Die Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit verstärken

In dieser Mitteilung wird untersucht, welche Faktoren die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit fördern. Es wird zunächst ein Überblick über die verschiedenen Maßnahmen zur Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten gegeben, um im Folgenden vorzustellen, was man aus den praktischen Erfahrungen der anderen lernen kann. Abschließend werden eine Reihe von nationalen und europäischen Methoden und Kontrollmaßnahmen zur wirksamen Bekämpfung des Phänomens aufgezeigt.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 24. Oktober 2007 - Die Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit verstärken [KOM(2007) 628 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit (NAE) * stellt weiterhin eines der Haupthemmnisse für Wachstum und Beschäftigung in Europa dar. Zudem schmälert sie die Steuereinnahmen und gefährdet die Finanzierbarkeit des Sozialversicherungssystems. Sie verzerrt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und beschränkt die Produktivität.

Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ist eine Ursache des Sozialdumpings, da Aktivitäten, bei denen die Bestimmungen bezüglich Arbeitsbedingungen, soziale Rechte der Arbeitnehmer sowie Lohn- und Sozialversicherung eingehalten werden, hierdurch verdrängt werden.

Das Phänomen geht nicht etwa zurück, es ist sogar in bestimmten Sektoren und bei bestimmten Beschäftigungsformen eine Zunahme zu verzeichnen.

Die Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit ist ein zentrales Anliegen

Die Kommission sieht die Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit in ihrem Grünbuch zum Arbeitsrecht als eine der größten Herausforderungen für die Modernisierung des Arbeitsrechts in der EU. In der Anhörung zum Grünbuch wurde eine starke Unterstützung aller Parteien (Sozialpartner, Verwaltungsbehörden etc.) für eine stärkere Zusammenarbeit und einen umfassenderen Austausch von Informationen und bewährten Verfahren auf Ebene der Europäischen Union (EU) deutlich.

Zudem gibt es einen eindeutig nachgewiesenen Zusammenhang zwischen nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und illegaler Zuwanderung. Daher hat die Kommission vor kurzem eine Richtlinie vorgeschlagen, die Sanktionen gegen Personen vorsieht, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen.

Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit: Fakten und Zahlen

Folgende Faktoren scheinen in jüngster Zeit zu einer zunehmenden Verbreitung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit beizutragen:

Eine jüngste Eurobarometer -Umfrage ergab folgende Tendenzen:

Süd- und Osteuropa sind stärker von dem Problem der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit betroffen.

Die Ergebnisse dieser Umfrage sind jedoch mit größter Vorsicht zu betrachten, da es sich um eine Pilotumfrage mit geringer Anzahl von Befragten handelt.

Dadurch, dass nicht angemeldete Erwerbstätigkeit per Definition weder sichtbar ist noch erfasst wird und in den nationalen Rechtsvorschriften möglicherweise unterschiedlich definiert wird, bleibt es weiterhin schwierig, die Verbreitung des Phänomens in den Mitgliedstaaten statistisch auszuwerten.

Die Kommission ließ im Jahre 2004 makro-ökonomische Schätzungen in den Mitgliedstaaten durchführen. Die jüngsten Entwicklungen (wie der Anstieg der Zuwanderung und Regularisierungskampagnen) sind hierin jedoch nicht erfasst. Damals waren große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten festzustellen, wobei die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit in einigen süd- und osteuropäischen Ländern Spitzenwerte von bis zu 20 % des BIP und mehr erreichte. Insgesamt haben diese Zahlen auch weiterhin Gültigkeit, wenngleich in den letzten Jahren aufgrund der intensiven Arbeitsplatzschaffung in einigen neuen Mitgliedstaaten ein Rückgang zu verzeichnen war.

Maßnahmen zum Abbau der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit

Da die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit kein einfaches und zudem sehr uneinheitliches Phänomen ist, muss es gleichzeitig an mehreren Fronten bekämpft werden.

In Übereinstimmung mit der in der Entschließung des Rates von 2003 dargelegten Methode schlägt die Kommission vor:

Im Zusammenhang mit diesem Maßnahmenkatalog sind eine Reihe positiver Ansätze und Erfahrungen hervorzuheben:

Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen

Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zurückgeht. Nach wie vor ist sie in vielerlei Hinsicht eine attraktive Option. Zwar wurden auf einzelstaatlicher Ebene verschiedene Maßnahmen ergriffen, die Ergebnisse sind jedoch bisher eher schwach und es fehlt weiterhin an einer Bündelung der Informationen und der Sachkenntnis.

Vor diesem Hintergrund erinnert die Kommission daran, dass noch mehr getan werden muss, um:

Hintergrund

Die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit war bereits 1998 Gegenstand einer Mitteilung der Kommission. Sie analysierte hierin die Ursachen und Auswirkungen der Problematik und gab einen Überblick über die dagegen ergriffenen Maßnahmen. Im Jahre 2003 verabschiedete die Kommission mit den Beschäftigungsleitlinien für 2003-2005 nach einer umfassenden Diskussion auf europäischer Ebene einen gemeinsamen strategischen Ansatz.

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Letzte Änderung: 23.01.2008