Grünbuch zur Modernisierung des Arbeitsrechts

Mit diesem Grünbuch soll in der Europäischen Union (EU) eine öffentliche Debatte über eine Modernisierung des Arbeitsrechts eingeleitet werden, die der Entwicklung der Arbeitsmärkte in Europa Rechnung trägt. Diese Arbeitsmärkte müssen flexibler werden und ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleisten. Dem Arbeitsrecht fällt in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle zu. Die Stimulierung der Debatte über diese Thematik könnte zur Ausarbeitung eines sachgerechten und zukunftsweisenden Rechtsrahmens beitragen. Wenn Innovation und Wandel erfolgreich bewältigt werden sollen, dann müssen im Hinblick auf die Arbeitsmärkte drei zentrale Themen angesprochen werden: die Flexibilität, die Beschäftigungssicherheit und die Segmentierung der Arbeitsmärkte.

RECHTSAKT

Grünbuch der Kommission vom 22. November 2006: „Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts" [KOM(2006) 708 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In diesem Grünbuch beschreibt die Kommission die wesentlichen Herausforderungen, die sich dadurch stellen, dass die derzeit geltenden Rechtsvorschriften der Realität der Arbeitswelt in zunehmendem Maße nicht mehr gerecht werden.

Die Kommission möchte die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und sonstige interessierte Kreise an einer offenen Debatte über die Frage beteiligen, wie das Arbeitsrecht zur Förderung von Flexibilität einerseits und Beschäftigungssicherheit andererseits beitragen kann, und zwar unabhängig von der Art des Beschäftigungsvertrags.

Die Kommission plant die Durchführung einer viermonatigen öffentlichen Anhörung auf der Grundlage der im Grünbuch gestellten Fragen. Im Jahr 2007 wird die Kommission im Anschluss an diese öffentliche Anhörung eine Folgemitteilung veröffentlichen.

Die Kommission möchte als Katalysator wirken und so die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen, die in erster Linie für das Arbeitsrecht zuständig sind. Der soziale Besitzstand der Europäischen Union ergänzt und vervollständigt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten.

Entwicklung der europäischen Arbeitsmärkte

Die Entwicklung der europäischen Arbeitsmärkte ist vor allem durch den raschen technischen Fortschritt, den durch die Globalisierung schärfer werdenden Wettbewerb und die sich wandelnden Bedürfnisse der Verbraucher gekennzeichnet. Dies drückt sich in Unterschieden bei Arbeitsorganisation, Arbeitszeiten, Arbeitsentgelten und Belegschaftszahlen in unterschiedlichen Phasen des Produktionszyklus aus.

Diese Veränderungen haben auf der juristischen Ebene zu einer Diversifizierung der Vertragsformen geführt. Es gibt neue Arbeitnehmergruppen (wie etwa die Leiharbeiter). Das Verhältnis zwischen den arbeitsrechtlichen und den tarifvertraglichen Regelungen entwickelt sich parallel dazu weiter. Tarifverträge dienen als wichtiges Werkzeug zur Anpassung von Rechtsgrundsätzen an bestimmte Wirtschaftssituationen und die besonderen Gegebenheiten spezifischer Wirtschaftszweige.

Auf Gemeinschaftsebene hat die EU Rechtsvorschriften erlassen, um dafür zu sorgen, dass flexiblere Arbeitsformen mit einem Mindestmaß an sozialen Rechten für alle Beschäftigte verbunden sind; dies gilt für Teilzeitbeschäftigte ebenso wie für Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag. In Bezug auf einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen der Beschäftigung von Leiharbeitern hat der Rat jedoch noch keinen gemeinsamen Standpunkt festgelegt.

Erhebliche Zunahme atypischer Arbeitsverträge

Zu den atypischen Arbeitsverträgen gehören befristete Arbeitsverträge, Teilzeitverträge, Abrufverträge, sog. „Nullstunden"-Verträge, Leiharbeitsverträge, Verträge über freie Mitarbeit usw.

Freie Mitarbeiter können selbstständiger arbeiten und nehmen im Austausch gegen eine unmittelbarere Kontrolle über die Beschäftigungsbedingungen und das Arbeitseinkommen einen geringeren sozialen Schutz in Kauf. Der Anteil der Beschäftigten, die keinen Standardarbeitsvertrag haben, und der Selbstständigen an der Erwerbstätigenquote in der EU-25 ist im Jahr 2005 von über 36 % im Jahr 2001 auf nahezu 40 % gestiegen. 15 % aller Erwerbstätigen sind selbständig. Der Anteil der befristeten Beschäftigung an der Gesamtbeschäftigung ist in der EU-25 von 12 % im Jahr 1998 auf mehr als 14 % im Jahr 2005 gestiegen.

Diese Diversifizierung der Verträge hat auch gewisse nachteilige Auswirkungen. Eine Aneinanderreihung kurzfristiger Arbeitsverträge kann die Betroffenen, wenn sie zudem auch noch gering qualifiziert sind, bei unzureichendem sozialem Schutz in eine äußerst prekäre Situation führen. Die Kommission unterstreicht, dass von diesem Risiko vor allem Frauen, ältere Arbeitnehmer und jüngere Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsverhältnissen betroffen sind.

Modernisierung des Arbeitsrechts: Diskussionsthemen

Im Grünbuch werden mehrere Themen angesprochen, die als Grundlage für die Diskussion über die Modernisierung des Arbeitsrechts dienen können, z. B. folgende:

Letzte Änderung: 23.02.2007