4.4.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 118/19


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2018/C 118/06)

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Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat : Italien

Anlass : 60. Jahrestag der Einrichtung des italienischen Gesundheitsministeriums

Beschreibung des Münzmotivs : Das Münzinnere zeigt eine allegorische Darstellung der Gesundheit sowie einige Symbole für die Tätigkeiten des Ministeriums: Umwelt, Forschung, Ernährung und Medizin. Links ist das Kürzel der Republik Italien „RI“ und oben das Münzzeichen der Münze von Rom „R“ zu sehen; an der Basis der weiblichen Figur sind die Initialen der Künstlerin Silvia Petrassi abgebildet. Von links nach rechts sind im Halbkreis der Schriftzug „MINISTERO DELLA SALUTE“ (Gesundheitsministerium) und die Jahreszahlen „1958-2018“ zu lesen.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Voraussichtliche Prägeauflage :

Ausgabedatum : März 2018


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).