9.11.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 377/1


BEKANNTMACHUNG EINES ALLGEMEINEN AUSWAHLVERFAHRENS

EPSO/AST-SC/06/17

SEKRETARIATSKRÄFTE/BÜROANGESTELLTE (M/W) (SC 1 UND SC 2)

(2017/C 377 A/01)

Bewerbungsschluss: 12. Dezember 2017, 12.00 Uhr mittags (MEZ)

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt ein allgemeines Auswahlverfahren auf der Grundlage von Prüfungen zur Erstellung von Reservelisten durch, von denen die EU-Organe neue Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes als Sekretariatskräfte und Büroangestellte (Beamte der Funktionsgruppe „Assistenz“ — AST-SC) einstellen können.

Die vorliegende Bekanntmachung und ihre Anhänge bilden den rechtlich verbindlichen Rahmen für dieses Auswahlverfahren.

Die Allgemeinen Vorschriften für allgemeine Auswahlverfahren finden Sie in ANHANG II.

Anzahl der Plätze auf der Reserveliste:

BESOLDUNGSGRUPPE SC 1: 210

BESOLDUNGSGRUPPE SC 2: 123

Bitte beachten Sie, dass die zu besetzenden Stellen der Besoldungsgruppe SC 2 sich überwiegend in Luxemburg befinden.

Diese Bekanntmachung bezieht sich auf zwei Besoldungsgruppen. Sie können sich jedoch nur für eine davon bewerben. Die Wahl ist zum Zeitpunkt der elektronischen Bewerbung zu treffen und kann nicht mehr geändert werden, nachdem Sie Ihren Online-Bewerbungsbogen validiert haben.

Bewerber für die Besoldungsgruppe SC 2: Wenn der Prüfungsausschuss die Erfüllung der Zulassungsbedingungen prüft, kann er Ihre Bewerbung der Besoldungsgruppe SC 1 zuordnen, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

Sie haben bei den Multiple-Choice-Tests (siehe Ziffer 2, Abschnitt „WIE LÄUFT DAS AUSWAHLVERFAHREN AB?“) eines der besten Gesamtergebnisse für die Besoldungsgruppe SC 2 erzielt.

Aus Ihren Angaben im Bewerbungsbogen geht hervor, dass Sie die Zulassungsbedingungen für die Besoldungsgruppe SC 2 nicht erfüllen, wohl aber diejenigen für die Besoldungsgruppe SC 1.

Sie haben in Ihrer Bewerbung einer Neuzuordnung in die Besoldungsgruppe SC 1 zugestimmt.

Sie haben auch bei den Multiple-Choice-Tests eines der besten Gesamtergebnisse für die Besoldungsgruppe SC 1 erzielt.

In diesem Fall werden Sie für den Rest des Verfahrens als Bewerber für eine Einstellung in die Besoldungsgruppe SC 1 betrachtet.

Diese Neuzuordnung erfolgt vor der Einladung zu den Assessment-Prüfungen auf der Grundlage Ihrer Angaben in der Online-Bewerbung. Bewerber, deren Ergebnisse unterhalb des Schwellenwerts für die besten Ergebnisse in der Besoldungsgruppe SC 2 liegen, kommen für eine Neuzuordnung in die Besoldungsgruppe SC 1 nicht in Betracht.

WELCHE AUFGABEN ERWARTEN MICH?

Mitarbeiter der Funktionsgruppe AST-SC führen Sekretariats- oder Bürotätigkeiten und sonstige gleichwertige Aufgaben durch, die einen bestimmten Grad an Selbstständigkeit verlangen.

In ANHANG I finden Sie weitere Informationen zu den typischen Aufgaben.

KOMME ICH FÜR EINE BEWERBUNG INFRAGE?

Der Bewerbungsbogen besteht aus zwei Teilen, für die jeweils eine bestimmte Frist gilt (siehe unten). Zum Zeitpunkt der Validierung des ersten Teils Ihrer Online-Bewerbung müssen Sie ALLE nachstehenden Zulassungsbedingungen erfüllen:

1)    Allgemeine Zulassungsbedingungen:

Sie müssen als Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats im Besitz Ihrer bürgerlichen Ehrenrechte sein.

Sie müssen Ihren Verpflichtungen im Rahmen der nationalen Rechtsvorschriften über den Wehrdienst nachgekommen sein.

Sie müssen den sittlichen Anforderungen der Tätigkeit genügen.

2)    Besondere Zulassungsbedingungen — Sprachen:

Sie müssen mindestens zwei EU-Amtssprachen beherrschen, d. h., in einer der beiden Sprachen benötigen Sie mindestens gründliche Kenntnisse (Niveau C1), in der anderen mindestens ausreichende Kenntnisse (Niveau B2).

Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Mindestniveaus sich auf alle im Bewerbungsbogen genannten sprachlichen Kompetenzen (Sprechen, Schreiben, Lesen und Hörverständnis) beziehen. Diese entsprechen den im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen genannten Kompetenzen (https://europass.cedefop.europa.eu/de/resources/european-language-levels-cefr).

In der vorliegenden Bekanntmachung werden diese Sprachen wie folgt bezeichnet:

Sprache 1: Sprache, in der einige der computergestützten Multiple-Choice-Tests absolviert werden.

Sprache 2: Sprache, in der der zweite Teil des Bewerbungsbogens auszufüllen ist und die übrigen Multiple-Choice-Tests sowie die Prüfungen der Assessment-Phase absolviert werden. In dieser Sprache erfolgt die Kommunikation zwischen EPSO und den Bewerbern, die eine gültige Bewerbung eingereicht haben. Diese Sprache darf nicht mit Sprache 1 identisch sein.

Für das vorliegende Auswahlverfahren wird EPSO unter Berücksichtigung des Bedarfs der Dienststellen (siehe unten) als Sprache 2 die fünf Sprachen zulassen, die von den Bewerbern im ersten Teil ihres Bewerbungsbogens am häufigsten mit Niveau B2 oder höher angegeben werden .

Warum steht für die Sprache 2 nur eine begrenzte Anzahl an Sprachen zur Auswahl?

Aus praktischen und organisatorischen Gründen können nicht alle Phasen des Auswahlverfahrens in 24 Sprachen durchgeführt werden. Um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten, basiert die Methode der Assessment-Phase insbesondere darauf, dass die Bewerber von einem gemeinsamen Prüfungsausschuss, der sich aus einer begrenzten Anzahl von Mitgliedern zusammensetzt, beurteilt werden.

Darüber hinaus nutzen EPSO und der Prüfungsausschuss eine begrenzte Anzahl von Verkehrssprachen, um die Bewerber auf der Grundlage einheitlicher Kriterien zu vergleichen und ihre Bewerbungsbögen zu überprüfen.

Ferner sollten die für jede zusätzliche Sprache erforderlichen Ressourcen und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der zusätzlichen Personen stehen, die sich im Falle einer weiteren Sprachoption für das Auswahlverfahren bewerben könnten.

Aus diesen Gründen haben EPSO und die EU-Organe beschlossen, dass höchstens fünf Sprachen als Sprache 2 zur Auswahl gestellt werden können.

Aus denselben Gründen empfiehlt es sich, die Sprachen, in denen der Schriftwechsel zwischen den Bewerbern, die eine gültige Bewerbung eingereicht haben, und den Organen erfolgt und die Bewerbungsbögen zu erstellen sind, auf die Sprache 2 der Bewerber zu beschränken.

Wie werden die Sprachen festgelegt, die als Sprache 2 zugelassen werden?

Die EU-Organe setzen voraus, dass neue Mitarbeiter ab dem Zeitpunkt ihrer Einstellung in der Lage sind, bei ihrer täglichen Arbeit mit einer breiten Anzahl an Kollegen, Interessenträgern und Bürgern effizient zu kommunizieren. Andernfalls wäre die Arbeitsfähigkeit der EU-Organe erheblich beeinträchtigt.

