Ausgewogene Teilhabe von Frauen und Männern am Berufs- und Familienleben

Der Rat ermuntert die Mitgliedstaaten, Strategien zur Förderung einer ausgewogenen Teilhabe von Frauen und Männern am Berufs- und Familienleben festzulegen.

RECHTSAKT

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Minister für Beschäftigung und Sozialpolitik vom 29. Juni 2000 über eine ausgewogene Teilhabe von Frauen und Männern am Berufs- und Familienleben [Amtsblatt C 218 vom 31. Juli 2000].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Entschließung knüpft an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon (23. und 24. März 2000) an, in denen der Förderung der Chancengleichheit in allen ihren Aspekten, darunter auch der Erleichterung der Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben besondere Bedeutung zuerkannt wird.

Der Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern bedeutet logischerweise die Beseitigung der Benachteiligung, die Frauen in Bezug auf die Bedingungen für den Zugang zum und die Teilhabe am Arbeitsmarkt und Männer in Bezug auf die Bedingungen für die Teilhabe am Familienleben trifft. Diese geschlechtsspezifischen Benachteiligungen beruhen auf gesellschaftlichen Denkschemata, gemäß welchen die unbezahlte Arbeit, die in der Familie geleistet wird, als Hauptaufgabe der Frauen gilt. Die Erwerbsarbeit in Form von Teilnahme am Wirtschaftsleben dagegen wird als Hauptaufgabe der Männer betrachtet.

Für die gesellschaftliche Entwicklung ist die ausgewogene Teilhabe der Frauen und der Männer sowohl am Arbeitsmarkt als auch am Familienleben unabdingbar. Mutterschaft, Vaterschaft und die Rechte der Kinder sind hohe gesellschaftliche Werte, die von der Gesellschaft, von den Mitgliedstaaten und von der Europäischen Gemeinschaft zu schützen sind.

Das Ziel der ausgewogenen Teilhabe von Frauen und Männern am Berufs- und am Familienleben sowie das Ziel der ausgewogenen Mitwirkung am Entscheidungsprozess sind zwei ausschlaggebende Bedingungen für die Gleichstellung von Frauen und Männern.

Die Mitgliedstaaten werden angeregt, umfassende und integrierte Strategien zu entwickeln, bei denen folgende Ansätze berücksichtigt werden sollen:

In ihrer Funktion als Arbeitgeber werden die Einrichtungen und Organe der Europäischen Gemeinschaft aufgefordert, Maßnahmen durchzuführen, die auf Ausgewogenheit bei der Einstellung und der beruflichen Karriere von Frauen und Männern abzielen, sowie die Ergebnisse dieser Maßnahmen in regelmäßigen Abständen auszuwerten und zu veröffentlichen.

Die Kommission wird aufgefordert, den Schlussfolgerungen der Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung zu tragen. Des Weiteren soll sie im Rahmen der Programme im Initiativbereich der Gemeinschaft ihre der Unterrichtung, der Sensibilisierung, der Anregung der Forschung und der Durchführung von Pilotaktionen dienenden Bemühungen intensivieren, um eine ausgewogene Teilhabe von Frauen und Männern am Berufs- und Familienleben herbeizuführen. Außerdem soll sie diese Entschließung in ihrem Fünften Aktionsprogramm für die Chancengleichheit für Frauen und Männer berücksichtigen. Im Rahmen der strategischen Programmziele ist die gemeinsame Verantwortung von Frauen und Männern für das Familienleben herauszustellen; außerdem sind die Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Teilhabe von Frauen und Männern am Berufs- und am Familienleben angemessen hervorzuheben.

Auf nationaler und europäischer Ebene werden die öffentlichen und privaten Arbeitgeber, die Arbeitnehmer und die Sozialpartner aufgefordert, ihre Bemühungen um eine ausgewogene Teilhabe von Frauen und Männern am Berufs- und am Familienleben zu verstärken, insbesondere im Wege der Arbeitszeitgestaltung und der Beseitigung der Ursachen für Lohn- und Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern.

Hintergrund

Die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben ist bei den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Fünften Aktionsprogramms der Gemeinschaft für die Chancengleichheit von Frauen und Männern Schwerpunktthema gewesen.

Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört zu den Leitlinien der europäischen Beschäftigungsstrategie und wird in den gemeinsamen Zielen des europäischen Prozesses zur Förderung der sozialen Eingliederung (Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung) genannt.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaft- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Bessere Work-Life-Balance: stärkere Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und Familienleben [KOM(2008) 635 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Diese Mitteilung analysiert die verschiedenen Strategien und Maßnahmen auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene, die den Bürgern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben ermöglichen. Sie stellt die Maßnahmen des "Pakets zur Förderung der Vereinbarkeit" vor.

Wenn die Bürger Europas Beruf und Familie besser in Einklang bringen, kann dies Einfluss haben auf die europäischen Strategien für Wachstum und Beschäftigung, soziale Eingliederung und die Gleichstellung der Geschlechter. Außerdem kann sich die verbesserte Vereinbarkeit positiv auf die Geburtenrate auswirken.

Die Kommission legt zwei neue Legislativorschläge vor, die in Einklang mit den Zielen der erneuerten Sozialagenda stehen. Dabei handelt es sich insbesondere um die Überarbeitung der Bestimmungen für Urlaub aus familiären Gründen (wie Mutterschaftsurlaub, Richtlinie 92/8/EWG) und für die Gleichbehandlung von Selbständigen und ihren mitarbeitenden Ehepartnern (Richtlinie 86/613/EWG). Außerdem enthält das "Paket zur Förderung der Vereinbarkeit" einen Bericht über die Verwirklichung der für die Kinderbetreuung formulierten Ziele in den Mitgliedstaaten.

Darüber hinaus soll die Kommission den Erfahrungsaustausch und die Verbreitung bewährter Verfahren in diesen Bereichen sowie die Erstellung gemeinsamer europaweiter Statistiken fördern. Schließlich sollen Maßnahmen im Rahmen der Kohäsionspolitik und insbesondere des Europäischen Sozialfonds kofinanziert werden.

Letzte Änderung: 19.01.2009