19.11.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 412/1


STELLENAUSSCHREIBUNG FÜR DIE STELLE EINES MITGLIEDS (M/W) EINER BESCHWERDEKAMMER

2014/C 412 A/01

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), im Folgenden „das Amt“, sucht Bewerber/-innen für eine Stelle/für Stellen eines Mitglieds (1) einer Beschwerdekammer.

Stellenbezeichnung

MITGLIED EINER BESCHWERDEKAMMER

Funktions- und Besoldungsgruppe

AD 11

Vertragsart

Bediensteter auf Zeit

Aktenzeichen

VEXT/14/957/AD 11/BOA_Member

Bewerbungsfrist

17. Dezember 2014, 24:00 Uhr Ortszeit Alicante (MEZ)

Dienstort

Alicante, Spanien

Voraussichtlicher Dienstantritt

Im Verlauf der Jahre 2015/2016

1.   HINTERGRUND

Das Amt ist durch die Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (GMV) (2) errichtet worden und hat seinen Sitz in Alicante, Spanien.

Das Amt ist eine Agentur der Europäischen Union mit eigener Rechtspersönlichkeit und besitzt finanzielle sowie administrative Eigenständigkeit. Seine Aufgabe ist die Verwaltung der Systeme für Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Beim Amt eingetragene Gemeinschaftsmarken und -geschmacksmuster haben im gesamten Gebiet der Europäischen Union Gültigkeit. Das Amt arbeitet auch eng mit nationalen Ämtern für geistiges Eigentum der EU-Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen sowie der Europäischen Kommission bei einer Reihe unterschiedlicher Fragen zusammen, die Inhaber und Nutzer von Rechten des geistigen Eigentums betreffen; hierzu zählen auch der Kampf gegen Marken- und Produktpiraterie und die Unterstützung einer wirksameren Durchsetzung.

Seit dem Jahr 1996, in dem das Amt seine Tätigkeit aufgenommen hat, sind über 1 3 00  000 Gemeinschaftsmarken eingetragen worden. Das Amt besteht neben den nationalen Ämtern für geistiges Eigentum. 2013 wurden 1 14  479 Gemeinschaftsmarken- und 23  193 Geschmacksmusteranmeldungen (86  840 Geschmacksmuster) eingereicht. Das Amt verfügt 2014 über einen Haushalt von etwa 420 Mio. EUR und beschäftigt rund 780 Mitarbeiter.

Obwohl die Beschwerdekammern den administrativen und den Managementsystemen des Amtes angegliedert sind, wurden sie gemäß der Verordnung als eigene Verwaltungseinheit innerhalb des Amtes geschaffen. Ihre Aufgabe besteht darin, unabhängige Prüfungen von Entscheidungen des Amtes bereitzustellen; weiterführende Beschwerden können bei den Europäischen Gerichten in Luxemburg eingelegt werden.

Die Beschwerdekammern bestehen derzeit aus einem Präsidenten, drei Vorsitzenden und vierzehn Mitgliedern, die von juristischen und administrativen Mitarbeitern unterstützt werden. In den Beschwerdekammern sind etwa 80 Personen tätig (mit Geschäftsstelle und Dienststelle Fachwissen und unterstützende Informationen).

2013 wurden 2  602 Beschwerden eingelegt und 2  568 Entscheidungen getroffen. Der Präsident der Beschwerdekammern trägt die Gesamtverantwortung für den Arbeitsablauf sowie für Managementangelegenheiten.

Die Sprachen des Amtes sind Englisch, Deutsch, Spanisch, Französisch und Italienisch. In etwa 63 % der Fälle war Englisch Verfahrenssprache, gefolgt von Deutsch (22 %), Spanisch (6 %), Französisch (4 %), Italienisch (2 %) und sonstigen Sprachen (3 %).