Um möglichst vielen Bewerbern, die eine der fünf zur Auswahl stehenden Verkehrssprachen (siehe oben) beherrschen, die Teilnahme zu ermöglichen, werden die Bewerber gebeten, ihre Kenntnisse in allen EU-Amtssprachen, in denen Sie über das geforderte Mindestniveau verfügen, anzugeben. Danach ermittelt EPSO anhand aller Bewerbungsbögen, die bis Ablauf der ersten Frist validiert wurden, in absteigender Reihenfolge diejenigen Sprachen, die mit Niveau B2 oder höher angegeben wurden, und gleicht diese mit dem Bedarf der Dienststellen ab, um eine geeignete Auswahl sicherzustellen. Auf dieser Grundlage legt EPSO in seiner Eigenschaft als Anstellungsbehörde die fünf Sprachen fest, in denen die Assessment-Phase durchgeführt wird (Sprache 2). Diese werden Ihnen kurz nach Ablauf der Anmeldefrist mitgeteilt.

3)    Besondere Zulassungsbedingungen — Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung:

Besoldungsgruppen SC 1 und SC 2:

abgeschlossene, mindestens einjährige postsekundäre Ausbildung in direktem Zusammenhang mit der Art der Tätigkeit

oder

Sekundarschulabschluss, der zum Besuch einer postsekundären Bildungsstätte berechtigt, und eine anschließende, direkt mit der Art der Tätigkeit in Zusammenhang stehende Berufserfahrung von mindestens drei Jahren

oder

mindestens einjährige Berufsausbildung (entsprechend dem Niveau 4 des Europäischen Qualifikationsrahmens — http://ec.europa.eu/ploteus/search/site?f%5B0%5D=im_field_entity_type%3A97) sowie eine anschließende mindestens dreijährige Berufserfahrung . Sowohl die Ausbildung als auch die Berufserfahrung müssen direkt mit der Art der Tätigkeit in Zusammenhang stehen.

Hinweis: Die oben genannte Berufserfahrung kann nicht auf die nachfolgend verlangte Berufserfahrung angerechnet werden.

Beispiele für Mindestabschlüsse finden Sie in ANHANG III.

Zusätzliche Berufserfahrung:

—   Betrifft nur die Besoldungsgruppe SC 2:

Mindestens vierjährige zusätzliche Berufserfahrung in direktem Zusammenhang mit der Art der Tätigkeit.

Diese Berufserfahrung kann nur angerechnet werden, wenn sie nach Erhalt des Bildungsabschlusses und/oder im Anschluss an die Berufserfahrung erworben wurde, der bzw. die zur Teilnahme am Auswahlverfahren berechtigt (siehe Besoldungsgruppen SC 1 und SC 2 oben).

WIE LÄUFT DAS AUSWAHLVERFAHREN AB?

1)    Bewerbung

Der Bewerbungsbogen besteht aus zwei Teilen:

i)

Der erste Teil des Bewerbungsbogens ist bis zum Ablauf der in der vorliegenden Bekanntmachung genannten Anmeldefrist auszufüllen. Wenn Sie diesen ersten Teil ausfüllen, müssen Sie bestätigen, dass Sie die Zulassungskriterien dieses Auswahlverfahrens erfüllen. Zudem werden Sie gebeten, Ihre Kenntnisse in allen EU-Amtssprachen anzugeben, in denen Sie mindestens über das Niveau B2 (selbstständige Sprachverwendung) verfügen (mindestens zwei Sprachen) . Kurz nach Ablauf der Anmeldefrist werden Ihnen die fünf Sprachen mitgeteilt, in denen die Assessment-Phase durchgeführt wird. Diesen ersten Teil des Bewerbungsbogens können Sie in jeder beliebigen EU-Amtssprache ausfüllen.

Mit der Validierung des ersten Teils Ihres Bewerbungsbogens bestätigten Sie ehrenwörtlich, dass Sie alle im Abschnitt „Komme ich für eine Bewerbung infrage?“ genannten Bedingungen erfüllen.

ii)

Wenn mindestens eine der Sprachen, bei denen Sie im ersten Teil des Bewerbungsbogens Kenntnisse auf dem Niveau B2 oder höher angegeben haben, unter den fünf Sprachen ist, die als Sprache 2 zugelassen wurden, werden Sie aufgefordert, den zweiten Teil Ihres Bewerbungsbogens in der von Ihnen gewählten Sprache 2 auszufüllen (siehe Abschnitt „Besondere Zulassungsbedingungen — Sprachen“). In der Aufforderung wird Ihnen eine verbindliche Frist genannt, in der dieser Teil auszufüllen ist. Hierbei werden Sie gebeten, weitere für dieses Auswahlverfahren relevante Angaben zu machen (beispielsweise zu Ihren Bildungsabschlüssen und/oder Ihrer Berufserfahrung). Ferner müssen Sie unter den Sprachen, die Sie bereits im ersten Teil Ihres Bewerbungsbogens angegeben haben, Ihre Sprache 1 und Ihre Sprache 2 festlegen. Als Sprache 1 können Sie jede der 24 EU-Amtssprachen wählen, als Sprache 2 eine der fünf zur Auswahl stehenden Sprachen. Wenn Sie keine dieser fünf Sprachen angegeben haben, werden Sie vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Nachdem Sie die einzelnen Teile Ihres Bewerbungsbogens validiert haben, können Sie sie nicht mehr ändern.

Bitte beachten Sie, dass der erste und der zweite Teil Ihrer Bewerbung innerhalb der geltenden Fristen auszufüllen und zu validieren sind.

2)    Computergestützte Multiple-Choice-Tests

Wenn Sie den zweiten Teil Ihres Bewerbungsbogens in Ihrer Sprache 2 fristgerecht validiert haben, werden Sie zu computergestützten Multiple-Choice-Tests in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum eingeladen.

Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie einen Termin für die Multiple-Choice-Tests buchen. Folgen Sie dazu den Anweisungen, die Sie von EPSO erhalten haben. In der Regel können Sie zwischen verschiedenen Terminen und Testzentren wählen. Die Phasen, in denen Sie die Buchung vornehmen und die Tests absolvieren können, sind zeitlich begrenzt.

Die computergestützten Multiple-Choice-Tests werden nach folgendem Schema durchgeführt:

Tests

Sprache

Fragen

Dauer

Bewertung

Erforderliche Mindestpunktzahl

Sprachlogisches Denken

Sprache 1

20 Fragen

35 Min.

Höchstpunktzahl: 20

Sprachlogisches und abstraktes Denken zusammen: 15 von 30 Punkten

Zahlenverständnis

Sprache 1

10 Fragen

20 Min.

Höchstpunktzahl: 10

5 von 10

Abstraktes Denken

Sprache 1

10 Fragen

10 Min.

Höchstpunktzahl: 10

Sprachlogisches und abstraktes Denken zusammen: 15 von 30 Punkten

Berufliche Fähigkeiten:

IT-Grundkenntnisse

Sprache 2

30 Fragen

12 Min.

Höchstpunktzahl: 30

IT-Grundkenntnisse sowie Setzen von Schwerpunkten und Organisationsfähigkeit: 27 von 54 Punkten

Berufliche Fähigkeiten:

Setzen von Schwerpunkten und Organisationsfähigkeit

Sprache 2

24 Fragen

30 Min.

Höchstpunktzahl: 24

Das Nichtbestehen dieser Tests führt zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Die bei diesen Tests erzielten Punkte gehen nicht in die Berechnung der bei den anderen Tests während der Assessment-Phase erzielten Punkte ein.

