28.1.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 29/25


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/05/2017

Wissenschaftliches Mobilitätsprogramm Intra-Afrika

(2017/C 29/15)

1.   Ziele und Beschreibung

Allgemeines Ziel dieses Programms ist es, durch eine stärkere Verfügbarkeit von ausgebildeten und beruflich hoch qualifizierten Arbeitskräften in Afrika eine nachhaltige Entwicklung zu fördern und letztlich zur Armutsbekämpfung beizutragen.

Das konkrete Ziel des Programms besteht in einer Verbesserung der Qualifikationen und Kompetenzen von Studierenden und Personal durch eine verbesserte innerafrikanische Mobilität. Durch eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen in Afrika wird der Zugang zu hochwertiger Bildung verbessert und werden afrikanische Studierende ermutigt und befähigt, Postgraduiertenstudiengänge auf dem afrikanischen Kontinent zu absolvieren. Darüber hinaus wird durch die Mobilität des Lehr- und Verwaltungspersonals die Fähigkeit zur internationalen Zusammenarbeit der Hochschuleinrichtungen in Afrika gestärkt.

Konkret zielt das Programm darauf ab,

a)

durch eine stärkere internationale Ausrichtung und Harmonisierung von Studiengängen und Lehrplänen der teilnehmenden Einrichtungen die Qualität der Hochschulbildung zu verbessern;

b)

es Studierenden, Wissenschaftlern und Personal zu ermöglichen, auf sprachlicher, kultureller und beruflicher Ebene von den Erfahrungen zu profitieren, die sie im Zuge von Mobilitätsmaßnahmen in einem anderen afrikanischen Land erworben haben.

2.   Förderfähige Antragsteller und Zusammensetzung der Partnerschaft

Die Partnerschaft muss sich aus mindestens vier und höchstens sechs afrikanischen Hochschuleinrichtungen als Partner (einschließlich des Antragstellers) und einem technischen Partner aus der EU zusammensetzen.

Förderfähige Antragsteller und Partner sind Hochschuleinrichtungen in Afrika, die von den zuständigen Behörden des jeweiligen Landes anerkannte Studiengänge auf Master- bzw. Promotionsniveau anbieten. Förderfähig sind ausschließlich von den einschlägigen nationalen Behörden vor Ort akkreditierte Hochschuleinrichtungen. Tochtereinrichtungen solcher Hochschulen, die sich nicht in Afrika befinden, sind nicht förderfähig.

Beim technischen Partner muss es sich um eine Hochschuleinrichtung aus einem der EU-Mitgliedstaaten handeln, der eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) zuerkannt wurde.

3.   Förderfähige Aktivitäten und Dauer

Im Rahmen dieses Projekts wird die Mobilität von Studierenden und Personal in qualitativ hochwertigen Master- und Promotionsstudiengängen organisiert und umgesetzt und es werden Bildung/Ausbildung und andere Leistungen für ausländische Studierende; ferner werden Forschungsaufträge vergeben und anderweitige Leistungen für Personal aus den an dem Projekt beteiligten Ländern bereitgestellt. Die Mobilität darf nur in einem der förderfähigen Länder stattfinden, die von dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen abgedeckt sind.

Die Dauer des Projekts muss 60 Monate betragen.

4.   Vergabekriterien

Externe Experten werden alle Anträge anhand der folgenden drei Vergabekriterien bewerten:

Kriterien

Punkte

1.

Relevanz

20

2.

Qualität

70

2.1.

Wissenschaftliche Qualität

15

2.2.

Zusammensetzung der Partnerschaft und Kooperationsmechanismen

15

2.3.

Organisation und Umsetzung der Mobilität

20

2.4.

Einrichtungen für Studierende/Personal und Follow-up

10

2.5.

Gleichstellung der Geschlechter

10

3.

Nachhaltigkeit

10

Gesamt

100

Um für eine Finanzhilfe berücksichtigt werden zu können, muss ein Vorschlag mindestens 50 der maximal 100 Punkte erzielen.

5.   Haushalt und Finanzhilfebetrag

Der im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen insgesamt verfügbare Richtbetrag beläuft sich auf 9 900 000 EUR und sollte etwa 350 Mobilitätsmaßnahmen ermöglichen.

Die einzelnen Finanzhilfen werden sich auf zwischen 1 000 000 EUR (Mindestbetrag der Finanzhilfe) und 1 400 000 EUR (Höchstbetrag der Finanzhilfe) belaufen.

Die EU-Finanzhilfe beruht auf der Anwendung von Pauschalbeträgen für die Organisation der Mobilität und Einheitskosten für die Umsetzung der Mobilität.

6.   Einreichung der Vorschläge und Einreichungsfrist

Die Einreichungsfrist für das Wissenschaftliche Mobilitätsprogramm Intra-Afrika endet am 2. Mai 2017 um 12.00 Uhr (mittags), Mitteleuropäische Zeit.

Finanzhilfeanträge sind unter Verwendung des hierfür vorgesehenen elektronischen Formulars (eForm) und der entsprechenden Anhänge zu stellen, die auf der Website der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur verfügbar sind (https://eacea.ec.europa.eu/intra-africa/funding/intra-africa-academic-mobility-scheme-2017_en).

Nur das in elektronischer Form eingereichte Formular (eForm einschließlich Anhängen) wird als förmlicher gültiger Antrag berücksichtigt.

Zusätzlich müssen die Antragsteller eine Kopie ihres Antrags (eForm einschließlich Anhängen), in der die bei der Einreichung des elektronischen Formulars (eForm) erhaltene Projektregistrierungsnummer eindeutig angegeben ist, an folgende Mailbox übermitteln: EACEA-IntraAfrica-IntraACP@ec.europa.eu.

Nur fristgerecht und in Übereinstimmung mit den in der Anforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Anforderungen eingereichte Anträge werden berücksichtigt. Ausschließlich per E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.

7.   Umfassende Informationen

Die Leitlinien zu der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie alle relevanten Informationen und Unterlagen für die Einreichung von Vorschlägen im Rahmen dieser Aufforderung sind auf der Website der Agentur verfügbar: https://eacea.ec.europa.eu/intra-africa/funding/intra-africa-academic-mobility-scheme-2017_en.