2.   AUFGABEN

Es wird erwartet, dass erfolgreiche Bewerber:

 

Beschwerden prüfen und Entscheidungen über Beschwerden gegen Entscheidungen der ersten Instanz des Amtes ausarbeiten (Marken- oder Geschmacksmusterprüfung, Widerspruch, Löschung und Nichtigkeit von Geschmacksmustern). Die Entscheidungen der Beschwerdekammern werden von Kammern getroffen, die sich jeweils aus einem Vorsitzenden und zwei Mitgliedern zusammensetzen, von denen mindestens zwei rechtskundig sein müssen. Bestimmte Fälle werden in der Besetzung einer erweiterten Kammer unter dem Vorsitz des Präsidenten der Beschwerdekammern oder durch ein einzelnes Mitglied entschieden, das rechtskundig sein muss.

Von jedem Mitglied wird erwartet, dass es pro Jahr etwa 130 Entscheidungsentwürfe erarbeitet und als drittes Mitglied in ungefähr 250 weiteren Fällen an der Entscheidungsfindung mitwirkt.

Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird das Mitglied durch einen juristischen Assistenten und einen administrativen Mitarbeiter unterstützt.

Je nach den dienstlichen Erfordernissen können die Mitglieder einer oder mehreren Beschwerdekammern zugeordnet werden.

3.   ERFORDERLICHE QUALIFIKATIONEN UND BERUFSERFAHRUNG

Um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden, müssen Bewerber bei Ablauf der Bewerbungsfrist sämtliche der im Folgenden aufgeführten Bedingungen erfüllen:

Allgemeine Bedingungen

Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen;

sie dürfen nicht vorbestraft sein;

sie müssen ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,

sie müssen die körperliche Eignung für die Ausübung der angestrebten Tätigkeit besitzen, und

sie müssen in der Lage sein, vor Erreichen des Pensionsalters eine volle Amtszeit von fünf Jahren wahrzunehmen. Der Ruhestand beginnt am Ende des Monats, in dem die betreffende Person das 66. Lebensjahr vollendet.

Ausbildung

Ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen und durch ein akademisches Abschlusszeugnis bescheinigten Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von vier oder mehr Jahren entspricht,

ODER

ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen und durch ein akademisches Abschlusszeugnis bescheinigten Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, sowie eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung.

Berufserfahrung

Bei Ablauf der Bewerbungsfrist mindestens 15-jährige (bei einem Abschluss nach dreijährigem Studium 16-jährige) Berufserfahrung, die der Art und der Bedeutung der wahrzunehmenden Aufgaben entspricht und nach Erlangung des einschlägigen Universitätsabschlusses erworben wurde. Mindestens acht dieser 15 Jahre müssen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und insbesondere im Bereich Marken und/oder Geschmacksmuster erworben worden sein.

Sprachkenntnisse

Gründliche Kenntnisse in einer der Sprachen der Europäischen Union, und

für die Wahrnehmung der Aufgaben ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Sprache der Europäischen Union.

Eine dieser Sprachen muss eine der fünf Arbeitssprachen des Amtes sein, nämlich Englisch (EN), Deutsch (DE), Spanisch (ES), Französisch (FR) oder Italienisch (IT).

4.   ZUSÄTZLICHE KOMPETENZEN

Bei der Auswahl der für ein Gespräch am besten geeigneten Bewerber gilt die Erfüllung der folgenden Kriterien als Vorteil:

Hochschul- oder Postgraduiertenabschluss in Rechtswissenschaft,

berufliche Erfahrung in gerichtlichen oder gleichwertigen Tätigkeiten,

Befähigung zur Arbeit in einem mehrsprachigen Umfeld,

berufliche Erfahrung im Umgang mit Fremdsprachen,

gründliche Kenntnisse des Englischen sowie,

gründliche Kenntnisse einer anderen Sprache des Amtes (EN, DE, ES, FR, IT) neben den unter Punkt 3 erwähnten Sprachen.

5.   BESCHÄFTIGUNGSBEDINGUNGEN

Die erfolgreichen Bewerber werden vom Verwaltungsrat des Amtes für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt. Ihre Amtszeit kann jeweils um fünf Jahre oder bis zum Eintritt in den Ruhestand verlängert werden, sofern sie das Ruhestandsalter während ihrer neuen Amtszeit erreichen.

Den ernannten Bewerbern wird ein Vertrag als Bediensteter auf Zeit gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union in der Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 11 angeboten.

