Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien – Landwirtschaft, Fischerei und Lebensmittelsicherheit

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1203 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist seit 2005 Beitrittskandidat für die Europäische Union (EU). Die 2008 vom Rat angenommene Beitrittspartnerschaft unterstützt die Vorbereitungen des Landes im Hinblick auf seine künftige Mitgliedschaft und die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand. Die Beitrittsverhandlungen wurden 2008 noch nicht aufgenommen, da noch Fortschritte in Bezug auf die im Rahmen der Partnerschaft festgelegten Ziele und Bedingungen erzielt werden mussten.

In ihrem Bericht 2011 stellt die Kommission fest, dass bei der Anpassung an den EU-Besitzstand insgesamt Fortschritte erzielt wurden, auch wenn die Verwaltungskapazitäten noch nicht voll funktionsfähig sind.. Zufrieden stellende Fortschritte hat es auch im Bereich Lebensmittelsicherheit gegeben.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Das Kapitel Landwirtschaft umfasst eine Vielzahl häufig unmittelbar anwendbarer bindender Rechtsvorschriften. Die ordnungsgemäße Anwendung und effektive Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften durch eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung ist die Voraussetzung dafür, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) funktionieren kann. Die GAP erfordert die Einrichtung von Verwaltungs- und Kontrollstrukturen wie beispielsweise der Zahlstelle und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (IVKS) sowie den Aufbau von Kapazitäten zur Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen im ländlichen Raum. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem die EU-Rechtsvorschriften im Bereich direkter Beihilfen für Landwirte anwenden und die gemeinsamen Marktorganisationen für verschiedene landwirtschaftliche Erzeugnisse verwalten.

Die Rechtsvorschriften, die den gemeinschaftlichen Besitzstand für den Fischereisektor bilden, erfordern keine Umsetzung in innerstaatliches Recht. Es müssen aber Maßnahmen eingeführt werden, die die Verwaltungen und Wirtschaftsteilnehmer auf die Anwendung der Gemeinsamen Fischereipolitik (in den Bereichen Marktpolitik, Bewirtschaftung der Bestände und Verwaltung der Flotten, Inspektion und Kontrollen, Strukturmaßnahmen und staatliche Beihilfen) vorbereiten. In Einzelfällen sind Anpassungen bestehender Fischereiabkommen bzw. Übereinkommen mit Drittländern oder internationalen Organisationen erforderlich.

Die allgemeine Lebensmittelpolitik fixiert eine Reihe von Hygienevorschriften für die Lebensmittelproduktion. Außerdem sorgt der Besitzstand für genaue veterinärmedizinische Vorschriften, um auf dem Binnenmarkt für die Gewährleistung der Tiergesundheit, der artgerechten Tierhaltung und der Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft Sorge zu tragen. Auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes gibt es EU-Regelungen etwa zur Qualität des Saatguts, zu Pflanzenschutzmitteln, Schadorganismen und zur Tierernährung.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Weitere Fortschritte wurden in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums erzielt. Die wichtigsten Förderstrategien für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes werden schrittweise an die EU-Anforderungen angepasst. Die Angleichung an den Besitzstand erfordert weitere kontinuierliche Anstrengungen. Die Verwaltungskapazität wirft im gesamten Sektor Bedenken auf.

In den Bereichen Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit wurden gute Fortschritte erzielt, insbesondere im Hinblick auf die Annahme der neuen Rahmengesetze. Die Verwaltungskapazität der Behörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen reicht nicht aus, um eine angemessene Umsetzung des Besitzstands zu gewährleisten.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In ihrem Bericht 2010 erläutert die Kommission die Fortschritte, die das Land in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums erzielt hat. Fortschritte hat es auch im Bereich Lebensmittelsicherheit gegeben. In diesen beiden Bereichen konnte das Land seine Verwaltungskapazität erheblich verstärken. Außerdem hat Mazedonien mit den Vorbereitungen für die Umsetzung der europäischen Fischereipolitik begonnen.

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1334 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. - SEK(2008) 2699 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In ihrem Bericht von November 2008 stellt die Kommission fest, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (EJRM) beträchtliche Anstrengungen unternehmen muss, um ihre Agrarbestimmungen an das Gemeinschaftsrecht anzugleichen. Es hat Fortschritte im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung gegeben. Auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit wurde die Verwaltungskapazität sowohl hinsichtlich der Zahl der Bediensteten als auch hinsichtlich ihrer Kompetenz gestärkt. Die Vorbereitungen für die Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik befinden sich noch in einem frühen Stadium.

See also

Letzte Änderung: 21.12.2011