Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: 7. UAP (2014-2020)

Das Siebte Umweltaktionsprogramm (UAP) gibt die Ausrichtung der Umweltpolitik der Union bis 2020 vor. Der neue Plan legt neun prioritäre Ziele fest, und zwar im Einklang mit einer langfristigen Perspektive, wo die Union bis 2050 stehen soll.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“.

ZUSAMMENFASSUNG

Geleitet von der langfristigen Vision „Im Jahr 2050 leben wir gut innerhalb der ökologischen Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ identifiziert dasSiebte Umweltaktionsprogramm (UAP) drei vorrangige Handlungsbereiche für die EU:

1.

Naturkapital

Hier stehen der Schutz, die Erhaltung und die Verbesserung der fruchtbaren Böden, der ertragfähigen Anbauflächen und Meeresgewässer, von Süßwasser und sauberer Luft sowie der Biodiversität, die dieses Naturkapital unterstützt, im Vordergrund. Das UAP verpflichtet die EU und ihre Mitgliedstaaten, die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie 2020 und des Blueprints für den Schutz der europäischen Wasserressourcen zu beschleunigen.

2.

Ressourcenschonende Wirtschaft

Um die EU in eine ressourcenschonende, CO2-arme Wirtschaft zu verwandeln, fordert das UAP

die vollständige Umsetzung des Klima- und Energiepakets, um die Meilensteine für 2020 zu erreichen und die nächsten Schritte im Bereich der Umweltpolitik für die Zeit nach 2020 zu bestimmen;

signifikante Verbesserungen hinsichtlich der Umweltleistung von Produkten während ihrer gesamten Lebensdauer;

die Verringerung der konsumbedingten Umweltbelastungen, einschließlich Belange wie die Bekämpfung von Lebensmittelabfällen und die nachhaltige Nutzung von Biomasse.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem darauf, den Abfall zur Ressource zu machen und einer effizienteren Nutzung unserer Wasserressourcen näher zu kommen.

3.

Gesunde Umwelt für gesunde Menschen

Unter diese Priorität fallen Herausforderungen hinsichtlich der menschlichen Gesundheit und des Wohlergehens, so z. B. Luft- und Wasserverschmutzung, übermäßige Lärmbelastung und Chemikalien. Im Rahmen des UAP stimmen alle Parteien folgenden Punkten zu:

die Rechtsvorschriften hinsichtlich der Luftqualität und der Lärmbelastungen zu aktualisieren;

die Umsetzung der Rechtsvorschriften hinsichtlich des Trinkwassers und der Badegewässer zu verbessern;

schädliche Chemikalien zu bekämpfen, darunter Nanomaterialien, Chemikalien, die das endokrine (Hormon-)System beeinflussen, und Chemikalien in Kombination, im Rahmen eines breiteren strategischen Ansatzes zur Erreichung einer nichttoxischen Umwelt.

GEEIGNETE RAHMENBEDINGUNGEN

Die prioritären Ziele 4 bis 7 des UAP haben zum Ziel, Europa bei der Umsetzung der ersten drei Ziele zu unterstützen, und zwar durch

verbesserte Umsetzung der Rechtsvorschriften;

bessere Information durch Verbesserung der Wissensgrundlage;

mehr und vernünftigere Investitionen zugunsten der Umwelt- und Klimapolitik;

vollständige Einbeziehung von Umweltvorschriften und -aspekten in andere Politikbereiche.

Die beiden letzten prioritären Ziele des Programms sind

nachhaltige Städte;

Bewältigung internationaler Herausforderungen (im Hinblick auf Umwelt und Klima).

Das 7. UAP trat im Januar 2014 in Kraft. Nun liegt es an den EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten, die Umsetzung des Programms sicherzustellen und zu gewährleisten, dass die definierten prioritären Ziele bis 2020 erreicht werden.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Beschluss Nr. 1386/2013/EU

17.1.2014

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ABl. L 354 vom 28.12.2013

Letzte Aktualisierung: 04.07.2014