Das derzeitige monatliche Grundgehalt für die erste Stufe dieser Besoldungsgruppe beträgt 9  197,87 EUR. Je nach den persönlichen Verhältnissen sind eine Vergütung der Umzugskosten, Familien-, Reisekosten- und Einrichtungszulagen sowie eine Unfall- und Krankenversicherung und ein Versorgungssystem in Bezug auf Ruhegehaltsansprüche vorgesehen. Das Gehalt unterliegt der europäischen, deshalb aber keiner nationalen Steuer, sowie weiteren in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union festgelegten Abzügen. Unterhaltsberechtigte Kinder können die Europäische Schule in Alicante kostenlos besuchen.

Ein Mitglied der Beschwerdekammer, das nach Abschluss dieses Auswahlverfahrens ernannt wurde und dessen Amtszeit gemäß Artikel 136 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren verlängert wurde, kann vom Verwaltungsrat des Amtes auf Vorschlag des Präsidenten der Beschwerdekammern aufgrund seiner als Mitglied der Beschwerdekammer erworbenen Erfahrung in die Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 12 eingestuft werden.

Mitglieder der Beschwerdekammern, die nach Abschluss dieses Auswahlverfahrens eingestellt wurden:

die bereits früher durch den Rat nach dem hierfür in Artikel 136 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 vorgesehenen Verfahren und vor der Änderung durch die Verordnung (EG) Nr. 422/2004 des Rates (3) zu Mitgliedern der Beschwerdekammern ernannt worden waren,

deren ursprünglicher Vertrag gemäß den damals geltenden Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften (BBSB) geschlossen wurde,

deren Amtszeit aufgrund dieses Auswahlverfahrens verlängert wird, und

deren Besoldungsgruppe zum Zeitpunkt der Wiederernennung über der Besoldungsgruppe AD 12 liegt,

können vom Verwaltungsrat des Amtes auf Vorschlag des Präsidenten der Beschwerdekammern in eine Besoldungsgruppe (bis Besoldungsgruppe AD 13) und Dienstaltersstufe eingestuft werden, so dass ihr Grundgehalt im Einklang mit den Bestimmungen der geltenden Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union soweit wie möglich (näherungsweise) dem Grundgehalt (4) entspricht, das sie bei Beendigung ihrer unmittelbar vorangegangenen Amtszeit erhalten haben.

Unbeschadet der vorstehend genannten Beschäftigungsbedingungen endet das Beschäftigungsverhältnis entweder mit Ablauf der Amtszeit oder, bei Kündigung durch den ernannten Bewerber, mit Ablauf einer dreimonatigen Kündigungsfrist.

Gemäß Artikel 136 GMV genießen die Mitglieder der Beschwerdekammern Unabhängigkeit. Bei ihren Entscheidungen sind sie an keinerlei Weisung gebunden. Die Mitglieder widmen sich voll und ganz der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und lassen sich von keinen persönlichen oder nationalen Interessen oder von äußeren Einflüssen welcher Art auch immer leiten. Sie können nicht ihres Amtes enthoben werden, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe hierfür vorliegen und der Gerichtshof nach dem in Artikel 136 GMV niedergelegten Verfahren einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.

6.   EINREICHUNG VON BEWERBUNGEN

Bewerbungen sind vorzugsweise per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse zu senden:

ABBCIF@oami.europa.eu

Dabei ist das Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Website des Amtes erhältlich ist:

https://oami.europa.eu/ohimportal/de/vacancies

Für Bewerbungen, die über Kurierdienste eingereicht werden, gilt die folgende Anschrift:

Vorsitzender des Verwaltungsrats

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

(Marken, Muster und Modelle)

Avenida de Europa, 4

E-03008 Alicante

SPANIEN

Die Bewerbungen müssen bis spätestens 17. Dezember 2014 um 24.00 Uhr Ortszeit eingehen.

Achten Sie bitte besonders darauf, dass alle Felder des Formulars vollständig ausgefüllt werden müssen. Unvollständige Bewerbungsformulare (z. B. mit Verweisen wie „siehe Lebenslauf oder beiliegendes Anschreiben“) können nicht berücksichtigt werden.