3)    Prüfung der Teilnahmeberechtigung

Anhand der Angaben in den Online-Bewerbungen wird geprüft, ob die Bewerber die im Abschnitt „Komme ich für eine Bewerbung infrage?“ genannten Zulassungsbedingungen erfüllen. EPSO prüft, ob die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllt sind, der Prüfungsausschuss, ob die besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

Die Bewerbungen der Personen, die bei allen Prüfungen die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben, werden in absteigender Reihenfolge — angefangen bei den Bewerbern, die bei den Multiple-Choice-Tests die höchste Gesamtpunktzahl erreicht haben — auf die Erfüllung der Zulassungsbedingungen überprüft. Diese Prüfung wird so lange fortgesetzt, bis für jede Besoldungsgruppe die Anzahl an teilnahmeberechtigten Bewerbern erreicht ist, die zu den Prüfungen der Assessment-Phase eingeladen werden können. Die Unterlagen der anderen Bewerber werden nicht geprüft. Zu den Prüfungen der Assessment-Phase werden etwa 2-mal, höchstens jedoch 2,5-mal so viele Bewerber eingeladen, wie pro Besoldungsgruppe in die Reserveliste aufgenommen werden.

4)    Assessment-Phase

Wenn Sie laut den Angaben in Ihrer Online-Bewerbung sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen und zu den Bewerbern gehören, die bei allen Multiple-Choice-Tests die jeweils erforderliche Mindestpunktzahl und eines der besten Gesamtergebnisse erzielt haben, werden Sie zur eintägigen Assessment-Phase eingeladen, die in Ihrer Sprache 2 durchgeführt wird und voraussichtlich in Brüssel stattfindet.

Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie Ihre Nachweise (Originale oder beglaubigte Kopien) zur Assessment-Phase mitbringen. EPSO wird diese Unterlagen während Ihrer Prüfungen scannen und Ihnen am selben Tag zurückgeben.

Im Rahmen der Assessment-Phase werden sieben allgemeine Kompetenzen, die jeweils mit maximal 10 Punkten bewertet werden, und die für dieses Auswahlverfahren geforderten Fachkompetenzen anhand von vier Prüfungen (elektronische Postkorbübung, Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen und zwei Prüfungen zur Bewertung der fachspezifischen Kompetenzen) nach folgendem Schema geprüft:

Kompetenzen

Prüfungen

1.

Analyse und Problemlösung

elektronische Postkorbübung (e-tray)

2.

Kommunikationsfähigkeit

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

3.

Qualitäts- und Ergebnisorientierung

elektronische Postkorbübung (e-tray)

4.

Persönliche und berufliche Weiterbildung

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

5.

Setzen von Schwerpunkten und Organisationsfähigkeit

elektronische Postkorbübung (e-tray)

6.

Belastbarkeit

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

7.

Teamfähigkeit

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

Erforderliche Mindestpunktzahl

35 von 70


Kompetenzen

Prüfungen

Fachspezifische Kompetenzen

Prüfungen zu den Microsoft-Office-Kenntnissen

(Microsoft Office ist die von den EU-Organen am häufigsten verwendete Software)

Praktische Prüfung zur Bewertung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit (insbesondere Rechtschreibung, Wortschatz und Grammatik)

Erforderliche Mindestpunktzahl

12 von 20

6 von 10

5)    Reserveliste

Nachdem der Prüfungsausschuss die Teilnahmeberechtigung der Bewerber anhand der vorgelegten Nachweise überprüft hat, erstellt er für jede Besoldungsgruppe eine Reserveliste der Bewerber, die alle Zulassungsbedingungen erfüllen und nach der Assessment-Phase bei allen Prüfungen die erforderliche Mindestpunktzahl und die besten Gesamtergebnisse erzielt haben. Es werden so viele Bewerber aufgenommen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Die Namen auf der Liste werden in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

Die Reservelisten und die Kompetenzpässe der erfolgreichen Bewerber mit dem qualitativen Feedback des Prüfungsausschusses werden den EU-Organen für die Einstellungsverfahren und zur künftigen Karriereplanung zur Verfügung gestellt. Die Aufnahme in die Reserveliste begründet weder ein Recht auf eine Einstellung noch eine Garantie hierfür .

WANN UND WO KANN ICH MEINE BEWERBUNG EINREICHEN?

Zur Bewerbung benötigen Sie ein EPSO-Konto. Bitte beachten Sie, dass Sie für alle EPSO-Bewerbungen nur ein Konto erstellen dürfen.

Erste Frist: Bewerben Sie sich online über die EPSO-Website http://jobs.eu-careers.eu bis zum:

12. Dezember 2017, 12.00 Uhr mittags (MEZ).

Den Bewerbern, die eine Aufforderung zum Ausfüllen des zweiten Teils ihres Bewerbungsbogens erhalten, wird kurz nach Ablauf dieser ersten Frist mitgeteilt, bis wann der zweite Teil des Bewerbungsbogens auszufüllen ist.


ANHANG I

AUFGABEN

Die EU-Organe suchen Sekretariatskräfte/Büroangestellte zur Wahrnehmung verschiedener Verwaltungs-, Kommunikations- und/oder finanzbezogener Aufgaben in ihren Dienststellen.

In der Regel unterstützen Sekretariatskräfte/Büroangestellte eine oder mehrere Personen, Dienststellen oder Referate des Organs, wobei häufig IT-Anwendungen (u. a. Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Datenbanken) zum Einsatz kommen. Gründliche Kenntnisse dieser IT-Tools sind daher erforderlich.

Die Aufgaben sind vielfältig und können Folgendes umfassen:

Vorbereitung, Bearbeitung, Fertigstellung und Überprüfung von Dokumenten (Erstellung, Layout, Formatierung, Tabellen) mithilfe spezieller Software;

Dokumentenmanagement und Aktenbearbeitung (Eingang, Bearbeitung, Follow-up und Ablage von Dokumenten, Berichten und Schriftverkehr, Überwachung der Fristen, Archivierung usw.);

Unterstützung bei der Abfassung von Pressemitteilungen, Berichten und anderen Texten für unterschiedliche Medien;

Unterstützung bei der Ausarbeitung von Präsentationen zu Kommunikationsmaßnahmen für interne und externe Zielgruppen;

Bearbeitung haushaltstechnischer Vorgänge unter Einhaltung der geltenden Finanzvorschriften (administrative Kontrolle von Ausschreibungen, Vorbereitung von Verträgen, Überwachung der damit zusammenhängenden Transaktionen usw.);

Bearbeitung und Follow-up von Personal- oder Verfahrensakten;

Beschaffung, Zusammenstellung und Weiterleitung von Informationen (Aktualisierung der Datenbanken und Dateien);

Organisation und Koordinierung der Verwaltungstätigkeiten des Referats/der Abteilung (Sitzungen, Dienstreisen, Materialbeschaffung usw.);

Führen und Aktualisieren des Referats-/Abteilungskalenders, Beantwortung von Anrufen, Entgegennehmen von Mitteilungen.

Ende von ANHANG I. Klicken Sie hier, um zum Haupttext zurückzukehren.


ANHANG II

ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR ALLGEMEINE AUSWAHLVERFAHREN

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Jede Bezugnahme in einem von EPSO organisierten Auswahlverfahren auf Personen eines bestimmten Geschlechts gilt grundsätzlich ebenso für Personen anderen Geschlechts.

Teilen sich mehrere Bewerber mit gleichem Ergebnis in einer Phase des Auswahlverfahrens den letzten Platz, werden sie alle zur nächsten Phase zugelassen. Gleiches gilt für Bewerber, die nach einer erfolgreichen Berufung nachträglich wieder zugelassen wurden.

Wenn mehrere Bewerber für den letzten verfügbaren Platz auf der Reserveliste in Betracht kommen, werden sie alle in die Liste aufgenommen. Gleiches gilt für Bewerber, die nach einer erfolgreichen Berufung zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens nachträglich wieder zugelassen wurden.

1.   WER KANN SICH BEWERBEN?

1.1.   Allgemeine und besondere Zulassungsbedingungen

Die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen (einschließlich Sprachkenntnissen) für die einzelnen Fachgebiete oder Profile finden Sie im Abschnitt „Komme ich für eine Bewerbung infrage?“.

