14.11.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 380/5


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2015/C 380/04)

Image

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat : Andorra

Anlass : 25. Jahrestag der Unterzeichnung des Zollabkommens mit der Europäischen Union

Beschreibung des Münzmotivs : Das Münzmotiv zeigt oben die Karte Andorras mit dem darin hervorgehobenen Wappen des Fürstentums. Am unteren Rand des Münzmotivs befinden sich zwei entgegengesetzte Pfeile, die das Zollabkommen zwischen Andorra und der EU darstellen und die Gedenkjahre „1990“ und „2015“ in Erinnerung rufen (2015 ist auch das Münzausgabejahr). Zudem wird „ANDORRA“ als Ausgabestaat genannt. Um die Karte von Andorra herum steht „25è aniversari de la Signatura de l’Acord Duaner amb la Unió Europea“ (25. Jahrestag der Unterzeichnung des Zollabkommens mit der Europäischen Union).

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Prägeauflage :

Prägedatum : Dezember 2015


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).