23.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 444/5


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2017/C 444/06)

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Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat : Italien

Anlass : 70. Jahrestag des Inkrafttretens der italienischen Verfassung

Beschreibung des Münzmotivs : Enrico De Nicola fertigt als vorläufiges Staatsoberhaupt am 27. Dezember 1947 die Verfassung der Italienischen Republik aus. Rechts von De Nicolas ist Regierungschef Alcide De Gasperi zu sehen, zu seiner Linken der Präsident der Verfassunggebenden Versammlung Italiens, Umberto Terracini. Im oberen Teil der Münze sind der Schriftzug „CONSTITUZIONE“ sowie das Monogramm der Italienischen Republik, „RI“, zu lesen. Im unteren Teil der nationalen Seite stehen der Schriftzug „CON SICURA COSCIENZA“, das Münzzeichen der Münze von Rom, „R“, und die Daten „1948 • 2018“, also das Jahr des Inkrafttretens der italienischen Verfassung und das Ausgabejahr der Münze.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Voraussichtliche Prägeauflage :

Datum der Ausstellung : Januar 2018


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).