2.10.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 324/29


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2015/C 324/11)

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Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat : San Marino

Anlass : 25. Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung

Beschreibung des Münzmotivs : Das Münzmotiv zeigt das Brandenburger Tor, das sich während des Kalten Krieges in Ost-Berlin befand, in zwei Darstellungen, die wie zwei Hände ineinander verschränkt sind und die Wiedervereinigung der beiden Teile Berlins symbolisieren. Links erscheinen das Münzzeichen „R“ und die Initialen des Künstlers „ES“ (Erik Spiekermann). Kreisförmig um das Motiv sind die Inschriften „25o ANNIVERSARIO DELLA RIUNIFICAZIONE DELLA GERMANIA 1990-2015“ (25. Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung) und der Ausgabestaat sowie das Ausgabejahr zu lesen („San Marino MMXV“).

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Prägeauflage :

Ausgabedatum : September 2015


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).