Arbeitszeit an Bord von Schiffen, die EU-Häfen anlaufen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 1999/95/EG – Durchsetzung der Arbeitszeitregelung für Seeleute an Bord von Schiffen, die EU-Häfen anlaufen

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 20. Januar 2000 in Kraft getreten und musste bis spätestens 30. Juni 2002 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 1999/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 zur Durchsetzung der Arbeitszeitregelung für Seeleute an Bord von Schiffen, die Gemeinschaftshäfen anlaufen (ABl. L 14, 20.1.2000, S. 29-35)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2009/13/EG des Rates vom 16. Februar 2009 zur Durchführung der Vereinbarung zwischen dem Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (ECSA) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) über das Seearbeitsübereinkommen, 2006, und zur Änderung der Richtlinie 1999/63/EG (ABl. L 124 vom 20.5.2009, S. 30-50)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2009/13/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 26.08.2021