Regulierungsagenturen

Den europäischen Regulierungsagenturen mangelt es an einem gemeinsamen Rahmen für die Verwaltung sowie an Klarheit über ihre Rolle und ihre Rechenschaftspflicht. Mit dieser Mitteilung will die Kommission die interinstitutionelle Diskussion über die Rolle und den Platz der Regulierungsagenturen im Verwaltungsgefüge der EU wieder in Gang bringen. Diese Diskussion sollte schließlich zu einem gemeinsamen Konzept für die Aufgaben der Regulierungsagenturen führen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 11. März 2008: Europäische Agenturen – Mögliche Perspektiven {SEK(2008) 323} [KOM(2008) 135 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die vorliegende Mitteilung betrifft nur Regulierungsagenturen und nicht die Exekutivagenturen. Sie befasst sich mit dem Erfordernis eines gemeinsamen Konzepts für den Platz dieser Agenturen im europäischen Verwaltungsgefüge und mit der fehlenden Klarheit hinsichtlich ihrer Rolle und ihrer Rechenschaftspflicht. Gegenwärtig ist die Kommission dafür zuständig, die jeweilige Errichtung einer Agentur vorzuschlagen, doch treffen das Europäische Parlament und/oder der Ministerrat die endgültige Entscheidung. Ein gemeinsames Konzept der EU-Organe für die Regulierungsagenturen würde die Transparenz fördern und die Arbeitsmethoden verbessern. Das ist besonders wichtig, weil die Agenturen wesentliche, aber sehr verschiedenartige Rollen in einer Vielzahl von Politikbereichen spielen.

Die Aufgaben der Regulierungsagenturen können grob in folgende Kategorien eingeteilt werden:

Die spezifischen Aufgaben jeder Agentur sind in ihrem jeweiligen Gründungsrechtsakt niedergelegt. Diese Agenturen sind unabhängige Einrichtungen, die gewöhnlich von einem Lenkungsausschuss geleitet werden. Der Lenkungsausschuss ist dafür zuständig, die Leistungen der Agentur zu überwachen und den Direktor zu ernennen, der seinerseits für die operativen Tätigkeiten der Agentur verantwortlich ist. Die meisten Agenturen werden aus Mitteln des EU-Haushalts finanziert, so dass das Europäische Parlament für die Haushaltsentlastung zuständig ist. Weiterhin enthält die Haushaltsordnung mitsamt der Rahmenfinanzregelung gemeinsame Bestimmungen für das Finanzwesen der Agenturen. Es fehlen jedoch allgemeine Vorschriften über die Errichtung und die Arbeitsweise dieser Agenturen. Besonders fehlen auch klare Regeln darüber, wie sie über ihre Tätigkeit Rechenschaft abzulegen haben. Außerdem sind die Rolle und der Einfluss der anderen EU-Einrichtungen – zum Beispiel bei der Nominierung und Ernennung der Direktoren und Lenkungsausschüsse – bedenklich. Daher will die Kommission mit der vorliegenden Mitteilung die Debatte über die Verwaltung der Regulierungsagenturen wieder in Gang bringen.

Ein gemeinsamer Rahmen

Ein gemeinsames Konzept für die Verwaltung der Regulierungsagenturen sollte ein ausreichendes Maß an Vereinheitlichung vorsehen und den Unterschieden zwischen den Agenturen Rechnung tragen. Gleichzeitig sollte es den grundlegenden Anforderungen an Rechenschaftspflicht und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung gerecht werden. Daher sollte das gemeinsame Konzept für die Regulierungsagenturen die folgenden Punkte festlegen:

Um Einheitlichkeit herzustellen, könnte das gemeinsame Konzept die Änderung des Gründungsrechtsakts einer bestehenden Agentur erfordern.

Nächste Schritte

Die Kommission ruft zur Gründung einer interinstitutionellen Arbeitsgruppe auf, um eine politische Bewertung der Regulierungsagenturen vorzunehmen. Dem könnte ein rechtsverbindliches oder anderweitiges Instrument nachfolgen, das den Ergebnissen der Bewertung Gestalt gibt und sie transparent macht. Das Ziel besteht darin, gemeinsam eine politische Einigung über die Agenturen zu erreichen.

Parallel dazu wird die Kommission eine Evaluierung der bestehenden Regulierungsagenturen vornehmen, deren Ergebnisse spätestens 2009/2010 mitgeteilt werden sollen. In der Zwischenzeit werden keine neuen Agenturen vorgeschlagen, so dass die Evaluierung unter gleichbleibenden Bedingungen durchgeführt werden kann. Außerdem wird die Kommission ihre eigenen internen Verfahren hinsichtlich ihrer Beziehungen zu den Agenturen sowie ihre für die Agenturen verwendete Methode der Folgenabschätzung überprüfen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entwurf für eine interinstitutionelle Vereinbarung zur Festlegung von Rahmenbedingungen für die europäischen Regulierungsagenturen vom 25. Februar 2005 [KOM(2005) 59 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an den Rat vom 20. Dezember 1999: Teilnahme der Beitrittsländer an den Programmen, Agenturen und Ausschüssen der Gemeinschaft [KOM(1999) 710 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

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Letzte Änderung: 11.07.2008