26.4.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 120/20


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EAC/S03/13

Vorbereitende Maßnahme: Europäische Partnerschaften im Bereich des Sports

(Offene Aufforderung)

2013/C 120/08

1.   Ziele und Beschreibung

Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll die vorbereitende Maßnahme „Europäische Partnerschaften im Bereich des Sports“ gemäß dem Beschluss der Kommission zur Annahme des Jahresarbeitsprogramms 2013 für Finanzhilfen und öffentliche Aufträge für die vorbereitende Maßnahme „Europäische Partnerschaften im Bereich des Sports“ und für die besonderen jährlichen Veranstaltungen umgesetzt werden.

Hauptziel dieser vorbereitenden Maßnahme ist die Vorbereitung künftiger EU-Maßnahmen in diesem Bereich, und zwar insbesondere im Rahmen des Kapitels über Sport im Vorschlag für ein EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2014-2020 („Erasmus für alle“), das sich auf die Prioritäten des Weißbuchs Sport aus dem Jahr 2007 und die Mitteilung „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“ aus dem Jahr 2011 stützt.

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bezweckt die Unterstützung transnationaler Projekte öffentlicher Einrichtungen oder gemeinnütziger Organisationen, um geeignete Netzwerke und Good Practice in folgenden Bereichen des Sports festzustellen und zu testen:

1.

Stärkung der Good Governance und der dualen Laufbahnen im Sport durch Unterstützung der Mobilität von Freiwilligen, Betreuern, Managern und Mitarbeitern gemeinnütziger Sportorganisationen.

2.

Schutz der Sportlerinnen und Sportler, insbesondere jüngeren Alters, vor Gefahren für Gesundheit und Sicherheit durch verbesserte Trainings- und Wettkampfbedingungen.

3.

Förderung der traditionellen europäischen Sportarten und Wettkämpfe.

In der Kommission ist das Referat Sport der Generaldirektion Bildung und Kultur zuständig für die Umsetzung und Verwaltung dieser Maßnahme.

2.   Förderfähigkeit

2.1   Antragsteller

Projekte können nur eingereicht werden von

öffentlichen Einrichtungen und

gemeinnützigen Organisationen.

Die Antragsteller müssen

einen Rechtsstatus und

ihren Sitz in einem EU-Mitgliedsland haben.

Natürliche Personen können für diese Aufforderung keine Anträge einreichen.

2.2   Vorschläge

Um im Rahmen der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen förderfähig zu sein, müssen Vorschläge

auf dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten offiziellen Antragsformular eingereicht werden und allen Vorgaben entsprechen;

innerhalb der in der Aufforderung festgesetzten Frist einlangen;

Maßnahmen beinhalten, die zur Gänze in den Mitgliedsländern der Europäischen Union durchgeführt werden; und

ein transnationales Netz umfassen, in das Partner aus mindestens fünf EU-Mitgliedstaaten eingebunden sind.

3.   Mittelausstattung und Projektlaufzeit

Für diese Aufforderung stehen über die Haushaltslinie „Vorbereitende Maßnahme — Europäische Partnerschaften im Bereich des Sports“ (Artikel 15.05.20) 2 650 000 EUR zur Verfügung.

Die EU-Kofinanzierung deckt maximal 80 % der förderfähigen Gesamtkosten ab. Der Antragsteller muss einen Mindestbetrag an Eigenmitteln in Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der förderfähigen Kosten bereitstellen. Anträge mit zusätzlichen privaten Beiträgen dritter Personen werden gefördert und erhalten zusätzliche Vergabepunkte. Bei Projekten, die zu einem bestimmten Prozentsatz durch die Beteiligung Dritter finanziert werden, wird die Kofinanzierung der EU um eben diesen Prozentsatz gekürzt.

Die Personalkosten dürfen maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten ausmachen. Sachleistungen gelten nicht als Kofinanzierung. Je nach Anzahl und Qualität der eingereichten Projekte behält sich die Kommission das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

Die Projekte müssen zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. März 2014 beginnen und spätestens am 30. Juni 2015 abgeschlossen sein.

Der Zeitraum für die Förderfähigkeit der Kosten entspricht der vertraglich festgelegten Projektdauer.

4.   Einreichfrist

Anträge sind bis spätestens 19. Juli 2013 — es gilt der Poststempel — an folgende Anschrift zu schicken:

Europäische Kommission

Generaldirektion Bildung und Kultur — Referat D2 (Sport)

J-70, 03/178

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

5.   Weitere Informationen

Die übrigen Unterlagen zu dieser Aufforderung, darunter das Antragsformular und der Programmleitfaden mit den technischen und administrativen Spezifikationen, finden Sie im Internet unter folgender Adresse:

http://ec.europa.eu/sport/preparatory_actions/eac-s06-2012_de.htm

Die Anträge müssen den Bedingungen in den oben erwähnten Unterlagen entsprechen und sind auf den vorgesehenen Formularen einzureichen.