Die Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog

Der europäische soziale Dialog ist einer der Grundpfeiler des europäischen Sozialmodells und ein Instrument für den sozialen Zusammenhalt. Der sektorale soziale Dialog ergänzt den branchenübergreifenden Sozialdialog und stellt so ein Instrument europäischer Governance dar.

Die Kommission setzt weiterhin auf die Einrichtung von Ausschüssen für den sektoralen sozialen Dialog mit dem Ziel, den Dialog der Sozialpartner auf europäischer Ebene zu fördern. Die europäischen Vereinigungen der Sozialpartner, die einen solchen Ausschuss einrichten wollen, stellen bei der Europäischen Kommission einen gemeinsamen Antrag. Die Vereinigungen müssen aus Verbänden mehrerer Mitgliedstaaten bestehen und auf nationaler Ebene als Sozialpartner anerkannt sein. Sie müssen Vereinbarungen auf europäischer Ebene aushandeln können, über geeignete Strukturen verfügen und eine effektive Teilnahme am europäischen sozialen Dialog gewährleisten. Anhand dieser Kriterien kann die Kommission beurteilen, ob die Vereinigungen auf europäischer Ebene repräsentativ sind.

Die Ausschüsse für den sektoralen Dialog sind Foren für Anhörungen zur Ausarbeitung von Rechtsvorschriften und zur Politik der Europäischen Union (EU) in den Bereichen Arbeit und Soziales. Zugleich sind sie Instrumente für den autonomen sozialen Dialog der europäischen Sozialpartner, vor allem, um gemeinsame Aktionen zu entwickeln oder Verhandlungen zu führen.

Zusammensetzung

Die Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog setzen sich aus höchstens 54 Vertretern der Sozialpartner zusammen, und zwar zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Den Vorsitz führt entweder einer der Vertreter der Sozialpartner oder auf gemeinsamen Antrag ein Vertreter der Kommission, die in jedem Fall das Sekretariat der Ausschüsse stellt.

Arbeitsweise

Jeder Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung und legt ein Arbeitsprogramm fest. Die Ausschüsse treten mindestens einmal pro Jahr zu einer Vollversammlung zusammen; spezifischere Fragen werden auf erweiterten Sitzungen des Sekretariats oder in kleineren Arbeitsgruppen (Beschäftigung, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Erweiterung, berufliche Bildung usw.) behandelt.

Repräsentativität

Die Repräsentativität ist eine wesentliche Voraussetzung für die Rechtfertigung des sozialen Dialogs. Daher sendet bei jedem Antrag auf Einrichtung eines Ausschusses die Kommission den Organisationen der betreffenden Sozialpartner einen Fragebogen zu, der ihr erlaubt, zu bewerten, ob die Kriterien für die Einrichtung eingehalten werden, wie z. B. die Fähigkeit, Vereinbarungen auszuhandeln, oder die Repräsentativität, von der die Relevanz des sozialen Dialogs abhängt. Wieweit Repräsentativität gefordert wird, hängt von der Art der Aktionen ab. Im Fall einer Vereinbarung ist das Kriterium der Repräsentativität zum Beispiel zwingender als bei einer einfachen Anhörung.

Hintergrund

Bisher hat die Kommission 40 solcher Ausschüsse eingesetzt. Die Beschlüsse, Erklärungen und Vereinbarungen dieser Ausschüssen betreffen nahezu 145 Millionen Arbeitnehmer, d.h., mehr als drei Viertel der europäischen Arbeitnehmer. Die Ausschüsse haben bisher mehr als 500 Texte verabschiedet, darunter Vereinbarungen, die entweder durch europäische Richtlinien oder durch die üblichen nationalen Verfahren in den Mitgliedstaaten umzusetzen sind.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission vom 22. Juli 2010 zu Arbeitsweise und Potenzial der Ausschüsse für den europäischen sektoralen Dialog [SEK(2010)964 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Dieses Dokument nimmt eine Bestandsaufnahme der wichtigsten Ergebnisse des sektoralen sozialen Dialogs in Europa vor und überprüft die Arbeitsweise der Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog in Europa. Es stellt die Auswirkungen der Arbeit der Ausschüsse und die guten Ergebnisse seit 1998 heraus. Ausgehend von dieser Grundlage zeigt die Kommission Verbesserungsmöglichkeiten auf, durch die die Themenbereiche der Konsultations- und Verhandlungsprozesse erweitert und ihre Qualität gesteigert werden können. Die Partner des sektoralen sozialen Dialogs in Europa und ihre nationalen Verbände sollen ihre administrative Handlungsfähigkeit, Repräsentativität und ihre Ergebnisse verbessern. Die Kommission unterstützt auch künftig die Ausschüsse, vor allem, damit diese sich den neuen Herausforderungen der europäischen Sozialpolitik im Rahmen der Strategie Europa 2020 anpassen können.

Letzte Änderung: 25.01.2011