30.9.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 286/17


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6323 — Tech Data Europe/MuM VAD Business)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 286/07

1.

Am 22. September 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Tech Data Europe GmbH („Tech Data Europe“, Deutschland) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Vermögenswerten die Kontrolle über Teile des Unternehmens Mensch und Maschine Software SE und dessen verbundene Unternehmen („MuM VAD Business“, Deutschland).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Tech Data Europe: Großhandelsvertrieb von elektronischen Produkten (insbesondere IT-Produkte),

MuM VAD-Sparte: spezialisierter Großhandelsvertrieb (Value Added Distributor — VAD) von Software.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6323 — Tech Data Europe/MuM VAD Business per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).