Entwicklung einer hochwertigen, zugänglichen und dauerhaften Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege

In dieser Mitteilung wird vorgeschlagen, die „offene Koordinierungsmethode" auf den Bereich der Gesundheitsversorgung und der Langzeitpflege auszuweiten. Dadurch können ein Rahmen für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren geschaffen und die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Reform der Gesundheitsversorgung und der Langzeitpflege unterstützt werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Modernisierung des Sozialschutzes für die Entwicklung einer hochwertigen, zugänglichen und zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege: Unterstützung der einzelstaatlichen Strategien durch die „offene Koordinierungsmethode" [KOM(2004) 304 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Sozialschutz ermöglicht innerhalb der gesamten Gesellschaft die Umverteilung von Kosten, die häufig die Möglichkeiten des Einzelnen übersteigen: So wird vermieden, dass ein geringes Einkommen den Zugang zum Gesundheitssystem ernsthaft erschwert. Die in den Mitgliedstaaten bestehenden Sozialschutzsysteme haben es ermöglicht, das Armutsrisiko deutlich einzudämmen, und erheblich zu einem besseren Gesundheitszustand der europäischen Bevölkerung beigetragen. Sie sind also ein wichtiger Bestandteil des europäischen Sozialmodells.

Nach den Tagungen des Europäischen Rats in Lissabon und Göteborg, wo die notwendige Reform der Sozialschutzsysteme hervorgehoben wurde, hat die Kommission drei Prinzipien identifiziert, die den Rahmen dieser Reform bilden und in der Mitteilung über die Zukunft des Gesundheitswesens und der Altenpflege genannt werden: Zugänglichkeit der Versorgung auf den Grundlagen von Universalität, Angemessenheit und Solidarität; Angebot einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung sowie Maßnahmen zur Sicherung der langfristigen Finanzierbarkeit der Versorgung.

Die Kommission ruft daher zu einer verstärkten Koordinierung der einzelstaatlichen Politik auf, um die Bemühungen zur Modernisierung und Entwicklung der Gesundheitssysteme zu unterstützen, und spricht sich für eine umfassende Strategie aus, die die drei anderen Bereiche des Sozialschutzes umfassen würde: Renten, soziale Eingliederung und Löhne und Gehälter. Diese Bereiche sind seit dem Jahr 2000 Gegenstand einer verstärkten Koordinierung.

Gemäß der Mitteilung der Kommission über die Straffung des Koordinierungsprozesses im Sozialschutz muss die Reform der Sozialschutzsysteme umfassend und auf koordinierte Weise fortgesetzt werden, um eine bessere Kohärenz des Sozialschutzes und eine stärkere Koordinierung mit anderen politischen Prozessen wie der europäischen Beschäftigungsstrategie, insbesondere der Herausforderung aufgrund der Alterung der Arbeitskräfte, und den Grundzügen der Wirtschaftspolitik zu erreichen.

Dabei wird die „offene Koordinierungsmethode" ein wichtiges Instrument sein, da es die unterschiedlichen Gegebenheiten und die einzelstaatlichen Zuständigkeiten im Gesundheitswesen respektiert, dafür sorgt, dass viele Akteure aus diesem Bereich einbezogen werden, und ein globales und integriertes Herangehen an die gegenwärtigen Probleme der Gesundheitssysteme begünstigt, indem die verschiedenen Instrumente und Maßnahmen in diesem Bereich eng miteinander verknüpft werden.

Auf der Grundlage der Orientierungen schlägt die Kommission folgende Ziele vor, die die Entwicklung der Gesundheitssysteme in der EU unterstützen sollen:

Sicherung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung: Universalität, Angemessenheit, Solidarität

Um das durch Krankheit, Unfall, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit im hohen Alter bedingte Armuts- bzw. Ausgrenzungsrisikos zu verhüten, schlagen die Mitgliedstaaten Folgendes vor:

Förderung der Versorgungsqualität

Die Qualität muss weiterhin das Hauptziel der europäischen Gesundheitssysteme sein. Dies erfordert einen präventiven Ansatz sowie eine wirksame Steuerung der Versorgungssysteme, gestützt auf eine verstärkte Koordinierung zwischen allen Akteuren.

