4.6.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 183/1 |
BEKANNTMACHUNG ALLGEMEINER AUSWAHLVERFAHREN
Ärztinnen und Ärzte (AD 11)
EPSO/AD/308/15 — Standort Brüssel
EPSO/AD/309/15 — Standorte Luxemburg und Ispra
(2015/C 183 A/01)
Bewerbungsschluss: 7. Juli 2015 um 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Zeit
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt allgemeine Auswahlverfahren auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen zur Erstellung einer Reserveliste mit erfolgreichen Bewerbern durch, die von der Europäischen Kommission an den Standorten Brüssel (BE), Luxemburg (LU) und Ispra (IT) als Ärzte (Beamte der Funktionsgruppe „Administration“ — AD) eingestellt werden können (jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen).
Die vorliegende Bekanntmachung und die im Amtsblatt der Europäischen Union C 70 A vom 27. Februar 2015 veröffentlichten „Allgemeinen Vorschriften für allgemeine Auswahlverfahren“ (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C:2015:070A:TOC) bilden den rechtlich verbindlichen Rahmen für die Auswahlverfahren.
Anzahl der Plätze auf der Reserveliste:
EPSO/AD/308/15 — Brüssel: 10
EPSO/AD/309/15 — Standort 1 — Luxemburg: 5; Standort 2 — Ispra: 5
Zwar sollen die Ärzte an den in der Bekanntmachung genannten Standorten eingestellt werden, jedoch schließt dies nicht die Möglichkeit aus, dass die künftigen Beamten gemäß Artikel 7 des Statuts während ihrer beruflichen Laufbahn im Interesse des Dienstes an einen anderen Dienstort versetzt werden (Artikel 7 siehe Verordnung Nr. 31, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1962R0031:20140101:DE:PDF).
Das Auswahlverfahren EPSO/AD/309/15 umfasst zwei Optionen. Sie können sich jedoch nur für eine der beiden Optionen bewerben. Die Wahl ist zum Zeitpunkt der elektronischen Bewerbung zu treffen und kann nicht mehr geändert werden, nachdem Sie Ihren Online-Bewerbungsbogen validiert haben.
WELCHE AUFGABEN ERWARTEN MICH?
Wenn Sie im Anschluss an das Auswahlverfahren eingestellt werden, sind Sie im Wesentlichen für vier Aufgabenbereiche zuständig:
1. |
Ärztliche Untersuchungen sowie Beratung von Bediensteten und Bewerbern; |
2. |
Kampagnen in den Bereichen Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz; |
3. |
Kontakte zu externen Ärzten und/oder Krankenhausdiensten; |
4. |
Teamleitung und –verwaltung. |
In ANHANG I sind weitere Informationen über die typischen Aufgaben aufgeführt.
KOMME ICH FÜR EINE BEWERBUNG INFRAGE?
Zum Zeitpunkt der Validierung Ihrer Bewerbung müssen Sie ALLE nachstehenden Zulassungsbedingungen erfüllen:
Allgemeine Zulassungsbedingungen |
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Besondere Zulassungsbedingungen: Sprachen |
Weitere Informationen zu den Sprachniveaus finden Sie im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen ( https://europass.cedefop.europa.eu/de/resources/european-language-levels-cefr). |
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Besondere Zulassungsbedingungen: Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung |
Einzelheiten zu den Bildungsabschlüssen finden Sie im Anhang I zu den „Allgemeinen Vorschriften für allgemeine Auswahlverfahren“ ( http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C:2015:070A:TOC).
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Die gewählte zweite Sprache muss Englisch, Französisch oder Deutsch sein. Dies sind die wichtigsten Arbeitssprachen der EU-Organe und -Einrichtungen. Im Interesse des Dienstes müssen neu eingestellte Mitarbeiter unmittelbar in der Lage sein, in mindestens einer dieser Sprachen effizient zu arbeiten und zu kommunizieren.