Die besonderen Zulassungsbedingungen (Qualifikationen, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse) variieren je nach gesuchtem Profil. Bitte erläutern Sie die für die Ausübung der Tätigkeit relevanten Qualifikationen und Ihre einschlägige Berufserfahrung (falls verlangt) in Ihrer Bewerbung so präzise wie möglich (siehe Abschnitt „Komme ich für eine Bewerbung infrage?“ dieser Bekanntmachung).

a)

Bildungsabschlüsse und/oder Abschlusszeugnisse: Bildungsabschlüsse, die Sie in der oder außerhalb der EU erworben haben, müssen durch eine offizielle Stelle in einem EU-Mitgliedstaat (z. B. das Bildungsministerium) anerkannt sein. Der Prüfungsausschuss trägt den unterschiedlichen Bildungssystemen Rechnung.

Im Falle postsekundärer Bildungsabschlüsse, einer Fach- oder Berufsausbildung bzw. einer Spezialisierung sind die Dauer und die behandelten Themen anzugeben. Des Weiteren ist zu präzisieren, ob es sich um einen Vollzeit-, Teilzeit- oder Abendlehrgang gehandelt hat.

b)

Ihre Berufserfahrung (falls verlangt) wird nur dann berücksichtigt, wenn sie für die Ausübung der künftigen Tätigkeit relevant ist und

nachweislich eine echte Erwerbstätigkeit darstellt,

gegen Entgelt geleistet wurde,

ein Anstellungs- oder Dienstleistungsverhältnis umfasst und

folgende Bedingungen erfüllt sind:

Freiwilligentätigkeit: vergütete Tätigkeiten, die in Umfang (geleistete Wochenstunden) und Dauer einer regulären Erwerbstätigkeit entsprechen;

Praktika: vergütete Praktika;

Wehrdienst: Wehrdienst, der vor oder nach Erwerb des Bildungsabschlusses, der zur Teilnahme am Auswahlverfahren berechtigt, abgeleistet wurde, wobei höchstens die Dauer der gesetzlichen Wehrpflicht Ihres Mitgliedstaats angerechnet wird;

Mutterschafts-/Vaterschafts-/Adoptionsurlaub: sofern dieser im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses genommen wurde;

Promotion: Anrechnung von höchstens drei Jahren, sofern die Promotion tatsächlich erlangt wurde, unabhängig von einer etwaigen Vergütung der Doktorandentätigkeit;

Teilzeittätigkeit: anteilige Berechnung auf der Grundlage der geleisteten Arbeitsstunden; für eine sechsmonatige Halbtagstätigkeit würden beispielsweise drei Monate angerechnet.

1.2.   Nachweise

In verschiedenen Phasen des Auswahlverfahrens werden Sie aufgefordert, als Nachweis Ihrer Staatsbürgerschaft ein zum Zeitpunkt der Frist für Ihre Bewerbung (bei einem zweiteiligen Bewerbungsszenario zum Zeitpunkt der Frist für den ersten Teil Ihrer Bewerbung) gültiges offizielles Dokument (z. B. Reisepass oder Personalausweis) vorzulegen.

Für alle Beschäftigungszeiten sind Originale oder beglaubigte Kopien folgender Dokumente erforderlich:

Bescheinigungen des (der) ehemaligen und derzeitigen Arbeitgeber(s), aus der die Art der Tätigkeiten, die Ebene, auf der sie ausgeführt wurden, sowie Beschäftigungsbeginn und -ende hervorgehen. Die Unterlagen müssen den offiziellen Briefkopf und Stempel des Unternehmens sowie den Namen und die Unterschrift der zuständigen Person enthalten;

oder Arbeitsvertrag/-verträge sowie die jeweils erste und letzte Lohn- oder Gehaltsabrechnung mit einer detaillierten Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten;

(im Falle nicht lohn- oder gehaltsabhängiger Berufstätigkeit, z. B. Selbstständige, freie Berufe) Rechnungsbelege oder Auftragsscheine mit detaillierter Angabe der ausgeführten Tätigkeiten oder andere einschlägige offizielle Belege;

(im Falle von Konferenzdolmetschern, bei denen Berufserfahrung gefordert wird) Nachweise über die Zahl der Konferenzdolmetschtage und die Sprachen, aus denen bzw. in die gedolmetscht wurde.

In der Regel werden keine Nachweise über die Sprachkenntnisse verlangt, außer bei bestimmten Auswahlverfahren für Sprachenberufe oder Spezialisten.

Sie können zu jedem Zeitpunkt des Auswahlverfahrens um weitere Informationen gebeten werden. EPSO wird Sie darüber informieren, welche Nachweise zu welchem Zeitpunkt erforderlich sind.

1.3.   Chancengleichheit und besondere Vorkehrungen

Falls Sie eine Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung haben, die Sie an der Testteilnahme hindern könnten, geben Sie dies bitte auf dem Bewerbungsbogen an und teilen Sie uns mit, welche besonderen Vorkehrungen erforderlich sind. Tritt die Behinderung oder Beeinträchtigung nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein, ist EPSO so schnell wie möglich darüber zu unterrichten (siehe unten).

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur berücksichtigt werden kann, wenn Sie eine Bescheinigung der in Ihrem Land zuständigen Behörde oder ein ärztliches Attest an EPSO schicken. Ihre Unterlagen werden geprüft, damit erforderlichenfalls angemessene Vorkehrungen getroffen werden können.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das „EPSO-Accessibility-Team“:

per E-Mail (EPSO-accessibility@ec.europa.eu),

per Fax (+32 22998081) oder

per Post:

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

EPSO accessibility

Avenue de Cortenbergh/Kortenberglaan 25

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

2.   WER BEURTEILT MICH?

Es wird ein Prüfungsausschuss eingesetzt, der die Bewerber untereinander vergleicht, um anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Kriterien die Personen auszuwählen, die aufgrund ihrer Kompetenzen, Fähigkeiten und Qualifikationen am besten geeignet sind. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses legen den Schwierigkeitsgrad der Prüfungen fest und genehmigen deren Inhalt auf der Grundlage der Vorschläge von EPSO.

Um die Unabhängigkeit des Prüfungsausschusses zu gewährleisten, ist es den Bewerbern sowie allen anderen nicht zum Prüfungsausschuss gehörenden Personen ausdrücklich untersagt, zu einem Mitglied des Prüfungsausschusses Kontakt aufzunehmen. Eine Ausnahme bilden Prüfungen, die eine direkte Interaktion zwischen den Bewerbern und dem Prüfungsausschuss erfordern.

Bewerber, die ihren Standpunkt oder ihre Rechte geltend machen möchten, müssen dies schriftlich tun, indem sie ihre Mitteilungen an den Prüfungsausschuss über EPSO einreichen, das diese an den Prüfungsausschuss weiterleitet. Den Bewerbern ist es untersagt, sich entgegen diesen Vorschriften direkt oder indirekt an den Prüfungsausschuss zu wenden. Bei Zuwiderhandlung können die Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden.

Familiäre oder hierarchische Beziehungen zwischen einem Bewerber und einem Mitglied des Prüfungsausschusses stellen einen Interessenkonflikt dar. Die Prüfungsausschüsse sind gehalten, EPSO eine derartige Situation unverzüglich mitzuteilen, wenn sie davon Kenntnis erlangen. EPSO wird jeden Fall im Einzelnen prüfen und die jeweils geeigneten Maßnahmen ergreifen. Die Nichteinhaltung der vorgenannten Vorschriften kann für die Mitglieder des Prüfungsausschusses Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen und zum Ausschluss der Bewerber vom Auswahlverfahren führen (siehe Ziffer 4.4).

Die Namen der einzelnen Mitglieder des Prüfungsausschusses werden auf der EPSO-Website (www.eu-careers.eu) vor Beginn des Assessment-Centers/der Assessment-Phase veröffentlicht.

