Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung der Europäischen Kommission (KOM(2007) 424 endgültig) – Möglichkeiten zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Lohnunterschiede

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Sie untersucht die Gründe, aus denen Frauen weiterhin tendenziell schlechter bezahlt werden als Männer, und schlägt Möglichkeiten vor, um diese Diskriminierung zu bekämpfen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

HINTERGRUND

Der Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen reicht bis in die Anfänge der Europäischen Union zurück. Er ist im Vertrag über die Europäische Union (Artikel 2 und 3(3)), dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 8, 10 und 157(1)) und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 23) verankert und gehört zu den fünf Prioritäten der Frauen-Charta.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* Lohngefälle: misst den relativen Unterschied zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenlöhnen von Frauen und Männern in der gesamten Volkswirtschaft.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles (KOM(2007) 424 endgültig vom 18.7.2007)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung) (ABl. L 204 vom 26.7.2006, S. 23-36)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015 (KOM(2010) 491 endgültig vom 21.9.2010)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung) (COM(2013) 861 final vom 6.12.2013)

Empfehlung 2014/124/EU der Kommission vom 7. März 2014 zur Stärkung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer durch Transparenz (ABl. L 69 vom 8.3.2014, S. 112-116)

Letzte Aktualisierung: 27.01.2016