Weitere Informationen zur Verwendung von Sprachen in den EU-Auswahlverfahren finden Sie in ANHANG II.
WIE LÄUFT DAS AUSWAHLVERFAHREN AB?
1) Auswahl anhand der Befähigungsnachweise
In einem ersten Schritt wird bei allen Bewerbern anhand ihrer Angaben in der Online-Bewerbung geprüft, ob sie die Zulassungsbedingungen des jeweiligen Auswahlverfahrens erfüllen.
Nur bei den Bewerbern, die für die nächste Phase in Betracht kommen , wird in einem zweiten Schritt eine Auswahl anhand der Befähigungsnachweise auf der Grundlage ihrer Angaben in der Rubrik „Talentfilter“ des Bewerbungsbogens vorgenommen. Der Prüfungsausschuss weist jedem Auswahlkriterium entsprechend seiner Bedeutung einen bestimmten Gewichtungsfaktor (1 bis 3) zu; jede Antwort wird mit 0 bis 4 Punkten bewertet.
Anschließend multipliziert der Prüfungsausschuss die Punkte mit dem Gewichtungsfaktor jedes einzelnen Kriteriums und addiert diese, um die Bewerber herauszufiltern, deren Profile sich am besten mit den zu erfüllenden Aufgaben decken.
Die Liste der Auswahlkriterien pro Standort finden Sie in ANHANG III.
2) Assessment-Center
Zu dieser Phase werden pro Auswahlverfahren höchstens dreimal so viele erfolgreiche Bewerber eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Wenn Sie bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise eines der besten Gesamtergebnisse erreicht haben, werden Sie zu einem Assessment-Center eingeladen, das sich über ein bis zwei Tage erstreckt. Die Prüfungen des Assessment-Centers absolvieren Sie in Ihrer Sprache 2 . Das Assessment-Center für das Auswahlverfahren EPSO/AD/308/15 findet voraussichtlich in Brüssel statt, das für das Auswahlverfahren EPSO/AD/309/15 voraussichtlich in Luxemburg .
Im Rahmen des Assessment-Centers werden acht allgemeine Kompetenzen und die für dieses Auswahlverfahren geforderten Fachkompetenzen anhand von fünf Prüfungen (allgemeines und fachspezifisches kompetenzbasiertes Gespräch, Gruppenübung, Fallstudie und Diskussion zweier klinischer Fälle) nach folgendem Modell geprüft:
Kompetenzen |
Prüfungen |
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Fallstudie |
Gruppenübung |
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Fallstudie |
Allgemeines kompetenzbasiertes Gespräch |
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Fallstudie |
Allgemeines kompetenzbasiertes Gespräch |
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Gruppenübung |
Allgemeines kompetenzbasiertes Gespräch |
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Fallstudie |
Gruppenübung |
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Gruppenübung |
Allgemeines kompetenzbasiertes Gespräch |
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Gruppenübung |
Allgemeines kompetenzbasiertes Gespräch |
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Gruppenübung |
Allgemeines kompetenzbasiertes Gespräch |
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Erforderliche Mindestpunktzahl |
3/10 pro Kompetenz und 40/80 insgesamt |
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Fachspezifische Kompetenzen |
Fachspezifisches kompetenzbasiertes Gespräch |
Diskussion zweier klinischer Fälle |
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Erforderliche Mindestpunktzahl |
30/60 |
30/60 |
3) Reserveliste
Nach Prüfung der Nachweise der Bewerber erstellt der Prüfungsausschuss für jedes Auswahlverfahren und jeden Standort eine Reserveliste der Bewerber, die alle Zulassungsbedingungen erfüllen und nach dem Assessment-Center die höchste Gesamtpunktzahl erreicht haben. Es werden so viele Bewerber in die Liste aufgenommen, bis die Zahl der auf der Reserveliste verfügbaren Plätze erreicht ist. Die Namen auf der Liste werden in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
WANN UND WO KANN ICH MEINE BEWERBUNG EINREICHEN?
Die Bewerbung erfolgt online über die EPSO-Website http://jobs.eu-careers.eu bis zum:
7. Juli 2015 um 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Zeit.
ANHANG I
AUFGABEN
Im Rahmen der allgemeinen Auswahlverfahren sollen Beamte der Funktionsgruppe „Administration“ (AD 11) eingestellt werden, die die Aufgaben eines Amtsarztes des Organs wahrnehmen:
— |
ärztliche Untersuchung von Bediensteten und Bewerbern; |
— |
Untersuchungen und Konsultationen im Bereich Arbeitsmedizin; |
— |
amtsärztliche Stellungnahmen; |
— |
ärztliche Kontrolle krankheitsbedingter Abwesenheiten; |
— |
ärztlicher Notfalldienst (nur für Ispra); |
— |
Kampagnen zur Gesundheitsförderung; |
— |
Strahlenschutz (nur für Luxemburg und Ispra); |
— |
Mitwirkung in verschiedenen Gremien:
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— |
Teamleitung; |
— |
Kontakte zu externen Ärzten und/oder Krankenhäusern in den jeweiligen Fachgebieten; |
— |
Bearbeitung von Verwaltungsakten und Abwicklung von Verwaltungsverfahren. |
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ANHANG II
SPRACHENREGELUNG
Im Lichte des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (Große Kammer) in der Rechtssache C-566/10 P, Italienische Republik gegen Europäische Kommission, begründen die EU-Organe nachstehend, weshalb sie im vorliegenden Auswahlverfahren die Wahl der zweiten Sprache auf eine begrenzte Anzahl von EU-Amtssprachen beschränken:
Die Sprachen, die in diesem Auswahlverfahren als zweite Sprache zugelassen wurden, wurden im Interesse des Dienstes gewählt, da neue Mitarbeiter schon bei ihrer Einstellung in der Lage sein müssen, ihre dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen und bei ihrer täglichen Arbeit effizient zu kommunizieren. Andernfalls wäre die Arbeitsfähigkeit der EU-Organe erheblich beeinträchtigt.
In der langjährigen Praxis der EU-Organe haben sich Englisch, Französisch und Deutsch als die am häufigsten intern verwendeten Sprachen erwiesen; sie werden auch aufgrund der dienstlichen Erfordernisse der externen Kommunikation und der Aktenbearbeitung nach wie vor am häufigsten verwendet. Darüber hinaus sind Englisch, Französisch und Deutsch die in der Europäischen Union am weitesten verbreiteten und am häufigsten gelernten Zweitsprachen. Dies bestätigt die gängigen Standards in Ausbildung und Beruf. Bei den Bewerbern um eine Stelle bei den EU-Organen kann somit davon ausgegangen werden, dass sie mindestens eine dieser Sprachen beherrschen. Wägt man den Bedarf und das Interesse des Dienstes gegen die Fähigkeiten der Bewerber ab und trägt man gleichzeitig der fachlichen Ausrichtung dieses Auswahlverfahrens Rechnung, so ist es gerechtfertigt, die Prüfungen in diesen drei Sprachen abzuhalten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Bewerber — unabhängig davon, welche Amtssprache sie als erste Sprache gewählt haben — mindestens eine dieser drei Amtssprachen so gut beherrschen, dass sie in dieser arbeiten können. Auf diese Weise erlaubt die Bewertung der Fachkompetenzen es den EU-Organen festzustellen, inwieweit die Bewerber unmittelbar in der Lage sind, unter Bedingungen zu arbeiten, die ihrem Berufsalltag sehr nahe kommen.
Aus den gleichen Gründen empfiehlt sich eine Beschränkung der Sprachen, in denen der Schriftwechsel zwischen den Bewerbern und dem betreffenden Organ erfolgt und die Bewerbungsbögen erstellt werden. Dadurch wird ferner sichergestellt, dass die Angaben der Bewerber in ihren Bewerbungsbögen auf der Grundlage einheitlicher Kriterien verglichen und überprüft werden können.
Aus Gründen der Gleichbehandlung müssen alle Bewerber — also auch diejenigen, die als erste Sprache Englisch, Deutsch oder Französisch gewählt haben — bestimmte Prüfungen in ihrer zweiten Sprache, die eine dieser drei Sprachen sein muss, ablegen.
Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit späterer Sprachkurse, mit denen sich die künftigen Bediensteten die Fähigkeit aneignen können, in einer dritten Sprache zu arbeiten (Artikel 45 Absatz 2 des Beamtenstatuts).
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ANHANG III
AUSWAHLKRITERIEN
Der Prüfungsausschuss legt für die Auswahl anhand der Befähigungsnachweise folgende Kriterien zugrunde:
EPSO/AD/308/15 — Standort Brüssel
1. |
mindestens fünf Jahre aktuelle Berufserfahrung auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin; |
2. |
mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der ärztlichen Kontrolle krankheitsbedingter Abwesenheiten; |
3. |
mindestens drei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin; |
4. |
mindestens drei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der inneren Medizin; |
5. |
mindestens zwei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Ergonomie; |
6. |
mindestens zwei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit; |
7. |
mindestens zwei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie; |
8. |
mindestens zwei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Tropenmedizin; |
9. |
Berufserfahrung in der Bearbeitung von Verwaltungsakten und der Abwicklung von Verwaltungsverfahren im medizinischen Bereich; |
10. |
Berufserfahrung in der Leitung eines medizinischen Teams; |
11. |
mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einem internationalen/multikulturellen Umfeld in einem der folgenden Bereiche: Arbeitsmedizin, Allgemeinmedizin, innere Medizin, Tropenmedizin, Ergonomie, ärztliche Kontrolle krankheitsbedingter Abwesenheiten, öffentliche Gesundheit oder Psychiatrie; |
12. |
nachgewiesene Kenntnisse in Englisch und/oder Französisch (erforderliches Mindestniveau: B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen http://europass.cedefop.europa.eu/de/resources/european-language-levels-cefr). |
EPSO/AD/309/15 — Standorte Luxemburg/Ispra
1. |
mindestens fünf Jahre aktuelle Berufserfahrung auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin; |
2. |
mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der ärztlichen Kontrolle krankheitsbedingter Abwesenheiten; |
3. |
mindestens drei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin; |
4. |
mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich Strahlenschutz; |
5. |
mindestens zwei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Notfallmedizin (nur für Ispra); |
6. |
mindestens drei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der inneren Medizin; |
7. |
mindestens zwei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Ergonomie; |
8. |
mindestens zwei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit; |
9. |
mindestens zwei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie; |
10. |
mindestens zwei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Tropenmedizin; |
11. |
Berufserfahrung in der Bearbeitung von Verwaltungsakten und der Abwicklung von Verwaltungsverfahren im medizinischen Bereich; |
12. |
Berufserfahrung in der Leitung eines medizinischen Teams; |
13. |
mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einem internationalen/multikulturellen Umfeld in einem der folgenden Bereiche: Arbeitsmedizin, Allgemeinmedizin, innere Medizin, Tropenmedizin, Ergonomie, ärztliche Kontrolle krankheitsbedingter Abwesenheiten, öffentliche Gesundheit, Psychiatrie, Notfallmedizin (nur für Ispra) oder Strahlenschutz; |
14. |
nachgewiesene Kenntnisse in Englisch und/oder Französisch (erforderliches Mindestniveau: B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen http://europass.cedefop.europa.eu/de/resources/european-language-levels-cefr); |
15. |
nachgewiesene Kenntnisse in einer oder mehreren der folgenden Sprachen: Niederländisch und/oder Deutsch für Luxemburg; Italienisch und/oder Spanisch für Ispra (erforderliches Mindestniveau: B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen http://europass.cedefop.europa.eu/de/resources/european-language-levels-cefr). |
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