Soziale Sicherheit – Gleichbehandlung von Frauen und Männern

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 79/7/EWG zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

Die Richtlinie gewährleistet die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Bereich der sozialen Sicherheit.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Diese Richtlinie findet Anwendung auf folgende Bereiche:

Die Richtlinie gilt nicht für Regelungen betreffend Leistungen für Hinterbliebene sowie Familienleistungen.

Grundsatz der Gleichbehandlung

Dieser Grundsatz schützt die europäischen Bürgerinnen und Bürger vor unmittelbaren* oder mittelbaren*Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts betreffend:

Zum Schutz schwangerer Frauen können besondere Bestimmungen vorgesehen werden.

Altersrente

Die EU-Länder können Folgendes vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausschließen:

Die EU-Länder überprüfen in regelmäßigen Abständen, ob es unter Berücksichtigung der sozialen Entwicklung gerechtfertigt ist, diese Ausnahmen aufrechtzuerhalten.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie musste von den EU-Ländern bis 1984 in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Unmittelbare Diskriminierung: liegt vor, wenn eine Person in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
Mittelbare Diskriminierung: liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt, und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.

HAUPTDOKUMENTE

Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit (ABl. L 6 vom 10.1.1979, S. 24-25)

Letzte Aktualisierung: 26.06.2018