3.   KOMMUNIKATION

3.1.   Kommunikation mit EPSO

Bitte konsultieren Sie Ihr EPSO-Konto mindestens zweimal pro Woche, um den Stand Ihrer Bewerbung zu verfolgen. Ist Ihnen dies aufgrund eines technischen Problems seitens EPSO nicht möglich, ist EPSO unverzüglich zu unterrichten:

vorzugsweise über die Schaltfläche „Kontaktieren Sie uns“ auf der EPSO-Website (www.eu-careers.eu) oder

telefonisch via „Europe Direct“ (00 800 67 89 10 11) oder

per Post:

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

Avenue de Cortenbergh/Kortenberglaan 25

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

EPSO behält sich das Recht vor, keine Anfragen zu beantworten, wenn die entsprechenden Informationen eindeutig aus der vorliegenden Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, den dazugehörigen Anhängen oder der EPSO-Website (u. a. unter „Fragen und Antworten“) hervorgehen.

Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel zu Ihrer Bewerbung Ihren Namen (wie in Ihrem EPSO-Konto angegeben), Ihre Bewerbernummer und die Nummer des Auswahlverfahrens an.

EPSO wendet die Grundsätze des Kodex für gute Verwaltungspraxis an: https://ec.europa.eu/info/about-european-union/principles-and-values/ethics-and-integrity/code-conduct-eu-staff_de (veröffentlicht im Amtsblatt). EPSO behält sich demzufolge das Recht vor, bei Schreiben mit mehrfach gleichlautendem oder beleidigendem Inhalt bzw. Äußerungen ohne erkennbaren Sinn und Zweck den Schriftwechsel einzustellen.

3.2.   Zugang zu Informationen

Als Teilnehmer an einem Auswahlverfahren werden Ihnen vor dem Hintergrund der Begründungspflicht besondere Rechte für den Zugang zu bestimmten Sie betreffenden Informationen gewährt, damit Sie im Falle einer ablehnenden Entscheidung ein Rechtsmittel einlegen können.

Diese Begründungspflicht muss in einem ausgewogenen Verhältnis zur Vertraulichkeit der Arbeiten der Prüfungsausschüsse stehen, die die Unabhängigkeit des Prüfungsausschusses und Objektivität der Auswahl gewährleistet. Aus Gründen der Vertraulichkeit können die Ansichten der Mitglieder des Prüfungsausschusses in Bezug auf individuelle oder vergleichende Beurteilungen der Bewerber nicht offengelegt werden.

Diese Rechte gelten speziell für Bewerber allgemeiner Auswahlverfahren. Aus den Vorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten lassen sich über die in diesem Abschnitt dargelegten Rechte hinaus keinerlei weiteren Ansprüche ableiten.

3.2.1.   Automatische Benachrichtigung

Nach jeder Phase eines Auswahlverfahrens erhalten Sie über Ihr EPSO-Konto automatisch folgende Informationen:

Multiple-Choice-Tests: Ihre Ergebnisse sowie eine Aufstellung mit Ihren Antworten und den korrekten Antworten nach Referenzzahlen/-buchstaben. Der Zugang zum Wortlaut der Fragen und Antworten ist explizit ausgeschlossen;

Zulassung: Information, ob Sie zugelassen wurden oder, falls nicht, welche Zulassungskriterien nicht erfüllt waren;

Talent Screener (Talentfilter): Ihre Ergebnisse sowie eine Aufstellung mit der Gewichtung der einzelnen Fragen, die für Ihre Antworten vergebenen Punkte sowie Ihre Gesamtpunktzahl;

Vorauswahltests: Ihre Ergebnisse;

Zwischenprüfungen: Ihre Ergebnisse, wenn Sie nicht zu den Bewerbern zählen, die zur nächsten Phase zugelassen wurden;

Assessment-Center/Assessment-Phase: Ihren Kompetenzpass mit der Gesamtpunktzahl, die Sie für jede Kompetenz erzielt haben, und dem quantitativen und qualitativen Feedback des Prüfungsausschusses zu Ihren Ergebnissen des Assessment-Centers/der Assessment-Phase (sofern Sie nicht vom Auswahlverfahren ausgeschossen wurden).

EPSO übermittelt den Bewerbern generell keine Ausgangstexte oder Aufgabenstellungen, da diese gegebenenfalls in künftigen Auswahlverfahren wiederverwendet werden. Bei bestimmten Tests jedoch können die Ausgangstexte oder Aufgabenstellungen ausnahmsweise auf der EPSO-Website veröffentlicht werden, sofern

die Prüfungen abgeschlossen sind,

die Ergebnisse feststehen und den Bewerbern mitgeteilt wurden und

die Ausgangstexte/Aufgabenstellungen nicht in künftigen Auswahlverfahren wiederverwendet werden.

3.2.2.   Auskunftsersuchen

Sie können eine unkorrigierte Kopie Ihrer Antworten bei den schriftlichen Prüfungen anfordern, deren Inhalte in künftigen Auswahlverfahren nicht wiederverwendet werden. Antworten auf Fallstudien sind hiervon ausdrücklich ausgeschlossen.

Insbesondere Ihre korrigierten Antworten sowie Einzelheiten zur Bewertung unterliegen der Geheimhaltungspflicht für die Arbeiten des Prüfungsausschusses und werden nicht offengelegt.

EPSO ist bestrebt, den Bewerbern im Einklang mit der Begründungspflicht sowie unter Beachtung der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses und der Datenschutzbestimmungen so viele Informationen wie möglich zur Verfügung zu stellen. Alle Auskunftsersuchen werden mit Blick auf diese Pflichten geprüft.

Auskunftsersuchen sind über die Schaltfläche „Kontaktieren Sie uns“ auf der EPSO-Website (www.eu-careers.eu) binnen zehn Kalendertagen, nachdem Sie Ihre Ergebnisse über Ihr EPSO-Konto erhalten haben, zu übermitteln.

4.   BESCHWERDEN UND PROBLEME

4.1.   Technische Probleme

Wenn Sie in irgendeiner Phase des Auswahlverfahrens mit einem ernsthaften technischen oder organisatorischen Problem konfrontiert sind, teilen Sie dies EPSO bitte unverzüglich mit, damit dem Problem nachgegangen und die nötigen Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können:

vorzugsweise über die Schaltfläche „Kontaktieren Sie uns“ auf der EPSO-Website (www.eu-careers.eu) oder

per Post:

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

Avenue de Cortenbergh/Kortenberglaan 25

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel Ihren Namen (wie in Ihrem EPSO-Konto angegeben), Ihre Bewerbernummer und die Nummer des Auswahlverfahrens an.

Wenn ein Problem außerhalb der Testzentren auftritt (z. B. bei der Bewerbung oder Terminbuchung), übermitteln Sie EPSO (siehe Ziffer 3.1) bitte eine knappe Beschreibung des Problems.

Bei einem Problem in einem Testzentrum

informieren Sie das Aufsichtspersonal und bitten es, Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten, und

übermitteln Sie EPSO über die Schaltfläche „Kontaktieren Sie uns“ auf der EPSO-Website (www.eu-careers.eu) eine knappe Beschreibung des Problems.

4.2.   Interne Überprüfungsverfahren

4.2.1.   Fehler in den computergestützten Multiple-Choice-Fragen

Die Datenbank mit den Multiple-Choice-Fragen wird von EPSO und den Prüfungsausschüssen laufend einer eingehenden Qualitätskontrolle unterzogen.

Falls Sie allerdings der Meinung sind, dass ein Fehler in einer oder mehrerer der Multiple-Choice-Fragen Ihnen Probleme bei der Beantwortung bereitet hat, können Sie beantragen, dass der Prüfungsausschuss die betreffende(n) Frage(n) überprüft („Neutralisierungsverfahren“).

