Lissabon-Programm der Gemeinschaft

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament vom 20. Juli 2005 „Gemeinsame Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung: Das Lissabon-Programm der Gemeinschaft“ [KOM(2005) 330 endg. – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union muss die ihr gestellten Herausforderungen (alternde Bevölkerung, verstärkter globaler Wettbewerb, technologischer Wandel, Umweltbelastungen) als neue Möglichkeiten begreifen.

Die europäische Wirtschaft muss modernisiert werden, wobei vor einem soliden makroökonomischen Hintergrund nachhaltige Lösungen vorzuschlagen sind, die es erlauben, das europäische Sozialmodell zu gewährleisten.

Der Europäische Rat hat die Kommission aufgefordert, als Gegenstück zu den nationalen Programmen ein „ Lissabon-Programm der Gemeinschaft “ zu unterbreiten, das alle auf Gemeinschaftsebene zu treffenden Maßnahmen abdeckt. Die in dem Programm vorgeschlagenen Maßnahmen lassen sich drei großen Zielen zuordnen:

Nach dem Vorschlag der Kommission sollen diese Ziele in die Programme der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds übernommen werden. Der neue Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums stellt hierfür ein gutes Beispiel dar, da er insbesondere Investitionen in Menschen, Innovation, Know-how sowie für die Einführung von Informationstechnologien in ländlichen Gebieten und die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft unterstützt.

Die Europäische Investitionsbank (EIB) und der Europäische Investitionsfonds tragen ebenfalls zur Finanzierung von Initiativen im Rahmen des Lissabon-Programms der Gemeinschaft bei.

Unterstützung von Wissensaufbau und Innovation

Höhere (angestrebt werden 3 % des BIP) und wirksamere (durch Bündelung der nationalen Ressourcen) Investitionen in die Forschung sind essentiell für die Förderung einer wettbewerbsfähigen europäischen Forschung. Dies ist in erster Linie Sache der Mitgliedstaaten.

Die Kommission fördert Wissen und Innovation in Europa durch Finanzierungsinstrumente und wirksame Vorschriften. Für den Zeitraum 2007-2013 gibt es auf Gemeinschaftsebene zwei umfangreiche Finanzierungsinstrumente:

Daneben gibt es noch weitere Finanzierungsinstrumente:

Die Einigung über das Gemeinschaftspatent ist nach wie vor ein zentrales Element zugunsten der Förderung einer wissensbasierten, innovativen Wirtschaft. Die Gemeinschaft wird Anstrengungen unterstützen, die Leistungsfähigkeit der Industrie aufrechtzuerhalten, wenn die einzelnen Mitgliedstaaten die Herausforderungen im Zusammenhang mit Forschung, Regulierungs- und Finanzierungsfragen nicht überwinden können.

Die Kommission schlägt eine Vereinfachung der Rahmenbedingungen der staatlichen Beihilfen und eine Neuausrichtung staatlicher Beihilfen auf Wissen und Innovation, Ausbildung, Mobilität und Clusterbildung vor. Der neue Rechtsrahmen wird die Gewährung von Beihilfen an KMU, junge und innovative Unternehmen erleichtern, nicht nur durch direkte finanzielle Unterstützung, sondern auch durch Zugang zur Risikokapitalfinanzierung. Die neuen Regeln werden sicherstellen, dass Beihilfen nur dort gewährt werden, wo Effekte mit erheblichem gesamtgesellschaftlichem Nutzen auftreten und wo der Wettbewerb nicht verzerrt wird.

Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte

Zur Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt muss der Rechtsrahmen verbessert und der Binnenmarkt vollendet werden.

Durch Verbesserung der Rechtsvorschriften können mittels einer Verringerung der Kosten und der Hindernisse für Anpassung und Innovation die richtigen Anreize für Unternehmen geschaffen werden. Unter Berücksichtigung von KMU-Anliegen wird die Kommission ihre Arbeiten in folgenden Bereichen fortsetzen:

Der Binnenmarkt für Dienstleistungen muss unter Erhaltung des europäischen Sozialmodells funktionsfähig gemacht werden. Angesichts der derzeitigen Bedeutung des Dienstleistungssektors für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wertschöpfung in der Europäischen Union könnte die Annahme der Dienstleistungsrichtlinie zu einem Anstieg der Beschäftigungsquote und des Bruttoinlandsprodukts der Union führen.

Außerdem plant die Kommission:

Die vollständige Integration der Finanzmärkte kann eine wirksamere Kapitalallokation ermöglichen. Die entsprechenden Vorschriften existieren, nun müssen jedoch die Hindernisse bezüglich des Marktzugangs beseitigt werden.

Um sowohl EU-intern als auch nach außen wettbewerbsfähige Märkte sicherzustellen, hat die Kommission kürzlich ihr Programm für externe Wettbewerbsfähigkeit (EN) lanciert. Dieses Programm beinhaltet Initiativen auf den Gebieten Marktzugang, europäische Politik gegenüber China, öffentliche Aufträge, handelspolitische Schutzinstrumente, bessere Anerkennung von Rechten an geistigem Eigentum und eine neue Generation bilateraler Wirtschaftsbeziehungen. Das Engagement der Europäischen Union für die Welthandelsorganisation kommt darin gut zum Ausdruck.

Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen

Die Kommission unterstützt die Aktionen der Mitgliedstaaten in den Bereichen Humankapital, allgemeine und berufliche Bildung insbesondere durch folgende Maßnahmen:

Die Kommission wird auch die Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzen, um die Kernziele der Sozialpolitischen Agenda zu verwirklichen. Zu dem gleichen Zweck fordert sie auch die europäischen Sozialpartner auf, eine Führungsrolle zu übernehmen.