Um den Gesundheitszustand und die Lebensqualität der Menschen zu verbessern, sollten die Mitgliedstaaten nach Auffassung der Kommission:

Sicherung der langfristigen Finanzierbarkeit einer zugänglichen und hochwertigen Gesundheitsversorgung

Die Mitgliedstaaten stehen ständig vor der Notwendigkeit, eine angemessene Finanzierung ihres Gesundheitssystems zu sichern. In diesem Zusammenhang bedienen sich die Mitgliedstaaten seit langem verschiedener Instrumente, um das finanzielle Gleichgewicht der Systeme zu sichern, wie Erstattungssätze (für eine verantwortungsbewusstere Nachfrage bzw. zur Nachfragelenkung), Preis und Umfang der Verrichtungen (um bestimmte Produkte oder Verschreibungen unter Kontrolle zu halten) oder Budgetierung, besonders im Krankenhauswesen.

Das Bemühen um die langfristige Finanzierbarkeit muss sich also auf die Entwicklung der systematischen Prävention und Beratung zur Verringerung der Inanspruchnahme einer aufwendigen Betreuung, auf das Erreichen einer tragbaren Ausgabenentwicklung und auf einen besseren Wirkungsgrad des Systems durch Dezentralisierung und Einbeziehung der verschiedenen Akteure stützen.

Kontext

Der Europäische Rat von Barcelona (2002) hat die Kommission und den Rat ersucht, sich eingehender mit der Frage der Zugänglichkeit, der Qualität und der Finanzierbarkeit der Gesundheitsversorgung und der Langzeitpflege auseinanderzusetzen. In einem Fragebogen wurden die Mitgliedstaaten um Informationen über ihre Vorgehensweise hinsichtlich dieser drei Ziele gebeten. Ausgehend von diesen Fragebögen wurde ein gemeinsamer Bericht der Kommission und des Rates erstellt, auf den sich der Europäische Rat im Frühjahr 2003 bezog, als er die Notwendigkeit herausstellte, Austausch und Zusammenarbeit in diesem Bereich zu intensivieren. Im April 2004 schlug die Kommission in dieser Mitteilung vor, die „offene Koordinierungsmethode" auf den Bereich der Gesundheitsversorgung und der Langzeitpflege auszuweiten.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission zur Gesundheits- und Altenpflege: Unterstützung nationaler Strategien zur Sicherung eines hohen Sozialschutzniveaus [PDF]

Der Europäische Rat von Barcelona (2002) hat die Kommission und den Rat ersucht, sich eingehender mit der Frage der Zugänglichkeit, der Qualität und der Finanzierbarkeit der Gesundheitsversorgung und der Langzeitpflege auseinanderzusetzen. In einem Fragebogen wurden die Mitgliedstaaten um Informationen über ihre Vorgehensweise hinsichtlich dieser drei Ziele gebeten. Der gemeinsame Bericht basiert auf den Antworten, die die Mitgliedstaaten 2002 auf diesen Fragebogen gegeben haben.

Dieser gemeinsame Bericht wurde vom Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik und Verbraucherschutz" am 6. März 2003 und vom Rat „Wirtschaft und Finanzen" am 7. März 2003 als Beitrag zum Europäischen Rat vom März 2003 angenommen.

Mitteilung der Kommission vom 5. Dezember 2001 - Die Zukunft des Gesundheitswesens und der Altenpflege: Zugänglichkeit, Qualität und langfristige Finanzierbarkeit sichern [KOM(2001)723]

Diese Mitteilung folgt des Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon (März 2000), in denen darauf hingewiesen wurde, dass eine Reform der sozialen Sicherungssysteme erforderlich ist, um auch weiterhin eine hochwertige medizinische Versorgung gewährleisten zu können. Sie entspricht ferner dem Wunsch des Europäischen Rates von Göteborg (Juni 2001), für die Frühjahrstagung 2002 des Europäischen Rates einen Bericht über Leitlinien im Bereich des Gesundheitswesens und der Altenpflege erstellen.

See also

Weitere Informationen über Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege finden Sie auf der Website der Generaldirektion Beschäftigung und Soziales.

Letzte Änderung: 25.10.2005