Subsidiarität

EINLEITUNG

Eines der Hauptanliegen der Regierungskonferenz über die Revision der Verträge bestand darin, die Europäische Union ihren Bürgern näher zu bringen und darauf zu achten, daß diese den europäischen Einigungsprozeß besser verstehen und darauf Einfluß nehmen können. Die an bestimmten Gemeinschaftspolitiken vorgenommenen Reformen, beispielsweise auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes oder der Beschäftigung, weisen in diese Richtung.

Die Subsidiarität war überdies stets ein wesentlicher Aspekt, wenn es darum ging, wie man den Erwartungen der Bürger besser gerecht werden könnte. Zur Konsolidierung dieses Grundsatzes, der eine wichtige Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren der Europäischen Union ist, wurde dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ein entsprechendes Protokoll beigefügt.

PROTOKOLL ÜBER DEN GRUNDSATZ DER SUBSIDIARITÄT

Im Oktober 1992 bestätigte der Europäische Rat erneut, daß Entscheidungen in der Union so bürgernah wie möglich und unter Einhaltung des Artikels 5 (vormals Artikel 3 b) des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft getroffen werden sollten. In diesem Sinne legte der Europäische Rat von Edinburgh (Dezember 1992) ein Gesamtkonzept für die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips fest (Grundprinzipien, Leitlinien und Verfahren).

Im "Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit" werden die vom Europäischen Rat von Edinburgh festgelegten Leitlinien kodifiziert und erhalten damit Rechtscharakter. Auf diese Weise wollen die Mitgliedstaaten bestimmte Aspekte im Zusammenhang mit der Subsidiarität formalisieren. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Aussagen:

Die wichtigste Voraussetzung für das Tätigwerden der Gemeinschaft wird im zweiten Unterabsatz des Artikels 5 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft formuliert: "soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahme auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können". Im Protokoll werden drei Punkte genannt, die bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, hilfreich sind: