24.11.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 473/21


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2021/C 473/07)

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Nationale Seite der von Portugal neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen. (1) Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich nur um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.

Ausgabestaat: Portugal

Anlass: Olympische Spiele von Tokio

Beschreibung des Münzmotivs: Das Münzbild zeigt die Symbole des portugiesischen Olympischen Komitees. Das Münzdesign war 2020 vom Rat gebilligt worden und die Ausgabe der Münze ursprünglich für Mitte 2020 geplant. Da die Spiele jedoch wegen der Covid-19-Pandemie auf die Zeit vom 23. Juli bis 8. August 2021 verlegt wurden, beschlossen die Casa da Moeda und das Olympische Komitee, die Ausgabe zu verschieben. Deshalb wurden einige Details der Gestaltung aktualisiert. So wurde insbesondere für das Jahr 2020 nun das kürzere zweistellige Format mit Apostroph gewählt („Tóquio’20“), gefolgt vom Ausgabejahr 2021 und dem Namen des Künstlers neben dem Münzzeichen.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Geschätzte Prägeauflage: 510 000

Ausgabedatum: Mitte 2021


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).