Transparenz-Register

Das Transparenz-Register ist ein gemeinsames Instrument des Europäischen Parlaments und der Kommission. Es soll die Bürger über die Organisationen und selbstständigen Einzelpersonen informieren, die Einfluss auf die Entscheidungsprozesse in der Europäischen Union nehmen. Das Transparenz-Register enthält auch einen Verhaltenskodex und ein Beschwerdeverfahren, durch das eventuelle Verstöße gegen den Verhaltenskodex aufgedeckt und geahndet werden können.

RECHTSAKT

Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission über die Einrichtung eines Transparenz-Registers für Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen.

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dieser Vereinbarung haben das Europäische Parlament und die Europäische Kommission ein gemeinsames Transparenz-Register geschaffen. Dieses Register enthält Informationen über die Organisationen und Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen. Die Informationen beziehen sich vor allem auf die Art der Tätigkeit, die Interessen, die sie verfolgen, und die Ressourcen, die sie für ihre Tätigkeit einsetzen.

Das Register enthält auch einen Verhaltenskodex und ein Beschwerdeverfahren, falls der Verdacht besteht, dass der Verhaltenskodex nicht eingehalten wurde.

Die Vereinbarung legt die Struktur des Transparenz-Registers, seinen Anwendungsbereich und die Verpflichtungen fest, die mit der Registrierung verbunden sind.

Interessenvertretung

Gemäß Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union (EU) pflegen die europäischen Einrichtungen einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft. Ziel dieses Dialogs ist, die Gestaltung und Umsetzung der EU-Politik durch regelmäßige und legitime Beziehungen zu den wichtigsten Interessengruppen zu optimieren.

Zahlreiche Organisationen haben ein „europäisches Büro“ in Brüssel eröffnet, um dort vertreten zu sein. Die Tätigkeit dieser Vertretungen besteht zum Beispiel darin, ihre Interessen wahrzunehmen und auf den Entscheidungsprozess der EU Einfluss zu nehmen.

Die Organisationen und Einzelpersonen, die diese Tätigkeiten ausüben, sollen im Transparenz-Register registriert und auf einen gemeinsamen Verhaltenskodex verpflichtet werden. Das Register leistet einen Beitrag zur Transparenz, zur Einhaltung der Rechtsvorschriften und der ethischen Grundsätze und hilft zu verhindern, dass Interessenvertreter unstatthaften Druck ausüben oder sich auf unlautere Weise Zugang zu Informationen oder zu politischen Entscheidungsträgern verschaffen.

Das Transparenz-Register ist Teil der Transparenzpolitik der EU. Die Registrierung ist freiwillig und stellt in keinem Fall eine Form der Akkreditierung der Organisationen durch die EU dar.

Struktur des Registers

Das Register enthält:

Anwendungsbereich

In den Anwendungsbereich des Registers fallen alle Tätigkeiten, mit denen auf die Politikgestaltung oder -umsetzung der EU-Organe unmittelbar oder mittelbar Einfluss genommen werden soll, unabhängig vom verwendeten Kommunikationskanal oder -medium (Medien, Foren, Organisation von Veranstaltungen, Denkfabriken usw.).

Von allen Organisationen oder Personen, deren Tätigkeitsbereich in den Anwendungsbereich des Registers fällt, wird erwartet, dass sie sich registrieren lassen.

Folgende Tätigkeiten sind vom Anwendungsbereich des Registers ausgenommen:

Das Register deckt alle Organisationen ab, deren Tätigkeiten zulässig sind (einschließlich der Lobbyisten). Allerdings müssen sich die Regierungen der Mitgliedstaaten und von Drittländern, internationale Organisationen und diplomatische Vertretungen nicht registrieren. Auch Kirchen und Religionsgemeinschaften, lokale und regionale Behörden fallen nicht in den Anwendungsbereich des Registers. Von Büros oder Körperschaften, die geschaffen wurden, um sie beim Umgang mit den EU-Organen zu repräsentieren, wird hingegen erwartet, dass sie sich registrieren lassen.

Bestimmungen, die nach der Registrierung anwendbar sind

Mit der Registrierung erklären die betroffenen Organisationen und Einzelpersonen, dass:

Umsetzung des Registers

Die Dienststellen des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission schaffen eine gemeinsame Verwaltungsstruktur mit der Bezeichnung „das gemeinsame Transparenz-Registersekretariat“. Zu den Aufgaben dieses Sekretariats gehört die laufende Verwaltung des Registers und die Umsetzung von Maßnahmen, die zur inhaltlichen Qualität des Registers beitragen.

Hintergrund

Für die Einrichtung des neuen Registers wird auf die bereits vorhandenen Registrierungssysteme zurückgegriffen, die das Europäische Parlament 1996 und die Europäische Kommission 2008 geschaffen haben. Das Register ist Teil der Umsetzung der europäischen Transparenzinitiative der Kommission aus dem Jahr 2007.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission

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ABl. L 191 vom 22.7.2011

See also

Letzte Änderung: 08.09.2011