Gender-Mainstreaming im Rahmen der Strukturfonds

Die Europäische Union ermutigt die Mitgliedstaaten, die Strukturfonds verstärkt zur Unterstützung von Maßnahmen einzusetzen, die auf die Beseitigung von Ungleichheiten und auf die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern abzielen

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialsausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 12. Dezember 2002 zur „Implementierung des Gender-Mainstreaming in den Strukturfonds-Programmplanungsdokumenten 2000-2006" [KOM(2002) 748 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit der Einbeziehung der Dimension der Chancengleichheit in die Strukturpolitiken wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, Chancenungleichheiten zwischen Frauen und Männern hinsichtlich Beschäftigung, Ausbildung, Zugang zum Arbeitsmarkt und Beteiligung an Entscheidungsprozessen abzubauen. Die europäischen Strukturfonds (EFRE, ESF, EAGFL und FIAF) sind wertvolle Instrumente, die - im Einklang mit ihren jeweiligen rechtlichen und wirtschaftlichen Verpflichtungen - zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können. Insbesondere können die Fonds eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für eine bessere Integration benachteiligter Frauen zu sorgen.

Die Mitteilung gibt einen Überblick darüber, in welchem Umfang das Gender-Mainstreaming in die Programmplanung der Strukturfonds für den Zeitraum 2000-2006 Eingang gefunden hat. Es wird eine Bilanz der Fortschritte gezogen, es werden einige Beispiele vorgestellt, und es wird aufgezeigt, in welchen Bereichen die Entwicklung nur langsam vorankommt.

Mit der Mitteilung soll ein Beitrag geleistet werden zur Halbzeitüberprüfung der Strukturfonds, bei der über die Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve sowie über ggf. erforderliche Anpassungen hinsichtlich der Mittelzuweisungen, Ziele, Prioritäten und Maßnahmen beschlossen wird.

In der Mitteilung werden Empfehlungen formuliert, wie die Hindernisse beseitigt werden können, die einem erfolgreichen Gender-Mainstreaming im Rahmen der Strukturfonds im Wege stehen.

Im Einzelnen werden folgende von den Mitgliedstaaten unverzüglich einzuleitende Maßnahmen genannt:

a) über ihre Verwaltungsbehörden, Begleitausschüsse, lokalen Programm- und Projektleiter vor allem kurzfristig die Nutzung von Gender-Kompetenz zu forcieren und dafür zu sorgen, dass in den für die Strukturfonds eingesetzten Begleitausschüssen Gleichstellungsstellen und Forschungseinrichtungen vertreten sind;

b) für Verwaltungsbehörden, Mitglieder der Begleitausschüsse, Programm- und Projektleiter und Partner Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zum Gender-Mainstreaming auf den Weg zu bringen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Initiativbericht des Europäischen Parlaments vom 24. Februar 2003 über die Ziele der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Rahmen der Strukturfonds [A5-0059/2003].

Letzte Änderung: 10.03.2003