei den Außenbeziehungen, der Beschäftigung und der Sozialpolitik sowie der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugend erzielt. Im Bericht werden die in diesen Bereichen erzielten Fortschritte eingehend untersucht.

Der Bericht greift auch Fortschritte in anderen Bereichen auf. Genannt werden z. B. die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Menschenhandels, die Verhinderung von Gewalt gegen Frauen, die immer zentralere Rolle von Frauen als Opfer bewaffneter Konflikte und die Bedeutung, die der Chancengleichheit in dem Modernisierungsprogramm der Kommission beigemessen wird.

Der Bericht weist auch auf große Lücken und Hindernisse hin; denn viele Initiativen bleiben isolierte Ansätze ohne größere Auswirkungen auf die allgemeine Situation der Chancengleichheit von Männern und Frauen. Besonders zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang das mangelnde Bewusstsein für die geschlechtsspezifische Problematik auf den Entscheidungsebenen, die mangelnde Bereitstellung von Humanressourcen und Finanzmitteln für diese Aufgaben und mangelndes Fachwissen über die geschlechtsspezifische Problematik.

Der Bericht regt u. a. folgende Schritte an: bessere Sensibilisierung, insbesondere des oberen Managements, für die Geschlechterproblematik; Erweiterung des Fachwissens über die Geschlechterproblematik; regelmäßige Bewertung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Maßnahmen; systematische Überprüfung der Berücksichtigung der Chancengleichheit in allen Legislativvorschlägen und sonstigen Strategiepapieren.

Für weitere Fortschritte wird ein umfangreicheres globales Konzept zur Einbindung der geschlechtsspezifischen Dimension benötigt.

Berichte

Auf seiner Frühjahrstagung am 20./21 März 2003 hat der Europäische Rat die Kommission aufgefordert, „in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates einen Jahresbericht über die Entwicklungen im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter und die diesbezüglichen Orientierungen in den einzelnen Politikbereichen zu erstellen."

Letzte Änderung: 10.09.2004