Verfahrensordnung des Gerichtshofs der Europäischen Union

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verfahrensordnung des Gerichtshofs

WAS IST DER ZWECK DIESER VERFAHRENSORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der Gerichtshof ist eines der zwei Gerichte, aus denen der Gerichtshof der Europäischen Union, das Rechtsprechungsorgan der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft, besteht. Das zweite Gericht ist das Gericht. Ihre Aufgabe besteht darin, das Recht bei der Auslegung und Anwendung der Verträge zu wahren, insbesondere durch Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Rechtsakte der EU.

Organisation des Gerichtshofs

Der Gerichtshof setzt sich wie folgt zusammen:

Merkmale des Verfahrens

Das Verfahren vor dem Gerichtshof umfasst grundsätzlich folgende Schritte:

Ferner enthält die Verordnung besondere Bestimmungen in Bezug auf die verschiedenen Verfahren vor dem Gerichtshof:

Ersuchen um Vorabentscheidung

Die nationalen Gerichte können dem Gerichtshof ein Ersuchen um Vorabentscheidung vorlegen, um eine Frage zur Gültigkeit oder Auslegung des EU-Rechts zu stellen. Im Rahmen eines Ersuchens um Vorabentscheidung, können Erklärungen abgegeben werden und zwar insbesondere von:

Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts

Ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Gerichts kann eingelegt werden. In diesem Fall muss ein entsprechender Antrag an den Kanzler adressiert werden, der die unterstützenden Schriftsätze und rechtlichen Argumente enthält. Dieser Antrag muss auf teilweise oder vollständige Aufhebung der Entscheidung lauten.

WANN TRITT DIE VERFAHRENSORDNUNG IN KRAFT?

Die Verfahrensordnung ist am 1. November 2012 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verfahrensordnung des Gerichtshofs (ABl. L 265 vom 29.9.2012, S. 1-42)

Änderung der Verfahrensordnung des Gerichtshofs (ABl. L 173 vom 26.6.2013, S. 65)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2016/300 vom 29. Februar 2016 über die Regelung der Amtsbezüge für hochrangige Amtsträger in der EU (ABl. L 58 vom 4.3.2016, S. 1-12)

Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union (ABl. L 341 vom 24.12.2015, S. 14-17)

Letzte Aktualisierung: 11.08.2016