Bewerber, die zu einem Gespräch eingeladen werden (siehe Auswahlverfahren unten), müssen außerdem bis zum Zeitpunkt des Gesprächs sämtliche einschlägigen Nachweise für die festgelegten Grundvoraussetzungen sowie für die anderen in ihrer Bewerbung angegebenen Qualifikationen und Erfahrungen einreichen:

Kopie eines Identitätsnachweises (z. B. Pass oder Personalausweis);

Kopien von Abschlusszeugnissen;

Kopien von Bescheinigungen zum Nachweis der unter Punkt 3 angegebenen erforderlichen Berufserfahrung.

Andere Dokumente, insbesondere ein Lebenslauf, werden nicht berücksichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass Qualifikationen oder Berufserfahrungen, die nicht durch entsprechende Nachweise wie zum Beispiel Kopien von Abschlusszeugnissen oder Arbeitsbescheinigungen belegt werden können, nicht berücksichtigt werden und zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen können.

7.   AUSWAHLVERFAHREN

Die Auswahl erfolgt unter Aufsicht des Verwaltungsrats des Amtes. Ein vom Verwaltungsrat ernannter Vorauswahlausschuss wird eine Vorauswahl der Bewerbungen vornehmen und Gespräche mit den am besten geeigneten Bewerbern führen. Im Anschluss an das Auswahlverfahren werden die erfolgreichen Bewerber in eine Reserveliste aufgenommen. Die Aufnahme in die Reserveliste begründet keinen Anspruch auf Beschäftigung, gibt dem Amt aber die Möglichkeit, Bewerber aus der Reserveliste je nach der Verfügbarkeit von Stellen zu Mitgliedern einer Beschwerdekammer zu ernennen. Die Reserveliste ist bis zum 31. Dezember 2016 gültig.

Die Bewerbungsgespräche werden in Alicante geführt. Die zum Gespräch eingeladenen Bewerber werden zu gegebener Zeit über das genaue Datum und die genaue Uhrzeit unterrichtet. Das Gespräch findet in einer der Sprachen des Amtes (EN, DE, ES, FR, IT) statt, die nicht die im Bewerbungsformular angegebene Muttersprache des Bewerbers ist.

8.   CHANCENGLEICHHEIT

Das Amt verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ungeachtet des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung.

9.   SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

Als für die Ausrichtung des Auswahlverfahrens zuständiges Organ gewährleistet das Amt, dass personenbezogene Daten der Bewerber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (5) verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für die Vertraulichkeit und Sicherheit solcher Daten.

10.   BESCHWERDEN

Fühlen sich Bewerber durch eine bestimmte Entscheidung benachteiligt, können sie zu jedem Zeitpunkt des Auswahlverfahrens gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union unter folgender Anschrift Verwaltungsbeschwerde einlegen:

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

Hauptabteilung Humanressourcen

Avenida de Europa, 4

E-03008 Alicante

SPANIEN

Außerdem können sie Rechtsmittel gemäß Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 91 des Beamtenstatuts unter folgender Anschrift einlegen:

Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union

Boulevard Konrad Adenauer

L-2925 Luxemburg

LUXEMBURG

Informationen über das Einlegen von Rechtsmitteln erhalten Sie auf der Website des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union: http://curia.europa.eu/jcms/jcms/T5_5230//

11.   WEITERE AUSKÜNFTE

Weitere Auskünfte sind erhältlich bei:

Frau Susana PEREZ FERRERAS

Direktorin der Hauptabteilung Humanressourcen

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Büro AE04-P4-069

Avenida de Europa, 4

E-03008 Alicante

SPANIEN

E-Mail: Susana.PEREZ@oami.europa.eu

Hinweis: Bei Abweichungen zwischen den einzelnen Sprachfassungen ist die englische Fassung als die maßgebliche Fassung anzusehen.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen.

(2)  ABl. L 78 vom 24.3.2009, S. 1.

(3)  ABl. L 70 vom 9. März 2004, S. 1.

(4)  Berechnung nach abschließender Anwendung des Multiplikationsfaktors.

(5)  ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.