Um zu einem echten europaweiten Arbeitsmarkt zu gelangen, müssen die Mobilitätshindernisse beseitigt werden. Die Kommission wird einen europäischen Qualifikationsrahmen vorschlagen, der auf Transparenz und gegenseitigem Vertrauen basiert.

Die Kommission wird an einem gemeinsamen Rahmen für die Lenkung der wirtschaftlichen Migration auf EU-Ebene arbeiten, der beschleunigte Zulassungsverfahren für den langfristigen Aufenthalt von Wissenschaftlern aus Drittländern und die Erleichterung einheitlicher Visa für Kurzaufenthalte beinhaltet.

Umstrukturierungen sind unvermeidbare Folgen des wirtschaftlichen Fortschritts und der Marktintegration. Sie können sich allerdings destabilisierend auf die betroffenen Bürger auswirken. Die Kommission möchte einen neuen Fonds schaffen, um den am härtesten von diesem Umstrukturierungsprozess betroffenen Menschen und Regionen bei der Bewältigung der Veränderungen zu helfen. Sie wird auch Folgemaßnahmen zu ihrer Mitteilung über Umstrukturierung und Beschäftigung ergreifen.

Hintergrund

Das Lissabon-Programm der Gemeinschaft stellt den Beitrag der Gemeinschaft zu der durch die erneuerte Lissabon-Strategie geschaffenen Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung dar. Die Idee der Partnerschaft besteht darin, Synergien zwischen gemeinschaftlichen und nationalen Entscheidungsträgern zu schaffen, um ein stabiles und stärkeres Wachstum und mehr und bessere Arbeitsplätze zu erreichen.

Das Gemeinschaftsprogramm entspricht also ebenso wie die Reformprogramme der Mitgliedstaaten den vom Rat im Juni 2005 aufgestellten integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung. Es betrifft jedoch insbesondere Maßnahmen mit eindeutigem Mehrwert, die die Aktionen auf nationaler Ebene ergänzen.

Ein Bericht (EN) (pdf) über die bei der Durchführung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft erzielten Fortschritte wurde am 23. Oktober 2006 vorgelegt.

Die Kommission erstellt jährlich eine in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht enthaltene Bilanz der Lissabon-Strategie, die die Umsetzung der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung auf Ebene der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten umfasst.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entscheidung 2006/702/EG des Rates vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft [Amtsblatt L 291 vom 21.10.2006]. Der Entwurf der strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für Kohäsion, Wachstum und Beschäftigung wurde von der Kommission am 6. Oktober 2006 angenommen. Diese strategischen Leitlinien stellen den indikativen Rahmen für die Entwicklung der Kohäsionspolitik und die Intervention des Fonds im Zeitraum 2007-2013 dar.

Beschluss 2006/144/EG des Rates vom 20. Februar 2006 über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007-2013) [Amtsblatt L 55 vom 25.2.2006].

Berichte

Mitteilung der Kommission an den Rat vom 11. Dezember 2007 „Strategiebericht zur erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung: Eintritt in den neuen Programmzyklus (2008-2010) TEIL I“ [KOM(2007) 803 endg. – nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Auf der Grundlage der Bilanz des ersten Reformzyklus der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung stellt die Kommission eine Reihe von Maßnahmen vor, die es ermöglichen sollen, den zweiten Zyklus (2008-2010) auf den Weg zu bringen und die Ziele der Strategie zu verwirklichen. Zu diesem Zweck sind verschiedene Maßnahmen in Partnerschaft zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten in vier vorrangigen Bereichen vorgesehen: Investition in Wissen und Innovation; Erschließung des Unternehmenspotenzials, insbesondere von KMU; Investition in Menschen und Modernisierung der Arbeitsmärkte; Übergang zu einer kohlenstoffarmen und energieeffizienten Wirtschaft.

Mitteilung der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates vom 12. Dezember 2006 – „Ein Jahr der Ergebnisse“ - Teil 1: Umsetzung der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung [KOM(2006) 816 endg. – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Vorlauf zum Beginn des zweiten Zyklus der Wachstums- und Beschäftigungsstrategie im Jahr 2008 erstellt die Kommission eine Bilanz der Umsetzung der Strategie für Wachstum und Beschäftigung. Sie würdigt die Fortschritte auf der Ebene der Gemeinschaft und der einzelnen Mitgliedstaaten. In dieser Mitteilung bewertet sie die makroökonomischen, mikroökonomischen und beschäftigungspolitischen Aspekte. Die Kommission kommt auf die Umsetzung der nationalen Reformprogramme (NRP) zurück und ruft alle Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen in Bezug auf die vier prioritären Bereiche zu verstärken: die Investition in Wissen und Innovation, das Unternehmenspotenzial, insbesondere von KMU, die Modernisierung der Arbeitsmärkte und den Energiesektor vor dem Hintergrund des Klimawandels. Alles in Allem sind die Aktionen der Mitgliedstaaten vielversprechend angelaufen. Nach Auffassung der Kommission sind jedoch die Maßnahmen beispielsweise im Bereich langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, Arbeitsmarktreform, Forschung und Entwicklung, Klimaschutz- und Energiepolitik, Innovation sowie Wettbewerb in einigen Mitgliedstaaten durchaus noch ausbaufähig.

Mitteilung der Kommission vom 25. Januar 2006 für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates – Jetzt aufs Tempo drücken - Teil 1: Die neue Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung [KOM(2006) 30 endg. – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 28.05.2008