EURES — das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität

EURES ist ein Kooperationsnetz, das Arbeitnehmern die Suche nach Beschäftigung ermöglicht und ihre Freizügigkeit in den EWR-Ländern (die EU-Länder, Norwegen, Island und Liechtenstein) sowie in der Schweiz unterstützen soll.

RECHTSAKT

Entscheidung 2003/8/EG der Kommission vom 23. Dezember 2002 zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates hinsichtlich der Zusammenführung und des Ausgleichs von Stellenangeboten und Arbeitsgesuchen.

ZUSAMMENFASSUNG

EURES ist ein Kooperationsnetz, das Arbeitnehmern die Suche nach Beschäftigung ermöglicht und ihre Freizügigkeit in den EWR-Ländern (die EU-Länder, Norwegen, Island und Liechtenstein) sowie in der Schweiz unterstützen soll.

Zu den am Netz beteiligten Partnern gehören öffentliche Arbeitsverwaltungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen. Die Europäische Kommission ist für die Koordinierung des Netzes zuständig.

WAS IST DER ZWECK VON EURES?

Die Hauptziele von EURES sind folgende:

potenziell mobile Arbeitnehmer über Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die Lebens- und Arbeitsbedingungen im EWR zu informieren, sie anzuleiten und zu beraten;

Arbeitgeber zu unterstützen, die Arbeitnehmer aus anderen Ländern anwerben möchten;

Beratung und Führung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Grenzregionen zu leisten.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Verbesserung des EU-Arbeitsmarktes

Zugunsten von Arbeitsuchenden, Arbeitnehmern und Arbeitgebern fördert EURES:

die Weiterentwicklung eines Arbeitsmarktes in der Europäischen Union (EU), der für alle offen steht und zugänglich ist;

die Arbeitsvermittlung auf transnationaler, interregionaler und grenzüberschreitender Ebene durch den Austausch von Stellenangeboten und Arbeitsgesuchen;

den Austausch von Informationen über Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten sowie Praktikumsstellen, Ausbildungsplätze und - sofern angebracht - die Vermittlung von Praktikanten und Auszubildenden;

Information zur Mobilität junger Arbeitskräfte.

EURES-Mitglieder und -Partner

Die gemeinsamen Ressourcen der EURES-Mitglieds- und Partnerorganisationen bieten eine solide Grundlage für ein hochwertiges Dienstleistungsangebot für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.

Die EURES-Mitglieder und -Partner sind:

nationale und örtliche Arbeitsverwaltungen;

für die Grenzregionen zuständige Dienststellen der Arbeitsverwaltungen;

sonstige der Kommission benannte besondere Dienststellen der Arbeitsverwaltungen;

von den Mitgliedern benannte Einrichtungen der Sozialpartner;

sonstige Einrichtungen im sozialen oder damit zusammenhängenden Bereich.

Aktivitäten

Einrichtung von Vermittlungsdiensten für Arbeitsuchende, die Zusammenführung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie Unterstützungsdienste für Arbeitgeber, die Arbeitskräfte mit der Hilfe der EURES-Internet-Dienste in einem anderen EU-Land anwerben möchten;

Verbreitung von aktuellen Informationen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die Trends auf dem Arbeitsmarkt;

Maßnahmen für die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern und Partnern;

Beobachtung und Bewertung der Mobilitätshindernisse, einschließlich der Unterschiede in Gesetzgebung und Verwaltungsverfahren.

Als Hilfestellung bei der Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten in anderen EU-Ländern wird eine EURES-Datenbank zur Stellensuche täglich aktualisiert und steht auf dem EURES-Portal in den 26 Sprachen der EU bzw. des EWR zur Verfügung.

Weitere Informationen sind über das europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES) erhältlich.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Entscheidung 2003/8/EG

1.3.2003

-

ABl. L 5 vom 10.1.2003, S. 16-19

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union (ABl. L 141 vom 27.5.2011, S. 1-12)

Durchführungsbeschluss 2012/733/EU der Kommission vom 26. November 2012 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Zusammenführung und den Ausgleich von Stellenangeboten und Arbeitsgesuchen sowie die Neugestaltung von EURES (ABl. L 328 vom 28.11.2012, S. 21-26)

Letzte Aktualisierung: 31.08.2015