Gemäß diesem Verfahren kann der Prüfungsausschuss beschließen, die fehlerhafte Frage nicht zu werten und die ursprünglich für diese Frage vorgesehene Punktzahl auf die verbleibenden Testfragen zu verteilen. Die Neuberechnung der Punkte betrifft nur die Bewerber, denen die betreffende Prüfungsfrage tatsächlich gestellt wurde. Die in der vorliegenden Bekanntmachung jeweils angegebene Benotung der Tests bleibt unverändert.

Beschwerden zu Multiple-Choice-Fragen sind wie folgt einzulegen:

Verfahren: Bitte kontaktieren Sie EPSO (siehe Ziffer 3.1) ausschließlich über das Online-Kontaktformular;

Sprache: die von Ihnen für das betreffende Auswahlverfahren gewählte Sprache 2;

Frist: binnen zehn Kalendertagen ab dem Datum Ihrer computergestützten Tests;

weitere Angaben: Bitte beschreiben Sie, worum es bei der Frage ging (Inhalt), damit die betreffende Frage ermittelt werden kann, und erläutern Sie den angeblichen Fehler möglichst präzise.

Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht wurden oder in denen die strittige(n) Testfrage(n) oder der vermutete Fehler nicht klar beschrieben werden, werden nicht berücksichtigt.

Insbesondere Anträgen, bei denen lediglich auf angebliche Übersetzungsfehler hingewiesen wird, ohne diese näher auszuführen, wird nicht stattgegeben.

4.2.2.   Anträge auf Überprüfung

Sie können eine Überprüfung jeder Entscheidung des Prüfungsausschusses oder von EPSO beantragen, mit der Ihre Ergebnisse festlegt werden und/oder bestimmt wird, ob Sie zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens zugelassen werden oder nicht.

Ein Überprüfungsantrag kann sich auf Folgendes stützen:

einen materiellen Fehler im Auswahlverfahren und/oder

einen Verstoß gegen das Beamtenstatut, die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, die dazugehörigen Anhänge und/oder die gängige Rechtsprechung durch den Prüfungsausschuss oder durch EPSO.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Gültigkeit der Bewertung des Prüfungsausschusses in Bezug auf die Qualität Ihrer Leistung bei einer Prüfung oder die Relevanz Ihrer Qualifikationen und Berufserfahrung nicht anfechten können. Diese Bewertung ist Ausdruck eines Werturteils des Prüfungsausschusses. Eine Beanstandung der Bewertung Ihrer Tests, Erfahrung und/oder Qualifikationen kann nicht als Beweis dafür dienen, dass dem Prüfungsausschuss ein Fehler unterlaufen ist. Überprüfungsanträgen auf dieser Grundlage kann nicht stattgegeben werden.

Anträge auf Überprüfung sind wie folgt einzureichen:

Verfahren: Bitte kontaktieren Sie EPSO (siehe Ziffer 3.1);

Sprache: die von Ihnen für das betreffende Auswahlverfahren gewählte Sprache 2;

Frist: binnen zehn Kalendertagen, nachdem Ihnen die Entscheidung, die Sie anfechten wollen, über Ihr EPSO-Konto mitgeteilt wurde;

weitere Angaben: Bitte geben Sie präzise an, welche Entscheidung Sie anfechten wollen, und begründen Sie Ihren Antrag.

Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht wurden, werden nicht berücksichtigt.

Binnen 15 Arbeitstagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Die Stelle, die die angefochtene Entscheidung getroffen hat (entweder der Prüfungsausschuss oder EPSO), wird Ihren Antrag prüfen und darüber befinden. Danach geht Ihnen so schnell wie möglich ein mit Gründen versehenes Antwortschreiben zu.

Wird Ihrem Antrag stattgegeben, nehmen Sie das Auswahlverfahren in der Phase wieder auf, in der Sie ausgeschlossen wurden, und zwar unabhängig von der Phase, in der sich das Auswahlverfahren zu diesem Zeitpunkt befindet.

4.3.   Sonstige Beschwerdewege

4.3.1.   Verwaltungsbeschwerden

Als Teilnehmer an einem allgemeinen Auswahlverfahren haben Sie das Recht, eine Verwaltungsbeschwerde an den Direktor von EPSO in seiner Funktion als Anstellungsbehörde zu richten.

Sie können Beschwerde einreichen gegen eine Entscheidung (bzw. gegen die Tatsache, dass eine Entscheidung nicht getroffen wurde), wenn sich diese direkt und unmittelbar auf Ihren Rechtsstatus als Bewerber auswirkt. Voraussetzung jedoch ist, dass ein klarer Verstoß gegen die Vorschriften des Auswahlverfahrens vorliegt. Der Direktor von EPSO ist nicht befugt, ein Werturteil des Prüfungsausschusses zu ändern (siehe Ziffer 4.2.2).

Verwaltungsbeschwerden sind wie folgt einzureichen:

Verfahren: Bitte kontaktieren Sie EPSO (siehe Ziffer 3.1);

Sprache: die von Ihnen für das betreffende Auswahlverfahren gewählte Sprache 2;

Frist: binnen drei Monaten nach Mitteilung der Entscheidung, die Sie anfechten möchten, oder ab dem Tag, an dem die Entscheidung hätte getroffen werden müssen;

weitere Angaben: Bitte geben Sie präzise an, welche Entscheidung Sie anfechten wollen, und begründen Sie Ihren Antrag.

Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht wurden, werden nicht berücksichtigt.

4.3.2.   Rechtsmittel

Als Teilnehmer an einem allgemeinen Auswahlverfahren haben Sie das Recht, ein Rechtsmittel beim Gericht einzulegen.

Wenn Sie eine Entscheidung von EPSO anfechten wollen, müssen Sie zunächst eine Verwaltungsbeschwerde einreichen (siehe Ziffer 4.3.1).

Rechtsmittel sind wie folgt einzulegen:

Verfahren: siehe Website des Gerichts (http://curia.europa.eu/jcms/).

4.3.3.   Europäischer Bürgerbeauftragter

Alle Unionsbürger und in der EU ansässigen Personen können eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einlegen.

Einer Beschwerde beim Bürgerbeauftragten müssen die geeigneten administrativen Schritte bei dem betroffenen Organ oder der betroffenen Einrichtung vorausgegangen sein (siehe Ziffern 4.1-4.3).

Eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten hat keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Fristen für die Einlegung einer Verwaltungsbeschwerde oder eines Rechtsmittels.

Beschwerden beim Bürgerbeauftragten sind wie folgt einzulegen:

Verfahren: siehe Website des Europäischen Bürgerbeauftragten (http://www.ombudsman.europa.eu/).

4.4.   Ausschluss vom Auswahlverfahren

Sie können jederzeit vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden, wenn EPSO feststellt, dass Sie

mehr als ein EPSO-Konto erstellt haben;

sich für Fachgebiete oder Profile beworben haben, die nicht miteinander vereinbar sind;

nicht die Zulassungsbedingungen erfüllen;

falsche Angaben gemacht haben oder für Ihre Angaben die entsprechenden Nachweise fehlen;

keinen Testtermin gebucht oder die Tests nicht absolviert haben;

während der Tests betrogen haben;

in Ihrem Bewerbungsbogen nicht die Sprache(n), die als Sprache 2 zugelassen wurde(n), oder nicht das für die Sprache 2 erforderliche Mindestniveau angegeben haben;

versucht haben, unerlaubten Kontakt zu einem Mitglied des Prüfungsausschusses aufzunehmen;

EPSO nicht über einen möglichen Interessenkonflikt mit einen Mitglied des Prüfungsausschusses informiert haben;

Ihre Bewerbung in einer anderen als der (den) in der vorliegenden Bekanntmachung des Auswahlverfahrens angegebenen Sprache(n) eingereicht haben (die Verwendung einer anderen Sprache kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn es sich um Eigennamen, offizielle Titel oder Stellenbezeichnungen handelt gemäß den Nachweisen oder Bezeichnungen/Titeln von Abschlüssen); und/oder

Ihre Unterlagen bei anonym benoteten schriftlichen oder praktischen Tests eindeutig gekennzeichnet oder mit Ihrem Namen versehen haben.

