22.11.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 470/6 |
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2021/C 470/06)
Nationale Seite der von Andorra neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen. (1) Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich insbesondere ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.
Ausgabestaat: Andorra
Anlass: Wir kümmern uns um unsere Seniorinnen und Senioren
Beschreibung des Münzmotivs: Das Münzthema „CUIDEM LA NOSTRA GENT GRAN“ (Wir kümmern uns um unsere Seniorinnen und Senioren) wird dargestellt durch die Hand eines jungen Menschen, die eine andere Hand hält, welche vom Alter gezeichnet ist. Unter den Händen ist ein Stethoskop abgebildet. Der Name des Ausgabestaats „ANDORRA“ umgibt mehrere Abbildungen des SARS-CoV-2-Virus und symbolisiert das Engagement des Staates, die Ausbreitung des Virus zu verhindern und sich um seiner Bürgerinnen und Bürger zu kümmern. Ferner zeigt das Münzmotiv das Ausgabejahr „2021“. Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Geschätzte Prägeauflage:70 000
Ausgabedatum: Letztes Quartal 2021
(1) Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.
(2) Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).