Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission

Vereinbarung über die Änderung von Nummer 4 der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission

WAS IST DER ZWECK DER RAHMENVEREINBARUNG?

Sie soll die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission erleichtern und organisieren. Die Vereinbarung legt die für diese Zusammenarbeit notwendigen Verfahren fest.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Diese Rahmenvereinbarung enthält eine Reihe von Regeln im Zusammenhang mit der Arbeitsorganisation zwischen den beiden Organen, insbesondere in Bezug auf:

Politische Verantwortung der Kommission

Zwischen der Zusammensetzung der Kommission und dem Parlament besteht ein enger politischer Zusammenhang:

Angesichts der bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament gestattet die Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission über die Änderung von Nummer 4 der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission den Mitgliedern der Kommission, für einen Sitz im Europäischen Parlament zu kandidieren, ohne sich während der Kampagne beurlauben zu lassen.

Politischer Dialog

Ziel der Vereinbarung ist die Einrichtung einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Parlament. Dies wird erreicht durch

Zusammenarbeit in Gesetzgebungsverfahren

Die Vereinbarung regelt die Organisation der Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und der Kommission bei der Durchführung von Gesetzgebungsverfahren:

HAUPTDOKUMENT

Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission (ABl. L 304 vom 20.11.2010, S. 47-62)

Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission über die Änderung von Nummer 4 der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission (ABl. L 45 vom 17.2.2018, S. 46)

Letzte Aktualisierung: 12.03.2018