Bei Bewerbern auf eine Stelle bei den EU-Organen und -Einrichtungen wird ein Höchstmaß an Integrität vorausgesetzt. Jede Form von Betrug oder versuchtem Betrug kann rechtliche Konsequenzen haben und dazu führen, dass Sie zu künftigen Auswahlverfahren nicht mehr zugelassen werden.

Ende von ANHANG II. Klicken Sie hier, um zum Haupttext zurückzukehren.


ANHANG III

BEISPIELE FÜR MINDESTABSCHLÜSSE (PRO LAND UND BESOLDUNGSGRUPPE), DIE DEN IN DEN BEKANNTMACHUNGEN VON AUSWAHLVERFAHREN GEFORDERTEN ABSCHLÜSSEN GRUNDSÄTZLICH ENTSPRECHEN

Bitte klicken Sie hier für eine leicht lesbare Übersicht.

 

AST-SC 1 bis AST-SC 6

AST 1 bis AST 7

AST 3 bis AST 11

AD 5 bis AD 16

LAND

Sekundarschulabschluss (der den Zugang zur postsekundären Bildung ermöglicht)

Postsekundärer Bildungsabschluss (postsekundäre nichtuniversitäre Ausbildung oder universitärer Kurzzeitstudiengang von mindestens zwei Jahren)

Ausbildung auf Hochschulniveau (von mindestens drei Jahren)

Ausbildung auf Hochschulniveau (von mindestens vier Jahren)

Belgique — België — Belgien

Certificat de l’enseignement secondaire supérieur (CESS)/Diploma secundair onderwijs

Diplôme d’aptitude à accéder à l’enseignement supérieur (DAES)/

Getuigschrift van hoger secundair onderwijs

Diplôme d’enseignement professionnel

Getuigschrift van het beroepssecundair onderwijs

Candidature — Kandidaat

Graduat — Gegradueerde

Bachelor/Professioneel gerichte Bachelor

Bachelor académique (180 crédits)

Academisch gerichte Bachelor (180 ECTS)

Licence/Licentiaat

Master

Diplôme d’études approfondies (DEA)

Diplôme d’études spécialisées (DES)

Diplôme d’études supérieures spécialisées (DESS)

Gediplomeerde in de Voortgezette Studies (GVS)

Gediplomeerde in de Gespecialiseerde Studies (GGS)

Gediplomeerde in de Aanvullende Studies (GAS)

Agrégation/Aggregaat

Ingénieur industriel/Industrieel ingenieur

Doctorat/Doctoraal diploma

България

Диплома за завършено средно образование

Специалист по …

 

Диплома за висше образование

Бакалавър

Магистър

Česká republika

Vysvědčení o maturitní zkoušce

Vysvědčení o absolutoriu (Absolutorium) + diplomovaný specialista (DiS.)

Diplom o ukončení

bakalářského studia (Bakalář)

Diplom o ukončení vysokoškolského studia

Magistr

Doktor

Danmark

Bevis for:

Studentereksamen

Højere Forberedelseseksamen (HF)

Højere Handelseksamen (HHX)

Højere Afgangseksamen (HA)

Bac pro: Bevis for Højere Teknisk Eksamen (HTX)

Videregående uddannelser

= Bevis for = Eksamensbevis som (erhversakademiuddannelse AK)

Bachelorgrad (BA or BS)

Professionsbachelorgrad

Diplomingeniør

Kandidatgrad/Candidatus

Master/Magistergrad (mag.art)

Licenciatgrad

ph.d.-grad

Deutschland

Abitur/Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife

Fachabitur/Zeugnis der Fachhochschulreife

 

Fachhochschulabschluss

Bachelor

Hochschulabschluss/ Fachhochschulabschluss/ Master

Magister Artium/Magistra Artium

Staatsexamen/Diplom

Erstes Juristisches Staatsexamen

Doktorgrad

Eesti

Gümnaasiumi lõputunnistus + riigieksamitunnistus

Lõputunnistus kutsekeskhariduse omandamise kohta

Tunnistus keskhariduse baasil kutsekeskhariduse omandamise kohta

Bakalaureusekraad (min 120 ainepunkti)

Bakalaureusekraad (< 160 ainepunkti)

Rakenduskõrghariduse diplom

Bakalaureusekraad (160 ainepunkti)

Magistrikraad

Arstikraad

Hambaarstikraad

Loomaarstikraad

Filosoofiadoktor

Doktorikraad (120–160 ainepunkti)

Éire/Ireland

Ardteistiméireacht, Grád D3, i 5 ábhar

Leaving Certificate Grade D3 in 5 subjects

Gairmchlár na hArdteistiméireachta (GCAT)

Leaving Certificate Vocational Programme (LCVP)

Teastas Náisiúnta

National Certificate

Gnáthchéim bhaitsiléara

Ordinary bachelor degree

Dioplóma náisiúnta (ND, Dip.)

National diploma (ND, Dip.)

Ardteastas (120 ECTS)

Higher Certificate (120 ECTS)

Céim onóracha bhaitsiléara (3 bliana/180 ECTS) (BA, B.Sc, B.Eng)

Honours bachelor degree (3 years/180 ECTS) (BA, B.Sc, B.Eng)

Céim onóracha bhaitsiléara (4 bliana/240 ECTS)

Honours bachelor degree (4 years/240 ECTS)

Céim ollscoile

University degree

Céim mháistir (60-120 ECTS)

Master’s degree (60-120 ECTS)

Dochtúireacht

Doctorate

Ελλάδα

Απολυτήριο Γενικού Λυκείου Απολυτήριο Κλασικού Λυκείου

Απολυτήριο Τεχνικού Επαγγελματικού Λυκείου

Απολυτήριο Ενιαίου Πολυκλαδικού Λυκείου

Απολυτήριο Ενιαίου Λυκείου

Απολυτήριο Τεχνολογικού Επαγγελματικού Εκπαιδευτηρίου

Δίπλωμα επαγγελματικής κατάρτισης (ΙΕΚ)

 

Πτυχίο ΑΕΙ (πανεπιστημίου,

πολυτεχνείου, ΤΕΙ)

Μεταπτυχιακό Δίπλωμα Ειδίκευσης

(2ος κύκλος)

Διδακτορικό Δίπλωμα (3ος κύκλος)

España

Bachillerato + Curso de Orientación Universitaria (COU)

Bachillerato

BUP

Diploma de Técnico especialista

FP grado superior (Técnico superior)

Diplomado/ Ingeniero técnico

Licenciatura

Máster

Ingeniero

Título de Doctor

France

Baccalauréat

Diplôme d’accès aux études universitaires (DAEU)

Brevet de technicien

Diplôme d’études universitaires générales (DEUG)

Brevet de technicien supérieur (BTS)

Diplôme universitaire de technologie (DUT)

Diplôme d’études universitaires scientifiques et techniques (DEUST)

Licence

Maîtrise

Maîtrise des sciences et techniques (MST), maîtrise des sciences de gestion (MSG), diplôme d’études supérieures techniques (DEST), diplôme de recherche technologique (DRT),

diplôme d’études supérieures

spécialisées (DESS), diplôme

d’études approfondies (DEA),

master 1, master 2 professionnel,

master 2 recherche

Diplôme des grandes écoles

Diplôme d’ingénieur

Doctorat

Italia

Diploma di maturità (vecchio ordinamento)

Perito ragioniere

Diploma di superamento dell’esame di Stato conclusivo dei corsi di studio di istruzione secondaria superiore

Diploma universitario (DU)

Certificato di specializzazione tecnica superiore/

Attestato di competenza (4 semestri)

Diploma di laurea — L (breve)

Diploma di laurea (DL)

Laurea specialistica (LS)

Master di I livello

Dottorato di ricerca (DR)

Κύπρος

Απολυτήριο

Δίπλωμα = Programmes offered by Public/Private Schools of Higher Education (for the latter accreditation is compulsory)

