20.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 196/8


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

2009/C 196/08

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Nationale Seite der von der Italienischen Republik neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euroraum den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle Gestaltungsmerkmale der neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euroraums sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Italienische Republik

Anlass: Zweihundertster Geburtstag der Geburt von Louis Braille (1809—1852)

Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Das Münzinnere zeigt eine Hand, die ein offenes Buch in Blindenschrift liest. Über dem Zeigefinger, der auf die vertikale Inschrift „LOUIS BRAILLE 1809—2009“ zeigt, symbolisieren zwei Vögel die Freiheit durch Wissen. Die Angabe des Ausgabelandes „RI“ ist rechts oben zu sehen und das „R“ des Graveurs rechts unten. Unter dem Buch steht der Name Braille in Blindenschrift. Ganz unten sind die Initialen „MCC“ der Künstlerin Maria Carmela Colanéri zu sehen.

Auf dem äußeren Ring der Münze sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Prägeauflage: 2 Millionen Stück

Ausgabedatum: September/Oktober 2009


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1—30.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des ECOFIN-Rates vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52—55).