Higher Diploma

 

Πανεπιστημιακό Πτυχίο/Bachelor

Master

Doctorat

Latvija

Atestāts par vispārējo vidējo izglītību

Diploms par profesionālo vidējo izglītību

Diploms par pirmā līmeņa profesionālo augstāko izglītību

Bakalaura diploms (min. 120 kredītpunktu)

Bakalaura diploms (160 kredītpunktu)

Profesionālā bakalaura diploms

Maģistra diploms

Profesionālā maģistra diploms

Doktora grāds

Lietuva

Brandos atestatas

Aukštojo mokslo diplomas

Aukštesniojo mokslo diplomas

Profesinio bakalauro diplomas

Aukštojo mokslo diplomas

Aukštojo mokslo diplomas

Bakalauro diplomas

Magistro diplomas

Daktaro diplomas

Meno licenciato diplomas

Luxembourg

Diplôme de fin d’études secondaires et techniques

BTS

Brevet de maîtrise

Brevet de technicien supérieur

Diplôme de premier cycle universitaire (DPCU)

Diplôme universitaire de technologie (DUT)

Bachelor

Diplôme d’ingénieur technicien

Master

Diplôme d’ingénieur industriel

DESS en droit européen

Magyarország

Gimnáziumi érettségi bizonyítvány

Szakközépiskolai érettségi — képesítő bizonyítvány

Felsőfokú szakképesítést

igazoló bizonyítvány (Higher

Vocational Programme)

Főiskolai oklevél

Alapfokozat (Bachelor degree 180 credits)

Egyetemi oklevél

Alapfokozat (Bachelor degree 240 credits)

Mesterfokozat (Master degree)

(Osztatlan mesterképzés)

Doktori fokozat

Malta

Advanced Matriculation or GCE Advanced level in 3 subjects (2 of them grade C or higher)

Matriculation certificate (2 subjects at Advanced level and 4 at Intermediate level including Systems of Knowledge with overall grade A-C) + Passes in the Secondary Education Certificate examination at Grade 5

2 A Levels (passes A-C) + a number of subjects at Ordinary level, or equivalent

MCAST diplomas/certificates

Higher National Diploma

Bachelor’s degree

Bachelor’s degree

Master of Arts

Doctorate

Nederland

Diploma VWO

Diploma staatsexamen (2 diploma’s)

Diploma staatsexamen voorbereidend wetenschappelijk onderwijs

(Diploma staatsexamen VWO)

Diploma staatsexamen hoger algemeen voortgezet onderwijs (Diploma staatsexamen HAVO)

Kandidaatsexamen

Associate degree (AD)

Bachelor (WO)

HBO bachelor degree

Baccalaureus of „Ingenieur“

HBO/WO Master’s degree

Doctoraal examen/Doctoraat

Österreich

Matura/Reifeprüfung

Reife- und Diplomprüfung

Berufsreifeprüfung

Kollegdiplom/ Akademiediplom

Fachhochschuldiplom/Bakkalaureus/Bakkalaurea

Universitätsdiplom/ Fachhochschuldiplom/

Magister/Magistra

Master

Diplomprüfung, Diplom-Ingenieur

Magisterprüfungszeugnis Rigorosenzeugnis

Doktortitel

Polska

Świadectwo dojrzałości

Świadectwo ukończenia liceum ogólnokształcącego

Dyplom ukończenia kolegium nauczycielskiego

Świadectwo ukończenia szkoły policealnej

Licencjat/Inżynier

Magister/Magister inżynier

Dyplom doktora

Portugal

Diploma de Ensino Secundário/

Certificado de Habilitações do Ensino Secundário

 

Bacharel Licenciado

Licenciado

Mestre

Doutorado

Republika Hrvatska

Svjedodžba o državnoj maturi

Svjedodžba o završnom ispitu

Stručni pristupnik/pristupnica

Baccalaureus/Baccalaurea (sveučilišni prvostupnik/prvostupnica)

Baccalaureus/Baccalaurea (sveučilišni prvostupnik/prvostupnica)

Stručni specijalist

Magistar struke

Magistar inženjer/magistrica inženjerka (mag. ing)

Doktor struke

Doktor umjetnosti

România

Diplomă de bacalaureat

Diplomă de absolvire

(Colegiu universitar)

învățământ preuniversitar

Diplomă de licenţă

Diplomă de licenţă

Diplomă de inginer

Diplomă de urbanist

Diplomă de master

Certificat de atestare (studii academice

postuniversitare)

Diplomă de doctor

Slovenija

Maturitetno spričevalo

(spričevalo o poklicni maturi)

(spričevalo o zaključnem izpitu)

Diploma višje strokovne šole

Diploma o pridobljeni visoki strokovni izobrazbi

Univerzitetna diploma/magisterij/specializacija/doktorat

Slovensko

Vysvedčenie o maturitnej skúške

Absolventský diplom

Diplom o ukončení bakalárskeho štúdia (Bakalár)

Diplom o ukončení vysokoškolského štúdia

Bakalár (Bc.)

Magister

Magister/Inžinier

ArtD.

Suomi/Finland

Ylioppilastutkinto tai peruskoulu + kolmen vuoden ammatillinen koulutus —Studentexamen eller grundskola + treårig yrkesinriktad utbildning

(Betyg över avlagd yrkesexamen på andra stadiet)

Todistus yhdistelmäopinnoista

(Betyg över kombinationsstudier)

Ammatillinen opistoasteen tutkinto — Yrkesexamen på institutnivå

Kandidaatin tutkinto — Kandidatexamen/ Ammattikorkeakoulututkinto —

Yrkeshögskoleexamen (min. 120 opintoviikkoa — studieveckor)

Maisterin tutkinto — Magisterexamen/

Ammattikorkeakoulututkinto —

Yrkeshögskoleexamen (min. 160 opintoviikkoa — studieveckor)

Tohtorin tutkinto (Doktorsexamen) joko 4 vuotta tai 2 vuotta lisensiaatin tutkinnon jälkeen — antingen 4 år eller 2 år efter licentiatexamen

Lisensiaatti/Licentiat

Sverige

Slutbetyg från gymnasieskolan

(3-årig gymnasial utbildning)

Högskoleexamen (80 poäng)

Högskoleexamen, 2 år, 120 högskolepoäng

Yrkeshögskoleexamen/

Kvalificerad yrkeshögskoleexamen, 1–3 år

Kandidatexamen (akademisk examen omfattande minst 120 poäng, varav 60 poäng fördjupade studier i ett ämne + uppsats motsvarande 10 poäng)

Meriter på grundnivå:

Kandidatexamen, 3 år, 180 högskolepoäng (Bachelor)

Magisterexamen (akademisk examen omfattande minst 160 poäng, varav 80 poäng fördjupade studier i ett ämne + uppsats motsvarande 20 poäng eller två uppsatser motsvarande 10 poäng vardera)

Licentiatexamen

Doktorsexamen

Meriter på avancerad nivå:

Magisterexamen, 1 år, 60 högskolepoäng

Masterexamen, 2 år, 120 högskolepoäng

Meriter på forskarnivå:

Licentiatexamen, 2 år, 120 högskolepoäng

Doktorsexamen, 4 år, 240 högskolepoäng

United Kingdom

General Certificate of Education Advanced level — 2 passes or equivalent (grades A to E)

BTEC National Diploma

General National Vocational Qualification (GNVQ), advanced level

Advanced Vocational Certificate of Education, A level (VCE A level)

Higher National Diploma/Certificate (BTEC)/SCOTVEC

Diploma of Higher Education (DipHE)

National Vocational Qualifications (NVQ)

Scottish Vocational Qualifications (SVQ) level 4

(Honours) Bachelor degree

NB: Master’s degree in Scotland

Honours Bachelor degree

Master’s degree (MA, MB, MEng, MPhil, MSc)

Doctorate

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